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Hallo?! Holt mich hier raus!: Vom Mann, der sich selbst einmauerte, und andere kuriose Missgeschicke (German Edition)

Hallo?! Holt mich hier raus!: Vom Mann, der sich selbst einmauerte, und andere kuriose Missgeschicke (German Edition)

Titel: Hallo?! Holt mich hier raus!: Vom Mann, der sich selbst einmauerte, und andere kuriose Missgeschicke (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hinrich Lührssen
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gestohlen. Eine von aufmerksamen Passanten alarmierte Polizeistreife nahm die Verfolgung auf. Mit einer Geschwindigkeit von zehn Stundenkilometern hatten sich die beiden Täter noch nicht allzu weit vom Tatort entfernen können. Beide mussten absitzen und erhielten Strafanzeigen wegen Diebstahls – und Trunkenheit im Straßenverkehr.

    Ein bislang unbekannter Exhibitionist schlich sich in ein Nonnenkloster in Mainz ein. Eine genaue Täterbeschreibung war den Nonnen jedoch nicht möglich, da sie «nicht näher hingesehen» hätten.
    Der Vorfall hat im «Kloster der Göttlichen Vorsehung» zu Mainz für viel Aufregung gesorgt. Der um die 1,60 Meter kleine, nackte Mann war offenbar über die Mauer des Klosters geklettert. Einige Nonnen mussten mit ansehen, wie sich der Exhibitionist auf die Toilette neben dem Speiseraum begab und die Tür offen ließ. Dort soll er sich selbst befriedigt haben und dann geflüchtet sein. Wegen der ungenauen Täterbeschreibung brachte die Fahndung der Polizei keine Ergebnisse.

    Weil er sein Flugzeug verpasst hatte, zwang ein Geschäftsmann aus München mit einer anonymen Drohung die Maschine zur Umkehr. Er rief von einem Hausapparat des Flughafens bei der Feuerwehr an und erklärte, die startbereite Maschine müsse sofort gestoppt werden, «weil sonst was passiert».
    Nach einem Polizeibericht war der 44-jährige Geschäftsmann zu spät am Schalter der «Olympic Airways» erschienen. Der von ihm nach Athen gebuchte Flug war bereits abgefertigt.
    Nach seiner Drohung rollte die Boeing zum Terminal zurück. Flugzeug als auch Passagiere und Gepäck wurden stundenlang durchsucht. Als sich der Geschäftsmann sein Ticket auszahlen lassen wollte, wurde er verhaftet. Mit einer Verspätung von drei Stunden flog die Maschine ab – wieder ohne ihn.

    Einen merkwürdigen Schwertransport stoppte die Polizei in Leverkusen. Ein 43-Jähriger hatte ein komplettes Gartenhaus im Schlepptau. Er habe keine andere Möglichkeit gesehen, das Gartenhaus vom Baumarkt nach Hause zu bringen, erklärte der Mann den verblüfften Beamten. Er hatte das Holzhaus mit vier Rädern ausgestattet und mit seinem Auto gezogen. Die eigenwillige Konstruktion hielt allerdings nur ein paar Meter, dann fielen die Räder ab. Doch der Mann fuhr nach Polizeiangaben einfach weiter.

    Ein lustiger Einfall hätte einen 20-jährigen Rosenheimer beinahe für Jahre ins Gefängnis gebracht. Er trat bei einer Faschingsparty als Millionär auf, der mit Geld nur so um sich warf. Die Scheine hatte er vorher mit einem Farbkopierer vervielfältigt. Das Falschgeld verteilte der vermeintliche Millionär unter den 1200 Gästen. Der Wirt freute sich über den Geldsegen überhaupt nicht, denn einige Gäste nutzten die falschen Scheine zum Begleichen ihrer Zeche. Die Polizei zählte nach der Party neun Fälle, in denen mit dem Falschgeld bezahlt worden war, und nahm die Ermittlungen auf. Wer falsche Geldscheine in Umlauf bringt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.

    Wer regelmäßig den Garten als Klo benutzt, muss die fristlose Kündigung durch seinen Vermieter hinnehmen. Denn dies störe nachhaltig den Hausfrieden, urteilte das Amtsgericht Köln. Seit Jahren soll der Mieter in den Garten gekotet und uriniert haben. Dabei verfügte die Erdgeschosswohnung in einem Kölner Hochhauskomplex über ein Badezimmer mit Toilette – und eben auch über einen Garten. Immer wieder mussten die Nachbarn dem Mieter zusehen, wie er dort seine Geschäfte verrichtete. Und dazu mussten sie auch noch über Jahre hinweg den Fäkalgestank ertragen. Eine Abmahnung durch den Hausverwalter konnte den Mieter nicht von seinen üblen Geschäften abhalten, gegen die anschließende fristlose Kündigung durch seinen Vermieter legte der Kölner Widerspruch ein. In der Gerichtsverhandlung traten Nachbarn als Zeugen auf, die schilderten, wie und wann sie den Mieter bei seiner Notdurft gesehen hatten.

    Für unnützes Hin-und-her-Fahren wurde eine 20-Jährige im bayerischen Deggendorf mit einem Bußgeld von 20 Euro bestraft. Was viele nicht wissen: Nach der Straßenverkehrsordnung muss jede Fahrt mit einem Fahrzeug auf öffentlichen Straßen tatsächlich mit einem konkreten Ziel verbunden sein. Eine kleine sinnlose Spritztour oder das Cruisen im geöffneten Cabrio im Sommer sind streng genommen illegal und können tatsächlich als Ordnungswidrigkeit bestraft werden.
    Die junge Frau war um Mitternacht von der bayerischen Polizei gestoppt

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