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Ermittler in Weiß - Tote sagen aus

Ermittler in Weiß - Tote sagen aus

Titel: Ermittler in Weiß - Tote sagen aus Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Wolfgan Dürwald
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sich am Vorabend in der Gaststätte aufgehalten hatten, wurden befragt, zunächst ohne Erfolg. Aber dann meldete sich gegen Abend doch noch ein Gast, der am Nebentisch gesessen und gehört hatte, dass die Gesuchten in der Landwirtschaft arbeiteten. Eine umfangreiche und intensive Ermittlungsarbeit führte nach einigen Tagen zum Erfolg. Die beiden jungen Männer gaben auch sofort zu, mit dem Toten in der Gaststätte gewesen und anschließend mit in seine Wohnung gegangen zu sein. Dort hätten sie lediglich eine Flasche Wein getrunken und sich über den Krieg unterhalten. Mit seinem Tod wollten sie nichts zu tun haben. Als sie nach etwa zwei Stunden die Wohnung verlassen hätten, sei der Wohnungsinhaber noch wohlauf gewesen. Die noch am Tage des Auffindens der Leiche durchgeführte gerichtliche Leichenöffnung ergab, dass der Tote mehrere Schläge auf den Kopf erhalten hatte. Schädelbrüche und Hirnblutungen waren die Folge und hatten den Tod verursacht. Vor allem im Bereich der rechten Schläfenseite fand sich ein massiver Zertrümmerungsbezirk, der aufgrund der umfangreichen Hirnzertrümmerung absolut tödlich war. Der massive Knochenzertrümmerungsbezirk ließ darauf schließen, dass die Schläge mit großer Wucht geführt worden waren. Als besonders bedeutsam erwiesen sich zwei Schläge auf die rechte Wange, auf der sich in Form von Hauteintrocknungen der Abdruck des Werkzeugs zeigte. Es waren zwei etwa quadratische Abdrücke, die sofort den Verdacht erweckten dass sie von der flachen Seite eines Hammers herrührten. Die Betrachtung mit der Lupe offenbarte, dass bei beiden Abdrücken genau an der gleichen Stelle eine ebenfalls gleich geformte Aussparung vorhanden war, die von einem Defekt an der Hammerrückseite stammen musste. Es handelte sich also um ein Individualmerkmal des Hammers. Da auch die Verletzungen an der rechten Schläfe für Schläge mit einem Hammer sprachen, war damit die mutmaßliche Tatwaffe bestimmt. Jetzt musste diese nur noch gefunden werden. Die Mordkommission wurde von diesem Befund in Kenntnis gesetzt, fand aber in der Wohnung des Toten nichts dergleichen. Bei der Durchsuchung der Wohnung der beiden jungen Männer entdeckten die Kriminalisten zwar eine Werkzeugkiste mit einem Hammer, aber dieser entsprach weder der Größe des gefundenen Abdrucks, noch wies er den entsprechenden Defekt auf. Er war somit mit Sicherheit nicht das Tatwerkzeug. Eine erneute Suche, die auch auf den Stall ausgedehnt wurde, war schließlich von Erfolg gekrönt: Unter der Futterkiste war ein Hammer der erforderlichen Größe versteckt, der auch einen entsprechenden Defekt aufwies. Eine genaue Untersuchung, insbesondere das Entfernen des Hammerstiels, führte zum Nachweis einer geringen Menge Blutes in der Stielöffnung. Die Blutgruppe entsprach der des Opfers. Diese eindeutigen Ergebnisse bewogen die beiden Verdächtigen nun, ein Geständnis abzulegen. Sie schilderten den Tathergang folgendermaßen: Wir gingen mit dem Tabakhändler in die Wohnung und tranken wie geplant eine Flasche Wein. Im Verlauf der Unterhaltung bot uns Herr S. an, sexuelle Handlungen durchzuführen, für die er uns auch bezahlen würde, Wir waren zunächst schockiert und lehnten ab. Als er aber sein finanzielles Angebot steigerte, sind wir aus Geldnot doch auf seine Wünsche eingegangen. Beim Bezahlen wollte er aber von seinem erhöhten Angebot nichts mehr wissen und rückte nur den zuerst genannten Betrag heraus. Daraufhin entbrannte ein heftiger Streit, in dessen Verlauf er uns aus der Wohnung werfen wollte. Wir haben uns gewehrt und ihm angedroht, uns das versprochene Geld mit Gewalt zu holen. Als er nicht reagierte, sah einer von uns in der Küche einen Hammer liegen, nahm ihn und schlug in seiner Wut Werner S. mehrfach auf den Kopf, bis er zu Boden ging. Danach kamen wir auf die Idee, nach weiterem Geld zu suchen. Allerdings haben wir nur etwas über 80 Mark gefunden, dann aber noch eine Taschenuhr, die uns wertvoll erschien, mitgenommen. Nach dem Durchsuchen der Wohnung bemerkten wir, dass der Niedergeschlagene noch stöhnte und röchelte. Da wir befürchteten, dass er uns eventuell identifizieren könnte, haben wir uns geeinigt, dass er sterben muss. Wir versetzten ihm noch einige kräftige Schläge auf den Kopf, bis er endgültig verstummte. Dann verließen wir die Wohnung und gingen nach Hause. Soweit das Geständnis. teilt. Die beiden jungen Männer wurden wegen Mordes verurteilt. Hilferufe aus dem Nachbarhaus Frieda M. stand in der

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