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Gefaehrliche Freiheit - das Ende der Sicherungsverwahrung

Gefaehrliche Freiheit - das Ende der Sicherungsverwahrung

Titel: Gefaehrliche Freiheit - das Ende der Sicherungsverwahrung Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Peter Asprion
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Gemeinwesen einsetzt, erntet er Beifall, was der Redakteur der
Badischen Zeitung
als einen eher seltenen Fall beschreibt. Der Freiburger Oberbürgermeister wird in derselben Ausgabe der
Badischen Zeitung
mit Blick auf die entlassenen Sicherungsverwahrten so zitiert: „Sie haben ihre Strafe abgesessen. Jeder hat das Recht zu leben, egal, was er getan hat – und wir haben die Aufgabe, uns um die Menschen zu kümmern.“ Einen Tag nach der Veröffentlichung dieser Aussage lässt er sie, ebenfalls in der
Badischen Zeitung
, korrigieren und verweist auf die Verantwortung von Bund und Land.
    Dass der Oberbürgermeister mit seiner ersten Aussage richtig lag und sich die Stadt Freiburg um die Versorgung und Aufnahme der entlassenen Männer kümmern muss, hätte ermit einem kurzen Blick in Gesetze und Vorschriften feststellen können. Für die Wohnungslosenhilfe ist die Kommune zuständig. Die abweisende Haltung des Oberbürgermeisters beeinflusst auch das Verhalten der ihm untergeordneten Mitarbeiter in städtischen Einrichtungen und Behörden; dass diese den Erwartungen ihres Vorgesetzten entsprechend reagieren, ist nicht verwunderlich.
    Das Verwaltungsgericht
, das im August 2011 auf einen Antrag um Rechtsschutz wegen der immer noch andauernden Observation zwar feststellt, dass die GZS KURS bei Ludwig Roser eine abgeschwächte Tendenz in der Gefährlichkeitseinschätzung festgestellt habe, seinen Antrag aber dennoch ablehnt. Sogar der erwähnte Besuch im Seminar an der Katholischen Hochschule dient als Begründung für die Annahme seiner Gefährlichkeit. Sachverständigengutachten mit Lockerungsvorschlägen finden keinen Eingang in die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Sachkunde von Sozialarbeitsstudenten im dritten Semester scheint höher bewertet als gutachterliche Kompetenz. So nimmt auch das Verwaltungsgericht den „Schwarzen Peter“ nicht in die Hand.
    Die verantwortlichen Landespolitiker
sind abgetaucht. Vom damaligen Justizminister ist seit der Entlassung der Sicherungsverwahrten nichts zu diesem Thema zu hören. Der Innenminister besucht Freiburg und hält Konferenzen ab. Er „will sich vor Ort informieren“ 47 , was letztlich dazu führt, dass er und seine Abgeordnetenkollegen andere Verantwortliche auf Bundesebene, außerhalb ihres eigenen Verantwortungsbereichs suchen.
    Die damaligen Oppositionspolitiker im Landtag
haben es einfacher, den „Kopf aus der Furche“ zu halten. Die Abgeordnete Edith Sitzmann (Grüne) fordert anlässlich des Besuchs des Innenministers, „dass die Landesregierung jetzt den Worten Taten folgen lassen und die Entlassenen mit angemessenem Wohnraum versorgen muss. Hier bieten sich landeseigene Immobilien an.“ 48 Leider sieht auch Edith Sitzmann die Zuständigkeitder Stadt Freiburg für die Wohnraumversorgung der von Wohnsitzlosigkeit bedrohten Männer nicht. Ob sie ihre Auffassung über die Zuständigkeit des Landes immer noch vertritt, weiß ich nicht. Auf meine schriftliche Anfrage und mein Gesprächsangebot über die Situation der entlassenen Sicherungsverwahrten, die ich nach der für sie erfolgreichen Landtagswahl an sie gerichtet hatte, habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Ebenso wenig von den beiden anderen Freiburger Abgeordneten der neuen Regierungskoalition. Anscheinend ist der „Platz in der Furche“ beim Schwarzer-Peter-Spiel spätestens dann angesagt, wenn man als Politiker in der Verantwortung steht.
    Die Politiker im Bundestag
, die sich mit der Sicherungsverwahrung in der schon bekannten Aufgeregtheit beschäftigen. In allerkürzester Zeit wird ein „Gesetz zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Maßnahmen“ in Angriff genommen. Das Gesetzgebungsverfahren wird in einer Eile durchgezogen, die auch Mitglieder des Rechtsausschusses betroffen macht. Trotz aller Bedenken wird das Gesetz beschlossen; für die Sicherungsverwahrten, die als sogenannte Parallelfälle nach dem Urteil des EGRM angesehen werden, ist von besonderer Bedeutung, dass sie nach dem sogenannten Therapieunterbringungsgesetz jetzt erneut in Verwahrung genommen werden könnten. Die Konstruktion erscheint abenteuerlich. Jetzt sollen Männer, die zum Zeitpunkt ihrer Verurteilung als gesund diagnostiziert waren, mit dem besonderen Merkmal der „psychischen Störung“ versehen werden und in speziellen Einrichtungen untergebracht werden. Die Ärzte aus den Psychiatrischen Kliniken wehren sich von vorneherein gegen die Unterbringung dieser „Patienten“ in ihren

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