Geheime Melodie
Allianz genannt, ist ein ehrenwertes B ündnis von Gemeindevorstehern, die sich verpflichtet haben, unter der Führung des oben genannten Landwirts zusammenzuarbeiten …
Ihr gemeinsames Ziel wird es sein, mit allen ihnen zur Verf ügung stehenden Mitteln jedwede Reformen voranzutreiben, die der Schaffung einer einheitlichen Gemeinschaft für ganz Kivu, einschließlich einer gemeinsamen Finanzpolitik und der Wiederinbesitznahme von Kivus Bodenschätzen zum größeren Wohlstand aller seiner Einwohner, förderlich sind …
In Anerkennung des finanziellen und technischen Beitrages des Syndikats im Vorfeld dieser Reformen, nachstehend »das Ereignis« genannt, verpflichtet sich der Landwirt in Absprache mit seinen Partnern aus der Allianz zur Einräumung eines Vorrangs an das Syndikat sowie an diejenigen Unternehmen oder Einrichtungen, die das Syndikat nach freiem Ermessen für eine von ihm bestimmte Dauer benennt …
Das Syndikat verpflichtet sich, spezialisierte Leistungen, Fachkr äfte und Ausrüstung im Wert von fünfzig Millionen Schweizer Franken per Einmalzahlung zur Verfügung zu stellen, siehe beigefügten Anhang …
Das Syndikat verpflichtet sich ferner, aus eigenen Mitteln alle notwendigen Experten, Techniker, Ausbilder und sonstigen Mitarbeiter bereitzustellen, die zur Schulung des Personals vor Ort bei der Bedienung der genannten Ausr üstung benötigt werden, und diese so lange vor Ort zu belassen, bis das Ereignis zum Abschluß gebracht und ratifiziert ist, unter allen Umständen aber für eine Dauer von nicht weniger als sechs Monaten ab dem Stichtag …
F ür ein so unkonkretes Dokument ist der Anhang bemerkenswert detailliert. Die zu liefernde Grundausstattung umfaßt Schaufeln, Spaten, Spitzhacken, Sicheln, schwere und leichte Schubkarren. Zum Einsatz wo, bitte schön? In den Regenwäldern, sofern noch etwas davon übrig ist? Ich schließe die Augen und öffne sie wieder. Wir bringen Kivu den Fortschritt in Gestalt von Sicheln und Hacken und Schubkarren? Die Kosten eventueller weiterer Lieferungen, sollten diese erforderlich sein, werden nicht vom Syndikat übernommen, sondern »werden verrechnet mit dem durch das Ereignis erzielten Bruttoerlös vor sämtlichen Abzügen«. In anderen Worten: die Philanthropie des Syndikats endet bei fünfzig Millionen Schweizer Franken.
Eine Seite mit Zahlen, Konditionen und Auszahlungsmodalit äten regelt die Verteilung der Beute nach Eintritt des Ereignisses. Für die ersten sechs Monate beansprucht das Syndikat das alleinige Anrecht auf alle gezogenen Früchte innerhalb der ausgewiesenen geographischen Regionen, die genauestens mit Längen-und Breitengraden angegeben sind. Ohne die Einräumung der ausschließlichen Rechte ist der Vertrag unwirksam. Jedoch wird das Syndikat als Zeichen seines Entgegenkommens, und immer vorbehaltlich der Ver tragstreue seitens der Allianz, letzterer eine monatliche Kulanzzahlung in H öhe von zehn Prozent der Bruttoeinnahmen zukommen lassen.
Zus ätzlich zu seiner sechsmonatigen Freifahrt minus zehn Prozent fordert das Syndikat eine »unbefristete Freistellung von jeglichen Abgaben, Steuern und Zöllen in den ausgewiesenen Regionen«. Es besteht zudem auf ein »sicheres Umfeld für Anbau, Ernte und Transport aller Produkte«. Als »alleiniger Kosten- und Risikoträger« verlangt es »siebenundsechzig Prozent der Bruttoerlöse ab dem ersten Dollar und vor Abzug von Personal- und Verwaltungskosten, jedoch erst mit Wirkung ab Beginn des siebten Monats nach dem Stichtag …«
Aber als mich gerade das Gef ühl beschleichen wollte, der Handel sei doch etwas arg einseitig, ließ der letzte Absatz meine Hoffnungen mit einem Tusch wieder emporschnellen in die Höhen, aus denen sie seit meinem Tête-à-tête mit Maxie langsam, aber sicher heruntergeholt worden waren.
S ämtliche verbleibenden Erlöse, die nach Ablauf der Sechs-Monats-Periode anfallen, stehen in voller Höhe der Allianz zu, um von dieser gemäß den international anerkannten Regeln für gesellschaftlichen Fortschritt auf den Gebieten Gesundheit, Bildung und Soziales gleichmäßig und angemessen auf alle Gruppen der Gemeinschaft verteilt zu werden, mit dem alleinigen Ziel der Durchsetzung von Eintracht, Einheit und gegenseitiger Toleranz unter einer gemeinsamen Flagge.
Sollten rivalisierende Einzelinteressen einer gerechten Verteilung im Wege stehen, hatte der Mwangaza das Recht, eigenst ändig eine Kommission vertrauenswürdiger Interessenvertreter einzusetzen, die
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