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Erbrecht für Frauen - wie Sie optimale Vorsorge für den Erbfall treffen

Erbrecht für Frauen - wie Sie optimale Vorsorge für den Erbfall treffen

Titel: Erbrecht für Frauen - wie Sie optimale Vorsorge für den Erbfall treffen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Linde , Florian Enzensberger , Sven Klinger , Barbara Schüller
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den Nachlass bis zum Ende des Jahres zu verwalten, in dem mein Sohn Albert das 27. Lebensjahr erreicht. Bis dahin hat der Testamentsvollstrecker das Vermögen nach eigenem Ermessen für den Lebensunterhalt meines Sohnes und eine bestmögliche Ausbildung meines Sohnes einzusetzen. Zum Testamentsvollstrecker ernenne ich Herrn Rechtsanwalt Robert Klug. Wenn dieser das Amt nicht annimmt oder es niederlegt, soll das Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker mit Sitz in Berlin einen geeigneten Ersatztestamentsvollstrecker benennen. Der Testamentsvollstrecker erhält eine angemessene Vergütung, wobei die Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins heranzuziehen sind. Die Mehrwertsteuer wird gesondert vergütet.

Kapitel 6
Die alleinerziehende Mutter
    Eine alleinerziehende Mutter vererbt ihr Vermögen nach der gesetzlichen Erbfolge an ihre Kinder. Sie kann aber per Testament ein Kind individueller und besser absichern als ein anderes, das zum Beispiel vom Vater ein erhebliches Vermögen erben kann. Zu beachten ist, dass eine alleinerziehende Mutter, die wieder heiratet, in erheblichem Umfang vom neuen Ehegatten beerbt wird. Um sicherzustellen, dass das Vermögen am Ende den eigenen Kindern zukommt, bieten sich ehevertragliche Regelungen an, die vor der Eheschließung vereinbart werden sollten.

Hinter dem Adjektiv „alleinerziehend“ verbergen sich ganz unterschiedliche soziale und rechtliche Situationen. In einem Fall behauptet eine verheiratete Frau, sie sei faktisch „alleinerziehend“, da ihr Mann sich aufgrund seiner Geschäfte kaum um die Kinder kümmere. Dieser Fall – übrigens in der Vergangenheit durchaus der Normalfall – mag bedauernswert sein, er ist in diesem Kapitel nicht gemeint.
    Doch auch im Bereich der „echten“ alleinerziehenden Mütter muss man sehr klar unterscheiden, um welche realen und rechtlichen Lebenssituationen es sich im Einzelfall handelt. In einem Fall leben die Kinder bei der Mutter, doch der Vater zahlt über seine gesetzliche Verpflichtung hinaus für die Kinder, er beteiligt sich an der Erziehungsarbeit und kümmert sich gemeinsam mit der Mutter um alle anstehenden Fragen wie Fußballverein und Fahrrad, Schulwechsel, Zeltlager und Schultheater, Urlaub mit den Kindern und Schulbesuch im Ausland. In einem anderen Fall ist der Vater unbekannt, verschwunden und weder als Alimente-Zahler noch als Sorge- und Erziehungsberechtigter aktiv. In einem dritten Fall ist die alleinerziehende Mutter mit einem neuen Partner verheiratet – in diesem Fall erben die Kinder der Frau nach deren Tod neben dem neuen Ehegatten.
Gesetzliche Erbfolge
    Generell gilt für die alleinerziehende Mutter, die nicht wieder verheiratet ist, das Verwandtenerbrecht. Nach der gesetzlichen Erbfolge wird sie ausschließlich von einem Kind allein oder mehreren Kindern zu gleichen Teilen beerbt. Angenommen, dies ist genau das Ergebnis, das die Mutter erzielen will, braucht sie kein Testament zu schreiben. Die gesetzliche Erbfolge entspricht in diesem Fall exakt ihrem Willen. Vor allem dann, wenn eine alleinerziehende Mutter ein Kind hat und diesem Kind ihre Erbschaft hinterlassen will, ist kein Testament erforderlich (es sei denn, die Frau will anderen Personen Vermächtnisse zukommen lassen).
Das Testament der alleinerziehenden Mutter
    Wenn jedoch die Mutter befürchtet, dass die Erbengemeinschaft ihrer Kinder nach ihrem Tod das Erbe nicht vernünftig verteilen kann (etwa weil ihre Kinder zerstritten sind) und wenn sie beispielsweise einem Kind ihr Haus, einem anderen Kind Aktien und ihrem unverheirateten Partner ein Wohnrecht in ihrem Haus hinterlassen will, dann ist sie gut beraten, ein rechtlich unangreifbares Testament zu errichten.
    Formulierungsbeispiel
    Testament
    Meine beiden Kinder Bettina und Konrad setze ich als alleinige Erben zu gleichen Teilen ein. Bettina erhält mein Haus in …, in dem sie bereits eine Wohnung bewohnt, Konrad mein Aktienpaket bei der …-Bank.
    Mein Partner, Rudolf Müller, der mit mir die andere Wohnung in meinem Haus bewohnt, erhält als Vermächtnis ein lebenslanges Wohnrecht in dieser Wohnung.
    Damit meine Kinder mich zu exakt gleichen Teilen beerben, verfüge ich, dass zwölf Monate nach meinem Tod das Haus (abzüglich Wohnrecht) und das Aktienpaket bilanziert werden. Je nachdem, wer in Form von Immobilie oder Aktien mehr Vermögen erhalten hat, ist verpflichtet, dem anderen Erben anteilig eine Geldleistung als Ausgleich zu zahlen.
    Zur korrekten Abwicklung der Transaktion

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