Fonds-Handbuch der Börse Frankfurt (German Edition)
Wertpapierprospekt eine wichtige Grundlage für Anlageentscheidungen ist, muss er alle wesentlichen Angaben enthalten, die dem Käufer ermöglichen, ein zutreffendes Urteil über den angebotenen Fonds zu fällen.
Die Veröffentlichungspflicht ergibt sich aus dem Wertpapierprospektgesetz vom 22. Juni 2005. Der Wertpapierprospekt darf aber erst veröffentlicht werden, wenn die BaFin das Dokument – nach einer Prüfung der Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit – gebilligt hat.
Die Prospekthaftung verpflichtet den Emittenten zu richtigen und vollständigen Angaben im Wertpapierprospekt. Wichtig für Anleger: Enthält ein Prospekt nachweislich fehlerhafte oder unvollständige Angaben, so kann der Käufer unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass der Anbieter die Wertpapiere zurücknimmt und ihm die Kosten, die durch den Erwerb entstanden sind, erstattet.
> Seit Juli 2005 werden Wertpapierverkaufsprospekte bei der BaFin hinterlegt. Sie können in einer Internet-Datenbank eingesehen werden, und zwar unter bafin.de > Datenbanken & Statistiken > Datenbanken > Wertpapieraufsicht
Zahlreiche Details auf boerse-frankfurt.de
Das Portal boerse-frankfurt.de hält für Sie unter „Fonds“ (obere horizontale Navigationsleiste) > Aktiv verwaltete Fonds auf den einzelnen Datenblättern umfangreiche Angaben zu den einzelnen Fonds bereit, um Ihnen Hilfe und Orientierung zu bieten.
Außerdem finden Sie hinter den Reitern „Charts“ sowie „Kurs- und Umsatzhistorie“ anschauliche Darstellungen der bisherigen Performance des jeweiligen Fonds. Die „Zusammensetzung“ zeigt, welche Werte mit welchem Anteil im Fonds enthalten sind. Unter „Emittent“ gibt es Details zur Kapitalgesellschaft, die den Fonds anbietet, einschließlich eines Links zu dessen Internetseite, auf der beispielsweise Verkaufsprospekte der ausgegebenen Wertpapiere verfügbar sind.
Stammdaten und Ausstattung des Carmignac Patrimoine A
Im Überblick unter „Stammdaten / Ausstattung“ und „Handelsparameter “ spezifizieren die folgenden Angaben den Fonds:
Währung: Kennzeichnet die Währung der Wertpapiere, die im Fonds enthalten sind. Das ist wichtig, weil Portfolios mit Wertpapieren in einer Fremdwährung zusätzlich zum Kursrisiko einem Währungsrisiko unterliegen. Sinkt beispielsweise der US-Dollar, dann fällt auch der Wert der Anteile eines Fonds mit US-amerikanischen Aktien, der in Deutschland gehandelt wird.
Thesaurierend: Gibt an, ob Einnahmen wie Dividenden oder Zinserträge an die Anteilseigner ausgeschüttet werden oder dem Fondsvermögen zufließen.
Stückelung: Weist auf die kleinste handelbare Einheit hin. Über die Börse werden keine Mindestanlagesummen gehandelt, deswegen ist die kleinste mögliche Stückelung ein Anteil.
Markt: Gibt Auskunft über das Marktsegment, in dem ein Wertpapier gehandelt wird. Bei den aktiv verwalteten Fonds im Handel an der Börse Frankfurt ist dies in der Regel der Open Market (vormals „Freiverkehr “), in den die Fonds einbezogen sind.
Min. Quotierungsvolumen: Gibt an, für welche Ordergröße die vom Spezialisten gestellte Taxe mindestens gültig ist. Das Volumen ist abhängig davon, wie volatil und damit riskant die Investments eines Fonds sind. Deshalb bestimmen die Anlageschwerpunkte der Fonds, für welche Ordergrößen die Taxen mindestens Bestand haben (siehe „Preisfeststellung: Fingerspitzengefühl erforderlich“).
Maximaler Spread: Kennzeichnet, zu welcher maximalen Handelsspanne sich die Spezialisten verpflichtet haben. Diese Handelsspanne hängt vom Anlageschwerpunkt des Fonds ab (siehe „Spezialisten sorgen für Liquidität“).
Spezialist: So heißt der Handelsteilnehmer, der im Handel an der Börse Frankfurt über Xetra damit beauftragt ist, Preise festzustellen und Liquidität für einen Investmentfonds zu gewährleisten. Jeder Fonds wird von jeweils einem Spezialisten betreut. Dieser stellt von 8.00 bis 20.00 Uhr fortlaufend Quotes für das Papier und führt Aufträge von Investoren manuell aus (siehe „Spezialisten: Der Faktor Mensch im Börsenhandel“).
Kennzahlen nutzen
Folgende Kennzahlen sind auf den Datenblättern im Überblick zu den einzelnen aktiv verwalteten Fonds angegeben und können bei der Auswahl eines passenden Fonds nützlich sein:
Risikoprämie (auch „Überschussrendite“): Differenzbetrag zwischen der Rendite einer risikolosen (z. B. Bundesanleihe) und der einer risikobehafteten Anlage. Sie entschädigt
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