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Erbrecht für Frauen - wie Sie optimale Vorsorge für den Erbfall treffen

Erbrecht für Frauen - wie Sie optimale Vorsorge für den Erbfall treffen

Titel: Erbrecht für Frauen - wie Sie optimale Vorsorge für den Erbfall treffen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Linde , Florian Enzensberger , Sven Klinger , Barbara Schüller
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setze ich als Testamentsvollstrecker Frau Rechtsanwältin… in … ein.
    Ort, Datum, Vorname Nachname
Pflichtteilsrecht beachten
    Außerordentlich sinnvoll ist ein Testament auch immer dann, wenn die soziale Situation der Kinder einer alleinerziehenden Frau sich stark unterscheidet. Davon kann man ausgehen, wenn der Vater eines Kindes ein vermögender Mann ist, während der Vater eines anderen Kindes völlig mittellos ist. Wenn also das eine Kind vom Vater schon zu Lebzeiten Schenkungen erhält und nach dem Tod des Vaters noch einmal ein Vermögen einstreichen kann, ist es absolut fair, wenn die Mutter versucht, mit ihrem eigenen Vermögen zugunsten des armen Kindes wenigstens ansatzweise einen Ausgleich zu schaffen, damit ihre Kinder halbwegs so etwas wie die vielbeschworene „Chancengleichheit“ erfahren.
    In diesem Zusammenhang ist das Pflichtteilsrecht zu beachten. Wenn die Mutter ihr Vermögen per Testament ausschließlich einer mittellosen Tochter zukommen lässt, kann der reiche Sohn den Pflichtteil verlangen (das ist der halbe Erbteil). Mit anderen Worten: Auch dann, wenn die Mutter den Sohn zu 100 Prozent enterbt, kann er – vorausgesetzt es gibt zwei Kinder – 25 Prozent der gesamten Erbschaft fordern. Nur bei Schenkungen zu Lebzeiten verhält es sich etwas anders: In diesem Fall wird von „Pflichtteilsergänzungsansprüchen“ gesprochen, die der Sohn nach dem Tod der Mutter geltend machen kann. Allerdings schmelzen diese Ansprüche in den zehn Jahren vor dem Tod der Mutter pro Jahr um zehn Prozent ab, wenn die Schenkungen bedingungslos und ohne Gegenleistung erfolgen. Nach zehn Jahren existiert dann kein Pflichtteilsergänzungsanspruch mehr.
    Die alleinerziehende Mutter Margarete Tauber hat den Sohn Ludwig, dessen Vater ein vermögender Unternehmer ist, und die Adoptivtochter Martina, deren Vater nicht bekannt ist, keine Alimente zahlt und sich nicht um die Tochter kümmert.
    Ludwig erhält von seinem Vater bereits zu Lebzeiten Anteile an seinem Unternehmen, Aktienpakete und eine geräumige Eigentumswohnung in Hamburg, insgesamt rund zwei Millionen Euro.
    Margarete Tauber verfügt aufgrund ihrer Tätigkeit als Gymnasiallehrerin und einer beachtlichen Erbschaft über ein eigenes Vermögen in Höhe von einer Million Euro. Um ihr Vermögen ihrer Tochter zu übertragen, lässt sie sich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten. Der Anwalt macht sie auf die Pflichtteilsproblematik aufmerksam. Er erklärt ihr auch, dass Schenkungen unter Wohnrechts- und Nießbrauchvorbehalt nicht immer dazu führen, dass der Pflichtteilsanspruch abschmilzt.
    Auf Anraten des Anwalts sucht Margarete Tauber das Gespräch mit ihrem Sohn Ludwig, der sich bereiterklärt, zugunsten seiner Schwester Martina ohne Gegenleistung auf seinen Pflichtteil zu verzichten. Der Pflichtteilsverzicht wird notariell beurkundet.
    Margarete Tauber errichtet ein Testament, nach dessen Bestimmungen sie ausschließlich von ihrer Tochter Martina beerbt wird.
    Die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs und die Begrenzung des Pflichtteilsrisikos ist ausführlich in Kapitel 3 dargestellt.
Absicherung minderjähriger Kinder
    In einem Testament sollte eine alleinerziehende Mutter, die über das alleinige Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder verfügt, bestimmen, wer im Falle ihres Todes Vormund der Kinder werden sollte. Dies ist jedoch nur möglich, wenn sie das alleinige Sorgerecht hat. Ansonsten wird automatisch der Vater des Kindes nach dem Tod der Mutter alleiniger Sorgeberechtigter. Wenn beide Elternteile die gemeinsame elterliche Sorge haben, können sie nur gemeinsam testamentarisch einen Vormund bestellen.
    Übrigens nutzt ein Testament wenig, wenn die alleinerziehende Mutter – etwa nach einem schweren Unfall, nach einer großen Operation oder infolge einer schweren Erkrankung – ihr Sorgerecht temporär oder auf Dauer nicht wahrnehmen kann. Für diesen Fall sollte die alleine sorgeberechtigte Frau per Vollmacht einen Vormund bestimmen. Eine solche Vollmacht sollte vor einem Notar errichtet werden, denn nur unter dieser Voraussetzung wird die Vollmacht problemlos von Behörden und Banken akzeptiert.
Dauertestamentsvollstreckung
    Ein gewaltiges Problem stellt im Zusammenhang mit dem Tod einer alleinerziehenden Mutter der Zugriff des Kindsvaters auf das Vermögen der Mutter dar. Sofern das oder die Kinder noch minderjährig sind, muss sich die Mutter darüber klar sein, dass dem geschiedenen Ehegatten das Sorgerecht übertragen wird und er

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