Fonds-Handbuch der Börse Frankfurt (German Edition)
vorgegebene Anlagestrategie verengt ihren Handlungsspielraum. Warten mehrere Unternehmen eines Bereichs mit Negativmeldungen auf, sinken nicht nur ihre Kurse, sondern in der Regel auch die der Mitbewerber. Das höhere Risiko spezialisierter Branchenfonds ist deshalb ein wichtiger Unterschied gegenüber breiten Aktienfonds: Verluste können kurzfristig nicht ausgeglichen werden.
Sinnvolles Spezialwissen
Branchenfonds eignen sich nur für Anleger, die sich mit der Wirtschaftsentwicklung intensiv auseinandersetzen. Ein Überblick über die jeweilige Branche und ihre Entwicklung in den vergangenen Jahren ist eine wichtige Entscheidungshilfe. Kurzfristig orientierte Anleger können mit dem richtigen Know-how interessante Gewinne und Renditen erzielen. Sie sollten dennoch nur einen kleinen Teil ihres Vermögens in volatile Branchenfonds investieren.
Beispiel: Versorger
Der Generali Investments Sicav Global Multi Utilities (WKN 728457) wurde im Mai 2004 aufgelegt. Der Global Multi Utilities investiert weltweit in Unternehmen aus den Bereichen Energiebedarf, Trinkwasser und Telekommunikationsdienste. Bis November 2008 konnte der thesaurierende Branchenfonds eine Wertentwicklung von 43 Prozent erzielen. Die annualisierte Rendite gibt die Fondsgesellschaft mit 8,08 Prozent an. Das Fondsvolumen beläuft sich auf 50 Millionen Euro.
Beispiel: Biotech
Mit dem Pictet Funds-BioTech-HP-EUR (WKN A0B6Q2) investieren Anleger weltweit in Aktien von Unternehmen des Biotechnologiesektors. Dabei stützt sich das Management-Team auf produktorientierte Unternehmen mit kräftigem Absatzpotenzial. Der thesaurierende Fonds wurde im Juli 2004 aufgelegt und hat seitdem eine Wertsteigerung von 20,80 Prozent erzielt. Das entspricht einer jährlichen Rendite von 4,45 Prozent. Anleger vertrauten dem Fonds bis Oktober 2008 1,57 Milliarden Euro an.
> Eine Auflistung aller Branchenfonds im Handel an der Börse Frankfurt finden Sie über die Suche auf boerse-frankfurt.de > Fonds > Suche > Aktiv verwaltete Fonds. Wählen Sie dort unter „Fondstyp“ „Branchenfonds“ aus.
AS-Fonds
Im April 1998 ließ der Gesetzgeber erstmals einen Zielfonds für einen bestimmten Zweck zu – damit konnten die Altersvorsorgefonds, oder auch Altersvorsorge-Sondervermögen (AS)-Fonds genannt, entstehen. Diese Fonds mischen Aktien, Anleihen und offene Immobilienfonds. Sie sind speziell für Privatanleger und deren Altersvorsorge konzipiert, fallen allerdings nicht in die staatliche Förderung nach der Riester-Reform. Der BVI, der Bundesverband Investment und Asset Management hat die Altersvorsorge-Sondervermögen als eine Alternative zu Kapitallebensversicherungen geschaffen. Der Gesetzgeber ließ sich nicht zu einer Förderung bewegen.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Damit sich ein Fonds „Altersvorsorge-Sondervermögen“ nennen darf, müssen die Anbieter eine Reihe gesetzlicher Rahmenbedingungen einhalten. Diese Vorschriften sind um einiges strenger als die, die für andere Investmentfonds gelten: Mindestens 51 Prozent des Fondsvermögens muss investiert werden, der Rest kann Barreserve sein. Der Anteil der Aktien und Beteiligungen darf nur zwischen 21 und 75 Prozent liegen. In Immobilien und in Fremdwährung dürfen jeweils nur maximal 30 Prozent des Fondsvermögens fließen. Investitionen in Derivate wie Optionen oder Futures sind nur zu Absicherungszwecken, nicht aber zur Spekulation erlaubt. Altersvorsorge-Fonds müssen ihre Erträge thesaurieren.
Alle AS-Fonds müssen mit Spar- und Entnahmeplänen angeboten werden. Für Sparpläne ist eine Laufzeit von mindestens 18 Jahren festgelegt; Anleger müssen zudem die Möglichkeit haben, bis zu ihrem 60. Lebensjahr in die Sparpläne einzuzahlen.
Nach Ablauf von 75 Prozent der vereinbarten Laufzeit müssen die Investmentgesellschaften den Anlegern anbieten, die Fondsanteile kostenlos in Anteile von Fonds mit geringerer Wertschwankung umzutauschen. Der Gesetzgeber will so verhindern, dass die Anleger mit volatilen Aktienfonds Verluste machen. Sie sollen ihre ersparten Gelder deswegen in risikoärmere Rentenfonds oder Geldmarktfonds umschichten können. Die Fondsgesellschaften sind außerdem verpflichtet, Auszahlungspläne für die Zeit nach dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit und damit eine Art zweite Rente zu offerieren. Die Anleger können sich ihr Vermögen aber auch in einer Einmalzahlung überweisen lassen.
Üblicher Mischfonds
Trotz aller gesetzlichen Regelungen ist die Anlage in AS-Fonds den
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