Hebammen-Gesundheitswissen
bestehen und wie der Alltag mit Ihrem besonderen Kind aussehen könnte.
Sie in Ihrer Trauer und im Abschied nach einem Spätabbruch oder einer Fehlgeburt begleiten.
Hebammenbetreuung
Hebammen bieten ein umfassendes Angebot zur Unterstützung werdender Eltern, und dies unabhängig von normalen oder besonderen Schwangerschaftsverläufen. Nach auffälligem Befund im Rahmen der pränatalen Diagnostik steht vor allem das Gespräch zur Entscheidungsfindung im Vordergrund.
Setzen Sie sich mit einer Hebamme Ihrer Wahl in Verbindung. Sie wird ein persönliches Treffen mit Ihnen vereinbaren und sich Zeit für Ihre Sorgen und Ängste nehmen. Da Hebammen, die in der Klinik arbeiten, alle Eltern bei Geburten begleiten, können Sie dort auf hilfreiche Unterstützung bei den einzelnen Schritten rechnen. Entsprechend Ihren Wünschen erklärt sie Ihnen die medizinischen und pflegerischen Abläufe und kann in manchen Fällen auch Alternativen aufzeigen.
Seelsorge
Neben allen anderen Beratungsangeboten gibt es auch das Angebot der seelsorgerlichen Begleitung, unabhängig von Ihrer persönlichen Glaubensüberzeugung und einer religiösen Bindung. Diese Begleitung gilt besonders auch für Ratsuchende in ethischen Konfliktsituationen. Dabei geht es nicht um moralischen Druck oder um Bewertung, sondern um Begleitung und Unterstützung bei der Suche nach Ihrer eigenen individuellen Antwort.
Vielleicht ist schon während der Schwangerschaft relativ sicher, dass Ihr Kind nicht lebensfähig sein wird. Dass in solch einem Fall die Beendigung der Schwangerschaft nicht zwangsläufig die einzige Lösung ist, zeigen berührende Berichte, wie der Dokumentarfilm »Mein kleines Kind« von Katja Baumgarten, die ihr Kind mit einer schwersten Entwicklungsstörung austrug und per Hausgeburt zur Welt brachte. Geborgen im Kreise der Familie und in den Armen der Mutter starb es friedlich innerhalb weniger Stunden.
Schwangerschaftsabbruch
Über Schwangerschaftsabbrüche bei wahrscheinlich behinderten Kindern wollen viele Menschen weder nachdenken noch reden. Anders als bei Abbrüchen ungewollter Schwangerschaften geht es hier ja schließlich um das Wunschkind, das nun keines mehr sein soll.
Selbst unter Freunden oder in der Familie kann das Reden über dieses Thema schwerfallen. Wenn Sie sich allein damit fühlen, wenden Sie sich an Organisationen und Selbsthilfegruppen, die Sie unterstützen können.
Ein Schwangerschaftsabbruch nach der zwölften Schwangerschaftswoche (beziehungsweise nach der vierzehnten Woche ausgehend von der letzten Regel) ist nur dann zulässig, wenn Ihre Ärztin unter Berücksichtigung Ihrer Lebensverhältnisse Ihre körperliche und seelische Gesundheit bedroht sieht und diese Bedrohung nicht auf andere für Sie zumutbare Weise abgewendet werden kann. Das ist die sogenannte »medizinische Indikation«.
Der Schwangerschaftsabbruch nach der 16.
Schwangerschaftswoche kann nicht durch Ausschabung oder Absaugen unter örtlicher Betäubung oder Vollnarkose stattfinden. Ab diesem Zeitpunkt muss die Geburt Ihres Kindes mit Wehen verursachenden Medikamenten eingeleitet werden. Dies kann manchmal mehrere Tage dauern und wird von vielen Frauen und Paaren als ein sehr schwerer Abschied empfunden. Versuchen Sie, eine Ihnen vertraute Person in die Klinik mitzunehmen, um diesen Weg nicht allein gehen zu müssen.
Vielleicht hilft es Ihnen, sich schon im Vorfeld Informationen in Selbsthilfeforen im Internet zu besorgen. Auch das Gefühl, mit diesem Schicksal nicht allein zu sein, kann helfen.
Für die meisten Eltern ist der Schwangerschaftsabbruch nach einem auffälligen Befund begleitet von starken Gefühlen. Viele Betroffene meinen, es stünde ihnen nicht zu, ihre Trauer zu zeigen. Dafür braucht es geschützte Orte. In der Klinik kann eine Seelsorgerin Sie auf Wunsch gemeinsam mit den Ärzten, Hebammen und Pflegenden begleiten.
In vielen Krankenhäusern gibt es heute Gemeinschaftsbestattungen für Kinder aus »glücklosen Schwangerschaften«. Die rechtliche Regelung besagt, dass jedes Kind über 500 g standesamtlich erfasst wird, aber erst ab einem Geburtsgewicht von 1000 g besteht eine Bestattungspflicht. Es ist aber in jedem Fall die Möglichkeit gegeben, ein Kind mit niedrigerem Gewicht individuell oder gemeinschaftlich beizusetzen.
Nach dem Abschied von Ihrem Kind können Sie rasch nach Hause gehen, sollten sich aber trotzdem noch etwas Ruhe und Zeit für die Verarbeitung des Erlebten und die Umstellung Ihres Körpers
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