Ermittler in Weiß - Tote sagen aus
der Frau H. fest. Das viele Blut im Gesicht und in der Wohnung sowie die Mitteilung von Frieda M., dass Frau H. erst gestern aus der Heilstätte entlassen worden sei und bereits früher einmal einen Blutsturz erlitten hätte, veranlasste ihn, »Lungenblutung« als Todesursache auf dem Totenschein anzugeben und einen natürlichen Tod zu bescheinigen. Er fügte aber die Bemerkung hinzu, dass vielleicht »unterlassene Hilfeleistung« durch die Frau T. vorliegen könnte und es besser sei, die Polizei zu verständigen. Das tat er dann auch. Die herbeigerufenen Kriminalisten hielten nach der Information über die Todesumstände die Einbeziehung eines Gerichtsmediziners für unerlässlich und beantragten über den Staatsanwalt eine gerichtliche Leichenöffnung, um die genaue Todesursache festzustellen und zu prüfen, ob bei sofortiger Hilfe noch eine Überlebenschance bestanden hätte. Wir fuhren am nächsten Tag hin. Die Leiche war schon in die Leichenhalle auf den Friedhof gebracht worden, neben der sich auch ein kleiner Sektionsraum befand. Die Tote wies noch den gleichen Zustand wie bei ihrer Auffindung auf: Das gesamte Gesicht war mit einer ziemlich dicken Blutkruste überzogen; aus dem Mund floss noch eine geringe Menge Blut; auch Haare und Kleidung waren blutverschmiert. Beim genauen Hinsehen im Rahmen der so genannten äußeren Besichtigung fiel mir zunächst eine besonders starke Blutdurchtränkung der Bekleidung in der Herzgegend auf. Als ich diesen Bezirk genauer inspizierte, stellte ich fest, dass die Kleidung nicht nur blutdurchtränkt war, sondern auch zahlreiche Stichverletzungen aufwies. Ferner fanden sich nach dem Abwaschen des Blutes im Gesicht noch mehrere Platzwunden sowohl im Bereich des Kinns als auch im Bereich der Stirn und des behaarten Kopfes. Das rechte Auge war zugeschwollen und unterblutet. Das Gesicht wies mehrere Hautabschürfungen auf. Die Platzwunden am Kopf und am Kinn sahen alle ziemlich gleichförmig aus. Es handelte sich um oberflächliche Platzwunden, die eine längliche und an einer Seite spitz zulaufende Form aufwiesen. Es sah aus, als ob sie von einem Schlag mit einem größeren Meißel oder einem ähnlichen Gegenstand herrührten. Aber ein Meißel schied mit größter Wahrscheinlichkeit aus, da diese Platzwunden nur die Haut betrafen und die darunter liegenden Knochen völlig unversehrt waren. Es musste vermutlich ein anderer, relativ langer und auch verhältnismäßig leichter Gegenstand gewesen sein, mit dem der Frau auf den Kopf geschlagen worden war. Auch im Bereich des Gehirns bzw. der harten Hirnhaut waren außer ein paar spärlichen Unterblutungen keine schwereren Verletzungen erkennbar. Wir rätselten, was das wohl für ein Gegenstand gewesen sein könnte, kamen aber zunächst zu keinem Ergebnis Die eigentliche Todesursache, die wir erst bei der weiteren Sektion ermittelten, ließ sich zudem nicht auf diese Verletzungen zurückführen. Im Bereich des Herzens fanden sich insgesamt 12 Einstiche, wobei die Einstichöffnungen mit durchweg einseitiger Schwalbenschwanzbildung für ein einschneidiges Instrument sprachen. Stichwunde und Stichkanal legten nahe, dass ein etwas größeres Taschenmesser die Tatwaffe gewesen sein könnte. Zwei Stiche hatten das Herz getroffen und die Herzhöhlen eröffnet. Es war zu einer massiven Blutung in den Herzbeutel gekommen, zu einer so genannten Herzbeuteltamponade, die die eigentliche Todesursache darstellte. Ein weiterer Stich hatte die Hauptschlagader unmittelbar an ihrem Abgang aus dem Herzen getroffen und eröffnet, wodurch eine stärkere Blutung sowohl nach außen als auch in die Brusthöhle hervorgerufen worden war. Die Tathandlung ließ sich nun so rekonstruieren: Die Frau hatte zunächst mehrere Schläge mit einem längeren, nicht sehr massiven Gegenstand auf den Kopf erhalten, wodurch sie wahrscheinlich bewusstlos geworden oder zumindest benommen war. Anschließend wurde sie durch die Messerstiche in die Herzgegend getötet. Nach der Rekonstruktion des möglichen Tathergangs blieb die Frage nach dem Täter völlig offen. Spuren eines gewaltsamen Eindringens in die Wohnung gab es nicht. Der Täter musste entweder einen Schlüssel besessen haben oder von der Bewohnerin hereingelassen worden sein. Als dritte Variante kam das Betreten der Wohnung über den Balkon und die offene Balkontür in Frage. Aber was wollte er? Nach einem Diebstahl sah es nicht aus, denn in der Wohnung lag auf dem Nachttisch offen der Schmuck von Frau H. Auch andere
Weitere Kostenlose Bücher