Extrem skurril - Heiteres, Unglaubliches und Skurriles aus Alltag, Recht & Co.
einfach auf einen Supermarktparkplatz abstellen oder auf einem Parkplatz vor einem Einkaufszentrum und von dort aus ihren Bummel durch die Einkaufsparadiese starten. Doch Vorsicht: Das kann sehr schnell sehr teuer werden. Denn viele Supermärkte oder Einkaufszentren legen großen Wert darauf, die vorhandenen Parkplätze für die eigenen Kunden freizuhalten und begrenzen die Parkzeit. Wird diese überschritten, dürfen diese Märkte oder deren Betreiber bzw. Vertreter einen Abschleppdienst rufen und das Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen lassen. Eine eventuelle Argumentation des Fahrzeughalters, er wäre doch in der Zeit des Parkens auch in dem entsprechenden Supermarkt oder Einkaufszentrum gewesen hilft hier nicht weiter, wie das Landgericht Magdeburg mit Aktenzeichen 1 S 70/08 feststellte. In diesem Urteil bestätigte das Gericht unter Anderem, dass Parkplatzbesitzer grundsätzlich das Recht hätten, ihre Parkflächen zu überwachen und auf die Einhaltung der erlaubten Parkzeit zu achten. Wenn diese erlaubte Zeit überschritten wird, dann dürften diese Parkplatzbesitzer auch kostenpflichtig abschleppen lassen. Im konkreten Fall ging es um ein Fahrzeug, dass über mehrere Stunden auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums abgestellt war, obwohl nur 90 Minuten erlaubt waren.
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Auf einem Mutter – Kind Parkplatz dürfen auch nur Mütter mit Kind parken
Sie kennen sicher als Autofahrer die Extrabreiten Mutter- und Kind Parkplätze in vielen Parkhäusern oder auf einigen Parkplätzen. Vor allem Supermärkte locken damit Familien gern an und ermöglichen mit den Extrabreiten Parkplätzen ein bequemes Ein – und Ausladen des Fahrzeuges. Doch dürfen auf solchen Parkplätzen wirklich nur Mütter mit Kind oder Familien parken? Nein, das ist nicht der Fall! Die deutsche Straßenverkehrsordnung und der offizielle Verkehrszeichenkatalog des Bundes kennt bislang kein entsprechendes Symbol, auch wenn ein solches gern jene Parkplätze ausweist. Da dieses Symbol jedoch nicht im Verkehrszeichenkatalog des Bundes enthalten ist, existiert auch kein solches Verkehrszeichen. Folglich kann ein Parken auf einem solchen Parkplatz auch ohne Kind nicht bußgeldbedroht sein oder andere Folgen nach sich ziehen. Machen Sie es sich doch bei Ihrem nächsten Einkaufsbummel etwas bequemer und nutzen Sie die größere Parkbucht für sich und Ihr Fahrzeug....
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Beim Auszug aus der Wohnung muss renoviert werden
Kennen Sie die Regel, die besagt, dass ein Mieter beim Auszug aus seiner Wohnung renovieren muss? Dem ist jedoch nicht so, denn diese Verpflichtung des Mieters kippte der Bundesgerichtshof höchstrichterlich. Der für Mietsachen zuständige achte Senat des Bundesgerichtshofes erklärte unter dem Aktenzeichen VIII ZR 138/06, dass Klauseln in Mietverträgen, die eine uneingeschränkte Renovierungspflicht des Mieters beim Auszug aus der Wohnung enthalten, generell rechtswidrig seinen. Ebenfalls unzulässig sind nach dieser Entscheidung auch starre Renovierungsklauseln, in denen zum Beispiel eine Renovierung bestimmter Räume innerhalb eines bestimmten Zeitraumes gefordert wird (Zum Beispiel eine Klausel, die besagt, dass die Küche alle 3 Jahre zu renovieren wäre oder Ähnliches). Nur wenn der Mieter sich ausdrücklich zur „kosmetischen Wohnungspflege“ verpflichtet, kann dies eingefordert werden. Pauschale Klauseln jedoch, die diese Verpflichtung allein aus einer Zeit oder dem Umstand des Auszuges herleiten sind unzulässig und müssen nicht eingehalten werden.
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Eine Maklerprovision ist immer fällig
Bei der Wohnungssuche bedienen sich nicht wenige Wohnungssuchende eines Immobilienmaklers. Doch dafür ist im Erfolgsfall leider in vielen Fällen eine nicht gerade geringe Gebühr fällig. Doch wer jetzt denkt, er ist verpflichtet, diese auch in jedem Fall zu zahlen, der irrt sich. Denn das Landgericht Coburg hat unter dem Aktenzeichen 12 O 294/02 interessantes und nützliches Recht gesprochen. In diesem Urteil ging es darum, dass ein Makler eine Provision von einem Mieter einforderte, der eine von ihm vorgeschlagene Wohnung bezog, jedoch im Alleingang mit dem Vermieter den Vertrag schloss, obwohl der Makler diese Wohnung vorgeschlagen hatte. Der Mieter hat sich also nur des Maklers bedient, um an eine Liste mit Adressen für zu vermietende Wohnung zu gelangen und dann den Vermieter selbst herausgefunden und mit ihm verhandelt. Der Makler sah seinen Vergütungsanspruch als gerechtfertigt an,
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