Filesharing - Rechtliche Fallen und Probleme
von Anfang an jegliche Lizenzschlüssel etc. zu notieren und sicher zu verwahren.
Da aber auch bei dieser Problematik noch diverse ungeklärte Fragen und vor allem auch zum Teil unterschiedliche juristische Bewertungen existieren, sollte dies der absolut letzte Ausweg sein. Das gilt auch dann, wenn der Softwarehersteller eine Bearbeitungsgebühr für die erneute Bereitstellung einer Sicherheitskopie bzw. eines Lizenzschlüssels verlangt. Eine solche Gebühr muss angemessen sein, wobei leider keine pauschale Aussage darüber getroffen werden kann, ab welchem Betrag diese Gebühr noch oder eben nicht mehr angemessen ist.
Wichtig ist auch, dass nur die konkret erworbene Variante der Software per Kopie bzw. Seriennummer aus dem Netz freigeschaltet wird. Hat man also ursprünglich z. B. „Windows 7 Home Premium“ gekauft, darf man dann nicht die Ultimate-Version nutzen, selbst wenn dies technisch ohne Probleme möglich ist.
Da moderne Software heutzutage nicht nur mittels Seriennummer freigeschaltet werden muss, sondern im Regelfall auch eine Onlineaktivierung erfolgt, genügen Lizenzschlüssel aus dem Netz nur noch in seltenen Fällen. Um auch die Onlineaktivierung auszutricksen, sind zumeist „Hilfsprogramme“ notwendig, so genannte „Cracks“. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass diese – anders als eine bloße Seriennummer – in die jeweilige Software eingreifen und somit gegen das Urheber- oder gar gegen das Strafrecht verstoßen. Darüber hinaus bringen sie auch stets die Gefahr von Viren oder anderen Schadprogrammen mit sich.
2.3Streaming
Auch der Begriff „Stream“ stammt aus dem englischen Sprachschatz und bedeutet im Internetzeitalter so viel wie „Datenstrom“. Das „Streaming“ beschreibt also den Vorgang, dass z. B. ein Lied oder – wie in den meisten Fällen – ein Video nicht erst von einem Computer auf einen anderen kopiert und dann abgespielt wird, sondern sozusagen während der Datenübertragung auch direkt wiedergegeben wird. Man kann sich diesen Vorgang so in etwa wie beim Fernsehen vorstellen, nur dass beim „Streaming“ die gesendeten Inhalte nicht im TV, sondern am PC wiedergegeben werden und auch gleich in Kopie auf dem Rechner landen. YouTube dürfte wohl der bekannteste Anbieter von Streaming-Inhalten sein.
Zwar landet nicht immer der ganze gestreamte Film, sondern nur eine ausreichend große Anzahl an Datenfragmenten als Kopie im Zwischenspeicher des Computers, aber generell kann man mit dieser Methode auch eine 1:1-Kopie des gestreamten Inhalts erstellen. Man hat hier also sozusagen TV und Videorekorder in einem.
Technisches
Das inzwischen geschlossene Streaming-Portal „Kino.to“ hat den Begriff populär gemacht. Auf dieser Plattform waren Unmengen an Filmen, Serien, Dokumentationen usw. zu finden – allerdings nicht die eigentlichen Videodateien, sondern lediglich Verlinkungen auf diese Daten, die wiederum bei Sharehostern gespeichert waren. Im Grunde ist das Anbieten derartiger Sharehosting-Dienstleistungen nichts Verwerfliches, es gibt auch zahlreiche seriöse Dienstleister auf diesem Sektor.
Beim Streaming gibt es verschiedene Techniken, wie die gestreamten Inhalte bereitgestellt werden. Im Wesentlichen sind drei Methoden zu unterscheiden:
„Live Streaming“: Wählt man einen „Live Stream“ an, so ist dieser Vorgang mit dem Einschalten des Fernsehers vergleichbar. Die gerade gesendeten Inhalte werden zu diesem Zeitpunkt an den Computer des betreffenden Nutzers übertragen und nur temporär zwischengespeichert. Nachfolgende Teile der übertragenen Datei(en) überschreiben im Zwischenspeicher die zuvor dort abgelegten. Der Nutzer kann die übertragenen Inhalte also in Echtzeit betrachten, erhält aber keine vollständige Kopie.
„On-Demand Streaming“: Die Übertragungsmethode bei einem „On-Demand Stream“ ist die gleiche wie beim „Live Stream“. Der Unterscheid besteht jedoch darin, dass Nutzer nicht vorgegebene Inhalte zum Zeitpunkt ihrer Ausstrahlung konsumieren müssen, sondern aus unterschiedlichen Inhalten und verschiedenen Startzeitpunkten wählen können.
„Progressive Download“: Bei einem progressiven Download erhält der Nutzer die Möglichkeit, eine komplette Kopie des gewählten Inhalts auf seinen Computer übertragen zu bekommen. Hierbei geht es also weniger um ein unmittelbares Konsumieren von Inhalten, sondern um eine Dateiübertragung zum Zwecke des späteren Konsums.
Der als Massenware angebotene Speicherplatz wird nicht selten
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