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Extrem skurril - Heiteres, Unglaubliches und Skurriles aus Alltag, Recht & Co.

Extrem skurril - Heiteres, Unglaubliches und Skurriles aus Alltag, Recht & Co.

Titel: Extrem skurril - Heiteres, Unglaubliches und Skurriles aus Alltag, Recht & Co. Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Walter Schlegel
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obwohl die günstigere Variante für den selben Urlaub ebenfalls im Angebot des Reisebüros und damit möglich gewesen wäre. Die Urlauber verloren und das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass ein Reisebüro keinesfalls die Pflicht habe, auf günstigere mögliche Preise im vorhandenen Angebot hinzuweisen. Diese flicht besteht nur dann, wenn der interessierte Gast ausdrücklich die Leistung fordert, das günstigste Angebot zu wollen oder das Reisebüro die Leistung verspricht, das günstigste mögliche Angebot anzubieten. Wenn das jedoch nicht ausdrücklich verlangt wird, dann darf das Reisebüro auch die teurere Reise mit einem höheren Provisionsanspruch zum eigenen Nutzen verkaufen. So entschieden durch das Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 233 C 2841 6/06.
     
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    Der Preis auf der Ware im Supermarkt zählt
     
    Vielleicht ist es Ihnen schon so gegangen oder einem Ihrer Freunde: Sie gehen durch den Supermarkt, erkennen dort ein Produkt und sehen einen günstigen Preis auf dem Klebeetikett an der Ware. Kurzerhand und vom günstigen Preis überzeugt legen Sie dieses Produkt in den Einkaufskorb und gehen zur Kasse. Dort jedoch sehen Sie, wie die Kassiererin einen anderen Preis in die Kasse tippt, der höher ist als der Preis auf dem Klebeetikett. Müssen Sie den höheren Preis bezahlen oder können Sie auf den geringeren, auf dem Etikett befindlichen, Preis bestehen?
     
    In Deutschland ist es leider nicht ganz so einfach wie es den Anschein hat. Denn im Kaufrecht unterscheiden wir zwischen einem Verpflichtungs – und einem Erfüllungsgeschäft. Im Verpflichtungsgeschäft verpflichten Sie sich eine Ware abzunehmen und der Verkäufer verpflichtet sich, Ihnen die Ware gegen Zahlung eines vereinbarten Preises zu überlassen. Im Einzelnen ist das Verpflichtungsgeschäft in die Bestandteile 'Angebot' und 'Annahme des Angebotes' aufzuteilen. Im Erfüllungsgeschäft schließlich wechselt Ware in der Regel gegen Geld und der Kauf ist damit komplettiert. Das Etikett mit dem günstigen Preis könnte jetzt die erklärte Verpflichtung des Geschäftes sein, Ihnen dieses Produkt zu diesem Preis zu überlassen. Aber ganz so einfach ist es nicht, wie ein intensiverer Blick in das deutsche Kaufrecht beweist:
     
    Denn dort geht es mit weiteren Details und Feinheiten weiter. Das Etikett und der darauf befindliche Preis stellen nämlich die Aufforderung an Sie als Kunden dar, ein Angebot zum Kauf der Ware abzugeben. Wenn dieser Preis jetzt in die Kasse eingetippt wird, dann ist es die Annahme Ihres Angebotes und das Verpflichtungsgeschäft ist erfüllt. Bezahlen Sie jetzt die Ware, dann ist auch das Erfüllungsgeschäft erfolgreich beendet und der Kauf ist abgeschlossen. Wenn an der Kasse ein höherer Preis eingetippt wird, können Sie nicht darauf bestehen, den tieferen, auf dem Etikett befindlichen Preis, auch bezahlen zu müssen. Denn der höhere Preis ist praktisch nur die Erwiderung Ihres Angebotes und das Angebot des Marktes, Ihnen das Produkt zu überlassen. Jetzt müssen Sie entweder annehmen und den höheren Preis zahlen oder Sie sagen, Ihnen sei dieser Preis zu hoch und nehmen das Produkt nicht. Aber eine Verpflichtung, Ihnen das Produkt zu dem ausgepreisten Betrag zu geben besteht von Seiten des Supermarktes nicht, da das Preisschild nur die Aufforderung an Sie darstellt, ein Kaufangebot abzugeben. Das klingt kompliziert, aber im deutschen Recht geht eben alles ganz geordnet ab....
     
    Anders verhält es sich, wenn ein Werbeprospekt einen günstigen Preis nennt und im Laden dieser Preis nicht gewährt wird. Hier hat die Rechtsprechung inzwischen festgestellt, dass Lockangebote in ausreichender Zahl vorhanden sein und entsprechend gewährt werden müssen. Es sei denn, es war offenkundig erkennbar, dass der Preis im Prospekt nicht richtig sein kann (z.B. wenn durch einen Druckfehler statt 999,- € plötzlich 9,99 € im Prospekt steht). Dann wäre es ein Erklärungsirrtum, der offenkundig und damit auch für Kunden erkennbar ist.
     
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    Doch nicht nur das Recht hält überraschende Irrtümer bereit, auch in der Gesundheit und Medizin halten sich hartnäckig Mythen und Irrtümer. Grund genug, im folgenden Kapitel einen Blick darauf zu werfen.
     
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    Kapitel 7.3 – Die größten Gesundheitsirrtümer
     
     
     
     
    Raucher kosten das Gesundheitssystem auf Dauer mehr Geld als Nichtraucher
     
    Ein Musterbeispiel dafür, wie ein Irrtum oder Irrglaube zur weit

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