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Ermittler in Weiß - Tote sagen aus

Ermittler in Weiß - Tote sagen aus

Titel: Ermittler in Weiß - Tote sagen aus Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Wolfgan Dürwald
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natürliche Todesfälle handelte, wurde vom Krankenhaus entsprechend der damals geltenden Leichenschauanordnung die Kriminalpolizei verständigt, die auch sofort kam. Die Frau, es war die Mutter der Kinder, wurde eingehend zum Ablauf des Geschehens befragt. Ihre bisherige Darstellung war sehr zweifelhaft, denn sie konnte nicht angeben, wie und warum die Kinder zum Spielen an das Flussufer gekommen waren. Außerdem verwickelte sie sich bei ihrer Schilderung in erhebliche Widersprüche. Nach einer eindringlichen Belehrung gestand sie unter heftigem Weinen, dass sie sich gemeinsam mit den Kindern ertränken wollte. Zunächst habe sie die erbärmlich schreienden Kinder ins Wasser geworfen. Diese seien aber nicht untergegangen, weshalb sie ihre Köpfe unter Wasser gedrückt habe, so lange, bis sie sich nicht mehr gerührt hätten. Danach wollte sie sich selbst ertränken. Sie habe den Kopf mehrfach unter Wasser gehalten, sei aber nicht in der Lage gewesen, sich umzubringen. Deshalb sei sie wieder aus dem Wasser gestiegen und habe verzweifelt versucht, Hilfe zu holen. Als Grund für ihren Selbstmord gab sie an, dass sie am Tag zuvor bei einem Ladendiebstahl in der Kaufhalle erwischt und Anzeige gegen sie erstattet worden sei. Da sie wegen des gleichen Deliktes schon vorbestraft war, hätte sie diesmal mit einer Haftstrafe rechnen müssen. In diesem Fall hätte sie als allein stehende Frau nicht gewusst, wo die Kinder, die sie auf keinen Fall in ein Heim geben wollte, untergebracht werden sollten. Deshalb und weil sie nicht wollte, dass die Kinder eine Diebin zur Mutter hätten, habe sie sich entschlossen, mit den Kindern in den Tod zu gehen. Die Ermittlungen bestätigten die Vorstrafen und die erneute Anzeige wegen eines Ladendiebstahls. Die Obduktion der Kinder ergab als Todesursache eindeutig »Ertrinken«, wobei sie sowohl im Nacken als auch an beiden Händen und Unterarmen blutunterlaufene Stellen, Kratzer und Hautabschürfungen aufwiesen. Das Sektionsergebnis bestätigte die letzte Darstellung der Mutter, die wegen Totschlags zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. 
      Der Fall, den ich im Folgenden schildere, zeigt, wie wichtig gerade bei Wasserleichen eine exakte Identifizierung ist. Das gilt umso mehr, wenn der Tod schon vor längerer Zeit eingetreten ist und erhebliche Leichenerscheinungen vorhanden sind, die ein Wiedererkennen durch eine einfache Besichtigung erschweren oder gar unmöglich machen.  
     Wer ist die Tote? 
    In der Nähe eines kleinen Dorfes wurde am Ufer eines Baches, der verhältnismäßig langsam durch die Wiesen floss, eine weibliche Leiche gefunden. Sie lag zwar mit dem Körper und den Beinen auf dem Land, mit dem Kopf aber im Wasser, so-dass als Todesursache ein Ertrinken angenommen wurde. Warum sie ausgerechnet mit dem Kopf ins Wasser des kleinen Baches geraten war, obwohl sie mit dem Rumpf auf festem Boden lag und leicht den Kopf hätte herausheben können, war vorerst nicht zu erklären. Die Leichenerscheinungen sprachen dafür, dass sie schon einige Zeit tot war, mindestens mehrere Tage, wenn nicht gar ein oder auch zwei Wochen. Da zunächst nicht bekannt war, um wen es sich bei der Toten handelte, wurden alle Vermisstenvorgänge der letzten Zeit durchgesehen. Im Kreisgebiet lag nur eine Vermisstenmeldung vor, wobei es sich um eine von ihrem Vater vor drei Wochen als verschwunden gemeldete 35jährige Frau handelte. Der Vater wurde daraufhin in die Leichenhalle gebracht, um die Tote zu identifizieren. Nach einem kurzen Blick auf die Leiche bestätigte er, dass es sich mit größter Wahrscheinlichkeit um seine Tochter handele. Damit schien der Fall geklärt zu sein und wurde zu den Akten gelegt. Doch zu früh, wie sich bald zeigte. Nach etwa drei Wochen traf nämlich ein Brief der angeblich toten Tochter ein, in dem sie ihren Eltern mitteilte, dass sie wegen einiger Diebstähle zu einer mehrmonatigen Haftstrafe verurteilt worden sei und ihre Strafe jetzt absitze. Wer war dann aber die Tote? Um das zu klären, wurde die inzwischen schon beigesetzte Leiche auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wieder exhumiert und wir mit der Sektion beauftragt. Im Ergebnis der Sektion stellte sich trotz der schon weit fortgeschrittenen Fäulnis heraus, dass es sich um eine wesentlich ältere Frau handelte, die schätzungsweise über 70 Jahre alt war und erhebliche altersbedingte Organveränderungen aufwies. Wahrscheinlich war sie noch wesentlich älter. Weiter fanden sich eine deutliche

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