Geheimbünde: Freimaurer und Illuminaten, Opus Dei und Schwarze Hand (German Edition)
zentrale Rolle. Wahrscheinlich war es auch die geistliche Seite der Ritterorden, die Wolfram von Eschenbach dazu inspirierte, seine Hüter des Grals an das Vorbild der Templer anzulehnen; die Gralsritter erscheinen bei ihm als «templeise». Dies bildete die Grundlage für immer neue Phantasien über die Templer und den nur literarisch fassbaren «Heiligen Gral», die in Hollywood-Filmen wie «Indiana Jones und der letzte Kreuzzug» und «The Da Vinci Code – Sakrileg» ihren Ausdruck fanden. Auch ergab sich eine Identifikation des Grals mit der alttestamentarischen Bundeslade, die die Templer als ihren Schatz gehütet hätten. Diese Ideen verkennen – neben der fehlenden historischen Verankerung – den ganz anderen Charakter des Ordens, der sich eben nicht wie etwa die Bettelorden durch geistliche Bildung und eine hochentwickelte Spiritualität auszeichnete. Sowohl die Ritter- wie auch die Priesterbrüder waren zweifellos tiefreligiös, was sich etwa in einer intensiven Marienverehrung äußerte. Sie hoben sich damit aber in keiner Weise von anderen geistlichen Gemeinschaften ab.
Das Selbstverständnis der Brüder speiste sich vielmehr wesentlich aus der Vorstellung, die «Verteidiger der Kirche und Kämpfer gegen die Feinde Christi» zu sein, wie dies schon Innozenz II. in der Bulle «Omne datum optimum» formulierte. Diese Auffassung blieb bei allen Ritterorden bis zum Ende des Mittelalters gültig. So verwiesen auch die im Templerprozess inhaftierten Brüder mehrfach auf die Opfer ihres Ordens im Kampf gegen die «Ungläubigen». Gerade das kämpferische Alte Testament bot viele Vorbilder. Schon Bernhard von Clairvaux sprach von den Templern als «wahren Israeliten», und bald – etwa in der Urkunde Coelestins II. vom Januar 1144 – bürgerte sich die Bezeichnung als «neue Makkabäer» ein. Die Orientierungan den kämpferischen Makkabäern, die im 2. vorchristlichen Jahrhundert noch einmal ein eigenständiges jüdisches Königtum errichteten, spielte bei allen Ritterorden eine wichtige Rolle. Die Johanniter gingen sogar so weit, die Geschichte ihrer eigenen Institution, des Hospitals, bis in die Zeit der Makkabäer zurückzuführen. Der Deutsche Orden ließ sich noch 1416 auf dem Konstanzer Konzil durch den Juristen Johannes Urbach mit den Worten verteidigen, die Brüder würden sich als «Mauer des Hauses Israel aufstellen, (indem) sie täglich in Erwartung des Martyriums den Kampf gegen die Feinde des Glaubens aufnehmen (und sich dieser) Mühe zur Ruhe der Gläubigen unterziehen». Sowohl der Deutsche Orden in Preußen wie die Johanniter auf Rhodos sahen sich noch im 15. Jahrhundert in der Pflicht, die kontinuierliche Erfüllung ihrer Stiftungsaufgabe unter Beweis zu stellen.
Regeln und Aufnahmerituale
Die hohe Disziplin der Brüder musste immer wieder mit Hilfe von Regeln und Statuten durchgesetzt werden. Bei den Templern wie bei den anderen Ritterorden auch waren die Ritterbrüder nicht des Lateinischen mächtig und konnten wahrscheinlich nur in Ausnahmen lesen, sodass volkssprachliche Regelfassungen zunehmend an Bedeutung gewannen oder sogar die einzige Textgrundlage bildeten. Bei den Templern umfasste die durch die «Retrais» ergänzte (nord)französische Regel in den 1260er Jahren bereits 686 Bestimmungen, die in der katalanisch-südfranzösischen Fassung noch erweitert wurden. Obwohl Artikel 326 ausdrücklich die Weitergabe von Abschriften an Ordensfremde verbietet, enthalten die Regeln und die «Retrais» kein okkultes Geheimwissen, sondern praktische Bestimmungen für das Alltagsleben im Orden. Die kürzere lateinische Fassung kursiertevor allem außerhalb des Ordens bei interessierten Klerikern, doch Handschriften der französischen Regelfassung dürften in allen Häusern vorhanden und damit allgemein zugänglich gewesen sein. Der Text wurde zudem allen Kandidaten für den Eintritt in den Orden vorgelesen.
Die Befolgung der Regelungen für die im Templerprozess relevanten Aufnahmerituale zeigt sich insbesondere durch Abnutzungsspuren an den entsprechenden Stellen der Manuskripte. Die besondere Bedeutung dieser Bestimmungen ist auch daran messbar, dass sie in der französischen Fassung wesentlich ausführlicher ausfallen. Ein um 1260 verfasster, aber sicher schon ältere Gewohnheiten spiegelnder Anhang dazu zählt über 20 Abschnitte. Folgt man dieser normativen Darstellung, wurde die Aufnahme von neuen Brüdern zunächst vor der Versammlung der Brüder, dem Kapitel, angekündigt.
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