Hallo?! Holt mich hier raus!: Vom Mann, der sich selbst einmauerte, und andere kuriose Missgeschicke (German Edition)
Fahrzeuge und sauste durch die gegenüberliegende Glaswand wieder aus dem Gebäude. Ihre Probefahrt endete erst an einem weiteren geparkten Auto. Die alte Dame kam mit dem Schrecken davon und nahm Abstand vom Autokauf. Für die Schäden kam die Versicherung des Autohauses auf.
Die ganze Nacht allein in einem abgestellten Krankenwagen, keiner kommt, keiner hilft – diese Horrorvorstellung musste ein achtjähriges autistisches Mädchen in Bremen erleben. Zwei Mitarbeiter eines Rettungsdienstes in der Hansestadt hatten die Kleine nach einem Einsatz im Krankenwagen vergessen. Am Abend meldeten die Eltern das Mädchen als vermisst. Doch erst am Vormittag des nächsten Tages wurde das Mädchen angeschnallt in dem Krankenwagen entdeckt.
Wegen ihrer Krankheit hatte sie nicht auf sich aufmerksam machen können. Die Pfleger hatten vergessen, das Mädchen nach Hause zu bringen.
Zwei Patienten mit dem gleichen Nachnamen, beide 40 Jahre alt und beide auch noch auf derselben Station: Die Gefahr einer Verwechselung war bei den beiden Patienten in einem Limburger Krankenhaus von Anfang an groß. Dass es tatsächlich so kommen sollte, verblüfft dann aber doch: Beide Patienten sollten am selben Tag operiert werden, der eine am Bauch, der andere wegen eines Leistenbruchs. Anstelle des darmkranken Patienten wurde der mit dem Leistenbruch in den OP-Saal geschoben, der eigentlich erst später unters Messer sollte. Erst kurz bevor die Chirurgen das Messer ansetzten, wurde eine Ärztin aufmerksam: Laut Krankenakte hätte der Darmpatient eine Narbe von einer früheren Operation haben müssen, die aber fehlte. In letzter Sekunde blieb dem Patienten mit dem Leistenbruch eine Bauch-OP erspart.
Weil er seinen Schülern zeigen wollte, wie frische Pommes zubereitet werden, löste ein Realschullehrer aus Bad Dürkheim einen Feuerwehr-Großeinsatz aus. Der Lehrer weigerte sich, für die Kosten aufzukommen.
Arbeitslehre, neunte Klasse: Der Lehrer zeigte seinen beeindruckten Schülern, wie in einem Topf leckere Pommes entstehen können. Als die Pommes endlich fertig und verzehrt sind, klingelt es schon zur Pause. Auch der Lehrer geht und vergisst den Topf auf der immer noch eingeschalteten Herdplatte. Wenig später bemerkt der Hausmeister der Schule eine heftige Qualmentwicklung, er alarmiert die Feuerwehr. Durch den Einsatz der gleich achtzehn Feuerwehrmänner gelingt es, den qualmenden Topf ausfindig zu machen und zu löschen. Das Schulgebäude muss anschließend gelüftet werden. Kosten für den Einsatz: 1420,80 Euro. Nach Auffassung der Stadtverwaltung sollte der Lehrer zahlen, da er grob fahrlässig gehandelt habe. Der Lehrer dagegen sagte aus, er habe beim Verlassen der Schulküche durchaus kontrolliert, ob alle Herdplatten ausgeschaltet seien. Vermutlich habe er die eine noch heiße Platte vor Aufregung übersehen. Für einen solchen Dienstunfall müsse er aber ohnehin nicht haften, argumentiert der Pommes-Pädagoge. Das Verwaltungsgericht Neustadt wies seine Klage ab. Der Lehrer habe seine Sorgfaltspflicht verletzt. Beim Erhitzen von Frittierfett in einem normalen Topf bestehe stets eine erhöhte Brandgefahr, gaben die Richter dem Lehrer mit auf den Weg. Für ihn wäre es weitaus billiger gewesen, seine Schüler in eine Pommesbude einzuladen.
Mit einem Föhn fackelte ein Mann aus Winterberg in Nordrhein-Westfalen aus Versehen sein eigenes Auto ab. Nach Angaben der örtlichen Feuerwehr wollte er den nassen Innenraum seines Fahrzeugs trocknen. Dabei fingen die Sitze Feuer, der 50000 Euro teure Wagen brannte komplett aus.
Eine Spielzeugkamera aus einem Micky-Maus-Heft löste in Gießen einen Nachbarschaftsstreit aus, der vor Gericht endete. Der siebenjährige Kevin musste seine kleine «Spy-Cam» vom Fenster seines Kinderzimmers entfernen, weil sich die Nachbarn seiner Eltern belästigt und beobachtet fühlten. Die Nachbarn erreichten vor dem Amtsgericht Gießen eine Unterlassungserklärung. Kevin darf seine Spielzeugkamera nicht mehr am Fenster positionieren. Seine Eltern mussten die Gerichtskosten übernehmen und bekamen außerdem die Kündigung durch ihren Vermieter.
Eine badische Gastwirtin wies das schwedische Königspaar bei einem Ausflug in Deutschland ab. Kein Platz, lautete ihre Begründung. Königin Silvia und Carl XVI. Gustaf von Schweden mussten von dannen ziehen.
Wirtin Nadine Schellenberger vom «Güldenen Stern» in Ladenburg bei Heidelberg hatte gerade eine Hochzeitsgesellschaft bewirtet, als der König und
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