Ermittler in Weiß - Tote sagen aus
bestätigten, dass es sich um ihren Sohn handelte. Es war auffällig, dass sich die Trauer der Eltern in Grenzen hielt. Vor allem beim Vater gewann man den Eindruck, dass sie nur gespielt war. Da sich aufgrund ihres gesamten Verhaltens nicht unerhebliche Verdachtsmomente gegcn die Eltern ergaben, wurden sie weiterhin festgehalten. Der Vater wurde dem Stellwerksbeamten gegenübergestellt, der in ihm mit einiger Wahrscheinlichkeit den Mann erkannte, den er in dem vorbeifahrenden Zug mit dem Kind an der Tür gesehen hatte. Noch in der Nacht wurde die Sektion des Kindes durchgeführt. Als Todesursache ergab sich eine schwere Schädelzertrümmerung, die offensichtlich durch den Sturz aus dem Zug entstanden war. Die Schürfungen an der linken Körperseite stammten offenbar vom Entlangrutschen am Trittbrett. Die Vermutung, dass der Junge sich beim Herausstoßen gewehrt und versucht hatte, sich festzuhalten und deshalb am Trittbrett entlanggerutscht war, wurde nahezu zur Gewissheit, als wir die Verletzungen an Armen und Händen genauer untersuchten. Unter den Fingernägeln der rechten Hand fanden sich Gewebsfetzen, offenbar Hautpartikel. In der Zwischenzeit war der Vater weiter zu den Vorgängen im Zug vernommen worden. Während er zunächst bei der ersten Version blieb, dass das Kind zur Toilette gegangen, aber nicht wiedergekommen sei, verwickelte er sich bei der weiteren Befragung in erhebliche Widersprüche. Einmal wollte er es auf der Toilette gesucht haben, dann wieder im Abteil sitzen geblieben sein, während eines der anderen Kinder nach dem Bruder suchte. Erst gegen Morgen gab er zu, das Kind tatsächlich aus dem Zug gestoßen zu haben. Als Motiv nannte er eine Flucht nach Westdeutschland, um dort ein neues Leben zu beginnen. Dabei waren ihm und seiner Frau die Kinder im Wege. So kamen die beiden auf den Gedanken, ein oder zwei Kinder aus dem Zug zu werfen und einen Unfall vorzutäuschen. Mit dem Sechsjährigen habe man begonnen. Gegen beide Eltern wurde Haftbefehl erlassen. Wie die weiteren Ermittlungen am nächsten Tag ergaben, war einige Tage zuvor ein weiteres Kind dieser Familie in der ehelichen Wohnung aus dem Fenster gefallen und dabei getötet worden. Dieser Vorfall war zunächst als Unfall eingestuft worden. Jetzt gab der Vater zu, dass er auch in diesem Fall das Kind absichtlich aus dem Fenster geworfen hatte, um beim Neuanfang in Westdeutschland nicht behindert zu sein. Die Ehefrau hatte von beiden Morden gewusst und war damit einverstanden. Sie war ihrem Mann völlig hörig. Das Ehepaar wurde wegen des Doppelmordes an ihren Kindern zu hohen Zuchthausstrafen verurteilt.
Kapitel 3
Gewaltsames Ersticken
Eine recht häufig vorkommende nicht natürliche Todesursache ist der Tod durch gewaltsames Ersticken. Sowohl Unfälle als auch Selbstmorde und Morde durch Ersticken sind keineswegs selten. Neben den verschiedenen Arten der Strangulation, d. h. dem Zusammenschnüren des Halses von außen, spielt ein Ersticken unter weicher Bedeckung, der Verschluss der Atemwege oder die Blockierung der Atembewegungen und der Sauerstoffmangel in der Atemluft eine gewisse Rolle. Zur Strangulation gehört das Erhängen, das Erdrosseln und das Erwürgen, wobei man unter Erhängen die Fälle versteht, bei denen durch das Gewicht des eigenen Körpers oder auch von Körperteilen, vor allem des Kopfes, das Strangwerkzeug zusammengezogen wird und so den Hals zusammenpresst. Beim Erdrosseln erfolgt dieses Zusammenziehen des Strangwerkzeuges nicht durch das eigene Körpergewicht, sondern durch die Hand des Täters oder eine andere Kraft von außen, z. B. eine rotierende Maschine. Von Erwürgen spricht man dann, wenn der Hals durch die Hand oder auch beide Hände des Täters zusammengepresst wird. Bewusstlosigkeit und Tod durch Strangulation kommen in erster Linie dadurch zustande, dass beim Zusammenpressen des Halses auch die Blutgefäße, die das Gehirn mit Blut und somit mit Sauerstoff versorgen, zusammengepresst werden und ein Sauerstoffmangel im Gehirn eintritt. Der Verschluss der Atemwege, etwa der Luftröhre, spielt meist nur eine sekundäre Rolle. Ersticken unter weicher Bedeckung liegt dann vor, wenn dem Opfer ein Kissen, eine Decke oder ein ähnlicher Gegenstand auf die Atemöffnungen gepresst wird und diese weitgehend verschlossen werden. Zur Behinderung der Atembewegungen kommt es immer dann, wenn der Brustkorb so zusammengepresst wird, dass die Atembewegungen nicht mehr in ausreichendem Maße möglich sind. Das kann
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