Hallo?! Holt mich hier raus!: Vom Mann, der sich selbst einmauerte, und andere kuriose Missgeschicke (German Edition)
ihrem Besuch ein halbes Jahr lang eine Perücke tragen, weil sie bei der verunglückten Glättung ihrer Haare Hautverätzungen am Kopf erlitten hatte. Diese sowohl körperlichen als auch seelischen Belastungen müssten bei der Höhe des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden, befand das Oberlandesgericht Bremen in seinem Urteil.
Wie gemein ist das denn?! Mit Salmiakgeist präparierte ein 68-jähriger Rentner aus Chemnitz Schoko-Hasen, weil Kinder immer wieder seinen Osterstrauch im Garten geplündert hatten. Ein zehnjähriger Junge erlitt eine Vergiftung, nachdem er von dem Schoko-Häschen genascht hatte.
Das Beweisstück liegt immer noch bei der Polizei in Chemnitz: ein 30 Zentimeter großer Schoko-Hase, in Alufolie gehüllt, an den Ohren eine Schnur zum Anhängen an den Osterstrauch. Der Strauch stand im Garten des Rentners, der sich immer wieder maßlos über die kleinen Strolche ärgerte, die sich hier heimlich bedienten. Weil er von der Mäusejagd in seinem Garten noch einen Rest Salmiaklösung übrig hatte, kam er auf die gar nicht gute Idee, damit die Schoko-Hasen einzusprühen. Salmiakgeist stinkt, deshalb würden die Kinder es nicht mehr wagen, die Osterhasen aus Schokolade abzureißen, dachte sich der Rentner. Ein Irrtum, denn ein kleines Mädchen konnte nicht widerstehen und brachte die stibitzten Schoko-Häschen mit in die Schule. Ein zehnjähriger Klassenkamerad biss zu und musste wenig später zum Notarzt. Die Polizei beschlagnahmte die restlichen Schoko-Hasen am Osterstrauch.
Dieser Witz kam gar nicht gut an: Beim Check-in mit seiner Familie für einen Flug nach Ägypten wies ein 42-Jähriger im Scherz auf Sprengstoff in seiner Unterhose hin.
Bei der Sicherheitskontrolle wiederholte er den Scherz noch einmal. Prompt wurde er vorübergehend festgenommen und eingehend untersucht. In seiner Unterhose fand sich kein Sprengstoff. Dennoch schloss die Fluggesellschaft die dreiköpfige Familie von der Beförderung aus. Der Urlaub war geplatzt, die Rückerstattung der bereits bezahlten Reise wurde vom Reiseveranstalter abgelehnt. Das zuständige Ordnungsamt verhängte später gegen den Scherzbold ein Bußgeld in Höhe von 1000 Euro.
Ein ähnlicher schlechter Scherz brachte einem 40 Jahre alten Mann am Flughafen Rostock-Laage ein Jahr Hausverbot ein sowie eine Anzeige wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.
Die Bottroper Feuerwehr befreite eine 51-Jährige aus den Räumen ihres Arztes, weil sie nach der Behandlung in der Praxis vergessen worden war. Die Schichtarbeiterin hatte sich nach einem Bandscheibenvorfall bei ihrem Orthopäden akupunktieren lassen. Bei dem Termin um halb sechs Uhr abends setzte ihr der Arzt 20 Nadeln am ganzen Körper. Eine Praxishilfe sollte die Nadeln nach einer halben Stunde entfernen. Doch niemand kam, auch nach mehrmaligem Rufen. Die Patientin zog sich selbst die Nadeln und verließ das Zimmer. Raus aus der Praxis kam sie allerdings nicht mehr – Arzt und Personal hatten pünktlich um sechs Uhr abends Feierabend gemacht und die Eingangstür abgeschlossen. Über ihr Handy rief die verlassene Patientin ihren Mann an. Weil beide die private Telefonnummer des Arztes nicht kannten, bat der Ehemann die Bottroper Feuerwehr um Hilfe. Um die Tür zur Praxis nicht aufzubrechen, holten die Feuerwehrmänner die verzweifelte Frau mit einer Drehleiter durch ein Fenster heraus. Den Arzt hat sie mittlerweile gewechselt.
Hilferuf bei der Feuerwehr in Braunschweig: Er sei gerade in einem fremden Bett aufgewacht, berichtete der verängstigte Anrufer. Noch schlimmer sei, dass noch weitere Personen mit ihm im Raum seien, die aber vermutlich alle tot seien. Ganz offenbar sei er Opfer eines Verbrechens geworden, so der Anrufer weiter. Die Feuerwehr will helfen, kann aber keinen Verwandten des Anrufers erreichen, die Ortung des Handys scheitert. Erst Stunden später klärte sich der Fall auf: Der Anrufer war operiert worden und befand sich nach der Narkose im Aufwachraum des Krankenhauses.
Post für einen Zweijährigen vom Amtsgericht Hannover. Der kleine Max solle sich umgehend zum Trennungswunsch seiner Ehefrau äußern, lasen die verblüfften Eltern des Kleinen. Sie hatten für ihn die Post geöffnet, denn lesen konnte er natürlich noch nicht. Und heiraten inklusive Scheidung? Innerhalb von 14 Tagen sollte er sich zum Trennungswunsch seiner angeblichen Ehefrau äußern. Die Antwort auf diesen Antrag blieb aus. Die Eltern von Max konnten das
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