Ermittler in Weiß - Tote sagen aus
Versicherungsbetrug ausführen zu können. Damit wollte er von der Anklage wegen Mordes wegkommen. Denn wenn der Verbrannte bereits beim Verkehrsunfall ums Leben gekommen war, so blieb zwar der Versicherungsbetrug und eventuell eine fahrlässige Tötung, aber kein Mord. Aber auch bei dieser Version erwies sich einiges als ungeklärt: Wie kam das Stück nicht verbranntes Gehirn auf der rechten Seite auf die Grabenböschung? Wo waren die fehlenden, sicherlich nicht verbrannten Körperteile geblieben? Auf diese Fragen gab Tetzner keine Antwort. Kockel blieb deshalb in der Hauptverhandlung bei seiner Meinung, dass im Auto eine Leiche verbrannt worden sei. Nach seiner Vermutung musste der tatsächliche Tötungsvorgang so schrecklich gewesen sein, dass Tetzner seine Beschreibung des Tathergangs - das Verbrennen des Opfers bei lebendigem Leib - als für sich günstiger erschien. Am 19. März 1931 verurteilte das Schwurgericht in Regensburg Tetzner wegen versuchten Mordes und wegen vollendeten Mordes zum Tode. Seine Ehefrau wurde wegen Beihilfe zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Während die Frau das Urteil sofort annahm, legte Tetzners Verteidiger beim Reichsgericht Revision ein, die aber abgelehnt wurde. Auch der Versuch, das Todesurteil durch ein Gnadengesuch abzuwenden, schlug fehl. In dieser Zeit legte Tetzner ein neues Geständnis ab. Es lautete: »Schon in der Nähe von Reichenbach im Vogtland nahm ich den Wanderburschen mit. Nach einiger Zeit hielt ich an, und wir stiegen beide aus. Weil meinem Mitfahrer kalt war, stellte ich ihm eine Reisedecke zur Verfügung und wickelte ihn damit ein. In diesem Augenblick kam mir der Gedanke, meinen Plan auszuführen. Ich wickelte deshalb auch die Arme mit ein, sodass er sich kaum bewegen konnte. Dann erdrosselte ich ihn mit einem Strick, packte die Leiche auf den Notsitz und fuhr weiter. Kurz vor Regensburg hielt ich an, setzte den Toten auf den Fahrersitz und setzte das Auto in Brand.« Bei dieser Darstellung blieb Tetzner auch noch in der Todeszelle. Am 2. Mai 1931 wurde er hingerichtet. Vorher gestand er noch einem Gefängniswärter, dass Prof. Kockel doch Recht gehabt habe. Die Identität des Toten ist nie geklärt worden.
Unfälle bei der Eisenbahn
Unter den Verkehrsunfällen spielen die im Bereich der Eisenbahn eine besondere Rolle. Die hohe Geschwindigkeit und die große Masse rufen oft besonders schwere Verletzungen hervor. Auch spielt die Unlenkbarkeit der Schienenfahrzeuge und ihr langer Bremsweg beim Zustandekommen einer Kollision eine wesentliche Rolle. Nicht selten sieht das Lokpersonal zwar eine Person oder einen Gegenstand auf den Schienen, kann aber wegen des langen Bremsweges nicht rechtzeitig anhalten. Die Art und Weise der Unfälle ist vielfältig. Personen werden sowohl im Gehen oder Stehen als auch im Liegen angefahren • und überfahren; sie stürzen oder werden vor den Zug gestoßen; es passieren Unfälle beim Auf- und Abspringen auf den fahrenden Zug. Verletzungen der Passagiere entstehen ferner beim plötzlichen Bremsen oder Entgleisen eines Zuges in den Waggons durch herabstürzende Gegenstände oder das An-schlagen an Teile im Inneren des Zuges. Arbeitsunfälle im Rahmen des Bahnbetriebes etwa beim Rangieren sind ebenfalls möglich. Eine neue Art von Unfällen trat in den letzten Jahren beim so genannten Eisenbahnsurfen auf. Abgesehen vom Abstürzen bei höherer Geschwindigkeit kann auch ein Anprall an dicht an den Gleisen befindlichen Gegenständen und entgegenkommenden Zügen zu schwersten Verletzungen führen. Natürlich sind hier die Verletzungsbilder von den jeweiligen Umständen abhängig. Von Massenunfällen bei Eisenbahnkatastrophen, die einen besonderen Einsatz der Gerichtsmedizin erforderlich machen, soll an dieser Stelle nicht die Rede sein. Sie bleiben einer gesonderten Darstellung vorbehalten. Hier handelt es sich zunächst um einzelne Todesfälle und den damit verbundenen besonderen Möglichkeiten und Notwendigkeiten bei der gerichtsmedizinischen Untersuchung. Wie bei allen anderen nicht natürlichen Todesarten muss auch hier die Frage, ob Mord, Selbstmord oder Unfall vorliegt, als Erstes geklärt werden. Dazu ist neben der Ermittlung der Todesursache eine möglichst genaue Rekonstruktion des Kollisionsgeschehens erforderlich, bei der die Entstehung der einzelnen Verletzungen ergründet und vor allem viele geformte Verletzungen bestimmten Stellen des Zuges zugeordnet werden müssen. Femer muss zweifelsfrei festgestellt
Weitere Kostenlose Bücher