Helter Skelter - Der Mordrausch des Charles Manson
Kalifornien. Ohne es beweisen zu können, behaupte ich, dass Evelle Younger und der Präsident in dieser Sache unter einer Decke stecken.«
Falls dem aber so wäre, sagte Kanarek, »sollte er nicht Präsident der Vereinigten Staaten sein«.
Das hohe Gericht: »Das wird in einem anderen Verfahren zu entscheiden sein, Mr. Kanarek. Bleiben wir bei der Sache … Ich bin davon überzeugt, dass keiner dieser Geschworenen mit irgendwelchen Pressemeldungen zu diesem Fall konfrontiert worden ist … ich sehe derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf.«
Also nahm Kanarek sein Kreuzverhör wieder auf. Bei der Befragung durch mich hatte Linda angegeben, sie habe ungefähr 50 LSD-Trips hinter sich. Kanarek fragte sie jetzt, was beim 23. Trip passiert sei.
Bugliosi: »Ich erhebe gegen diese Frage Einspruch, weil sie lächerlich ist, Euer Ehren.«
Auch wenn eine solche Einspruchbegründung in der Prozessverordnung eigentlich nicht vorgesehen ist, fand ich sie zutreffend. Und offenbar teilte ich diese Auffassung mit Richter Older, da er dem Einspruch stattgab. Wie auch bei ähnlich gelagerten Begründungen, etwa wenn ich Einspruch erhob, weil eine Frage »ad nauseam« wiederholt worden oder »unsinnig« sei.
Kurz nach der Mittagspause stand Manson plötzlich auf, drehte sich zur Geschworenenbank um und hielt die Titelseite der Los Angeles Times hoch.
Zwar nahm sie ihm ein Gerichtsdiener sofort weg, doch da hatten die Laienrichter die riesige schwarze Schlagzeile schon gesehen:
»Manson schuldig, erklärt Nixon.«
Older ließ die Geschworenen aus dem Saal führen. Dann verlangte er Auskunft darüber, welcher Anwalt entgegen seiner ausdrücklichen Anordnung eine Zeitung mit ins Gericht gebracht hatte. Mehrere von ihnen leugneten, doch niemand bekannte sich dazu.
Nunmehr stand außer Frage, dass die Geschworenen einer Befragung unterzogen werden mussten. Also wurde jeder einzeln hereingeführt und vom Richter unter Eid befragt. Von den zwölf Laienrichtern und den sechs Vertretern hatten elf die ganze Schlagzeile gelesen, zwei hatten nur die Worte »Manson schuldig« gesehen, vier lediglich die Zeitung als solche oder den Namen »Manson« und einer, Mr. Zamora, gar nichts: »Ich habe in dem Moment auf die Uhr geschaut.«
Alle wurden auch nach ihrer Reaktion gefragt. Mrs. McKenzie:
»Also, mein erster Gedanke war: ›Das ist lächerlich. ‹ « Mr. McBride: «Ich glaube, wenn der Präsident das so geäußert hat, war das ziemlich dumm von ihm.« Miss Mesmer: »Ich lasse mir von niemandem das Denken abnehmen.« Mr. Daut: »Ich habe Mr. Nixon sowieso nicht gewählt.«
Nach einer gründlichen Befragung erklärten alle 18, dass die Schlagzeile sie nicht beeinflusst hatte und dass sie nur die Beweise berücksichtigen würden, die ihnen im Prozess vorgelegt wurden.
Da ich mich mit Geschworenen ein wenig auskenne, war ich bereit, ihnen zu glauben. Laienrichter betrachten sich als privilegierte Insider. Jeden Tag aufs Neue sind sie ein Teil des Dramas, das sich im Gerichtssaal abspielt. Sie hören die Beweisführung, und sie allein befinden über deren Aussagekraft. Sie betrachten sich in hohem Maße als Experten, während alle anderen außerhalb des Gerichtssaals Amateure sind. So sagte etwa der Geschworene Dawson, er habe von vorn bis hinten jeder Zeugenaussage zugehört, Nixon dagegen nicht. »Ich glaube nicht, dass Mr. Nixon auch nur das Geringste darüber weiß.«
Nach meinem Gesamteindruck waren die Geschworenen darüber verärgert, dass der Präsident offenbar versucht hatte, ihre Rolle zu übernehmen. Möglicherweise hatte die Schlagzeile daher Manson sogar geholfen, da sie nun noch entschlossener waren, die Unschuldsvermutung hochzuhalten.
Einige Kolumnisten überregionaler Zeitungen mutmaßten, dass im Falle einer Verurteilung von Manson wegen Nixons Bemerkung bei einem Berufungsverfahren mit einer Aufhebung des Schuldspruchs zu rechnen sei. Da irrten sie allerdings, denn das war keineswegs der Fall: Da Manson selbst den Geschworenen die Schlagzeile zur Kenntnis gebracht hatte, handelte es sich hier um einen »selbst verschuldeten Irrtum« und bedeutete im Klartext, dass er als Angeklagter nicht von seinem eigenen Fehlverhalten profitieren konnte.
Ein Aspekt machte mir allerdings ein wenig Sorge, und zwar ein viel subtilerer Einwand. Obwohl die Schlagzeilen Manson – und nicht die Mädchen – für schuldig erklärten, konnte man argumentieren, dass die Schuld sozusagen auf seine Mitangeklagten »abfärbte«. Auch wenn
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