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Geld im Mittelalter

Geld im Mittelalter

Titel: Geld im Mittelalter Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Jacques Le Golf
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eingeschränkt war, sich förderlich auf den Schriftverkehr, die Führung von Handelsbüchern und das auf die alltäglichen Bedürfnisse zugeschnittene Rechnungswesen ausgewirkt hat.
    Daher ist es kaum möglich, in der Geschäftswelt eine Berufsgruppe der Bankiers im engeren Sinn auszumachen. Oft sind die Grenzen zwischen den Spezialisten des Geldgebrauchs fließend: den Lombarden, die vor allem als Geldverleiher tätig sind, den Wechslern und den eigentlichen Bankiers. Der Geldverleih blieb die Spezialität der Lombarden, jedenfalls im 13. und 14. Jahrhundert. Leider ist die Dokumentation zum Geldverleih sehr lückenhaft. Inzwischen konnte immerhin für bestimmte Städte und Zeiträume mit der Auflistung der Kreditgeschäfte begonnen werden; so belegt beispielsweise das von Giulia Scarcia edierte Registrum 9,1 des Staatsarchivs Fribourg (Schweiz), dass die Kundschaft der Lombarden im Zeitraum 1355–1358 vor allem aus der oberen Mittelschicht stammte. Neben Stadtbürgern finden sich auch Ritter und Adlige unter den Kreditnehmern. 82 Im 14. und 15. Jahrhundert war die Praxis des Geldverleihs in Italien so bedeutend, dass eine bestimmte Reihe von Wechseln, die zwischen 1445 und 1450 in Mailand ausgestellt wurden, sehr wahrscheinlich nichts anderes waren als Kredite. 83 Wie die Lombarden wirtschaftlich und gesellschaftlich unter dem Niveau der großen Bankiers jener Epoche blieben, so waren und blieben auch die meisten derjenigen, die Umgang mit Geld und mit allen Geschäften zu tun hatten, wo Bargeld im Spiel war, letztlich Kaufleute. Zwischen ihnen existierte eine Hierarchie, an der Spitze standen diejenigen, die man in Brügge cambistes (Wechselmakler) nannte und die in Florenz die banchi grossi abhielten. In Brügge beispielsweise hatte im 15. Jahrhundert jeder 35. oder 40. Einwohner ein Konto bei einem Lombarden, bei 80 Prozent der Kunden bewegte sich der Kontostand jedoch unter 50 flämischen Pfund.
    Die echten Bankiers, sofern es sie überhaupt gab, waren oftmals Händler, für die Edelmetalle und Münzen zur Handelsware geworden waren. Sie konnten ins Geschäft einsteigen, wenn sie sich per Vertrag mit anderen für ein konkretes Handelsgeschäft zusammenschlossen; manchmal wurden diese Verträge dann nicht nur erneuert, sondern mündeten in einer dauerhaften Vereinigung. Wie wir gesehen haben, gab es zwei Typen von Sozietätsverträgen, bei deren Ausgestaltung die Venezianer eine zentrale Rolle spielten, die compagnia und die societas terrae .
    Im Sozietätsvertrag der compagnia sind die Vertragspartner eng aneinander gebunden und teilen Risiken, Erwartungen, Verluste und Gewinne. Die societas terrae hatte Ähnlichkeiten mit der commenda . Der Kreditgeber trug allein die Gefahren des Verlustes, während die Gewinne zur Hälfte geteilt wurden. Doch gewährten die meisten Vertragsklauseln einen größeren Spielraum. So konnten die investierten Kapitalanteile stark variieren und die Vertragsdauer war im Allgemeinen nicht auf ein Geschäft, auf eine Reise beschränkt, sondern sah einen gewissen Zeitraum vor – meistens ein bis vier Jahre. Neben diesen beiden Grundtypen der compagnia und der societas terrae gab es zahlreiche Zwischenformen, die unterschiedliche Eigenschaften der beiden verbanden. Die Komplexität dieser Verträge kommt in Dokumenten zum Ausdruck, die leider zu lang sind, um hier angeführt zu werden.
    Um einige Kaufleute, Familien und Gruppen herum bildeten sich komplexe und mächtige Organisationen, die man üblicherweise als »Handelsgesellschaften«, im modernen Sinn des Wortes, bezeichnet hat. 84 Die berühmtesten und bekanntesten wurden von illustren florentinischen Familien geleitet. Die Namen wurden schon genannt: die Peruzzi, Bardi und Medici. Folgt man den Historikern, die diese Familien untersucht haben – in erster Linie Armando Sapori –, so muss man auf die tief greifenden Strukturveränderungen aufmerksam machen, die sie im Vergleich der Familien des 13./14. Jahrhunderts mit denen des 15. Jahrhunderts aufgedeckt haben, jedenfalls gilt das für Italien.
    Diese Handelsgesellschaften beruhten auf Verträgen, die die Vertragspartner nur für ein Geschäft oder eine beschränkte Dauer aneinander banden. Aber die gewohnheitsmäßige Erneuerung bestimmter Verträge sowie die über einen gewaltigen Wirtschaftsraum herrschenden Familien, die umfangreiche Kapitalien in bedeutende und regelmäßig betriebene Unternehmen einbrachten, alle diese Geschäftsverbindungen, die von einigen leitenden

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