Ermittler in Weiß - Tote sagen aus
Blutung unter der Kopfschwarte im Bereich der rechten Stirn und an der dieser Blutung entsprechenden Stelle des Frontalhirns ebenfalls eine geringe Blutung unter der Hirnhaut. Da aber keine Vermisstenanzeige über eine Frau in diesem Alter vorlag, auch nicht in den Nachbarkreisen, wurde in den regionalen Zeitungen eine Mitteilung über den Leichenfund veröffentlicht und die Bevölkerung um Hinweise gebeten. Erst jetzt, nach dem Zeitungsaufruf, meldeten sich die Angehörigen und teilten mit, dass ihre bereits etwas verwirrte Großmutter seit mehreren Wochen verschwunden war. Sie hatten sich wegen der dringenden Arbeiten in der Erntezeit nicht die Zeit genommen, nach der alten Frau zu suchen bzw. ihr Verschwinden anzuzeigen, zumal die Greisin schon mehrmals für einige Tage fortgelaufen und immer wieder von selbst nach Hause gekommen war. Bei der Obduktion fanden sich Operationsveränderungen, die eine eindeutige Identifizierung ermöglichten. Auch die Kleidung und der Ehering, der bei der ersten Gegenüberstellung nicht abgenommen worden war, bestätigten ohne jeden Zweifel die Identität. Ein Verbrechen konnte ausgeschlossen werden. Die alte Frau war offenbar beim Überqueren des Baches gestolpert und im Bach mit dem Kopf auf einen Stein gefallen. Dadurch hatte sie eine Gehirnerschütterung erlitten und war in bewusstlosem Zustand ertrunken. Der Fall verdeutlicht, dass vor allem bei schon fortgeschrittenen Leichenveränderungen eine einfache Gegenüberstellung zur Identifizierung nicht immer ausreicht, zumal die Besichtigung im vorliegenden Fall nicht sehr intensiv war. Der Vater der jungen Frau gab zu, wegen der ungewohnten Umgebung in der Leichenhalle und aus Scheu vor der Leiche nur flüchtig hingesehen zu haben. Er sei froh gewesen, schnell wieder aus der Leichenhalle herauszukommen. Sicherlich hätte in dieser Situation die Identität noch durch andere Untersuchungen, insbesondere durch eine sofortige Leichenöffnung, untermauert werden müssen. Zwar konnten wir bei der verspäteten Sektion trotz inzwischen weiter fortgeschrittener Leichenveränderungen die Tote eindeutig identifizieren. Unser Erfolg wurde jedoch durch die klaren Identifizierungsmerkmale und deutlichen Altershinweise begünstigt.
Der dargestellte Fall unterstreicht die Bedeutung einer gerichtlichen Sektion bei allen unklaren Todesfällen.
Im nächsten Fall deutete die gesamte Auffindungssituation der Leiche zunächst ziemlich eindeutig auf ein Tötungsdelikt hin. Vom Täter jedoch fehlte jede Spur. Auch das Tötungsmotiv war noch unbekannt. Natürlich musste auch hier, obwohl alles klar zu sein schien, zur endgültigen Aufklärung eine gerichtliche Leichenöffnung durchgeführt werden.
Die Tote im Seesack
Aus einem Stausee wurde die Leiche einer jungen Frau geborgen. Die Fundsituation deutete zunächst auf ein Verbrechen hin. Die Leiche befand sich in einem großen Seesack, der oben zugeschnürt war und in dem sich außer der Leiche noch drei Ziegelsteine befanden. Badende hatten den Sack in Ufernähe an der Wasseroberfläche schwimmend gefunden und die Polizei verständigt. Nach der Bergung des Sackes durch die Feuerwehr entdeckte man die Leiche. Alles sah nach einem Verbrechen aus, die Staatsanwaltschaft ordnete eine gerichtliche Sektion an. Bei der Obduktion ergab sich als Todesursache eindeutig »Ertrinken«. Des weiteren fanden sich oberflächliche Schürfverletzungen an den Schultern und eine Platzwunde am Hinterkopf. Der Hals wies an beiden Seiten Hautabschürfungen auf, die nicht ganz einfach zu deuten waren. Sie waren etwas flächenhaft und sahen nicht nach typischen Würgemalen aus. Wir konnten aber auch nicht sicher ausschließen, dass sie durch Würgen oder Drosseln entstanden waren. Als wir am Fundort eintrafen, war die Identität der Frau bereits bekannt. Sie wohnte im Nachbardorf und lebte jetzt allein. Allerdings hatte sie vor längerer Zeit einen Freund gehabt, von dem sie sich aber vor mehreren Wochen getrennt hatte. Sie galt als depressiv. Zum Glück für uns war die Bergung durch Fachleute vorgenommen worden und der Seesack nicht aufgeschnürt, sondern von unten durch Aufschneiden geöffnet worden. Dadurch konnten die obere Verschnürung und insbesondere der Knoten, die nicht verändert worden waren, von uns noch untersucht werden. Der Sack war auf eine Weise zugezogen und der Knoten so ausgeführt worden, dass alles durchaus auch vom Sackinneren aus hätte geschehen können. Bei einer Besichtigung der
Weitere Kostenlose Bücher