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Helter Skelter - Der Mordrausch des Charles Manson

Helter Skelter - Der Mordrausch des Charles Manson

Titel: Helter Skelter - Der Mordrausch des Charles Manson Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Vincent Bugliosi
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Leslie von dem Boot erzählt hatte oder ob sie davon aus der Zeitung erfahren hatte.
    Hughes konzentrierte sich auf eine Reihe kleinerer Widersprüche in ihren vorherigen Aussagen – so hatte sie Sartuchi erzählt, dass die Münzen sich im Portemonnaie befunden hatten, mir gegenüber jedoch angegeben, sie seien in einem Plastikbeutel gewesen – und eine Sache, die wirklich unangenehm hätte werden können. Bei der Direktbefragung hatte Dianne gesagt, dass sie, Little Patty und Sandra Good, »glaube ich«, das Geld unter sich aufgeteilt hatten.
    Wäre Sandy aber dabei gewesen, hätte dies nicht am Sonntag, dem 10. August, dem Morgen nach den LaBianca-Morden, geschehen können, da Sandra Good sich zu diesem Zeitpunkt noch mit Mary Brunner in Haft befand. Bei genauerer Nachfrage sagte Dianne allerdings, dass Sandy »vielleicht doch nicht dabei gewesen« sei.
    Kanarek stellte in seinem Kreuzverhör heraus, dass Sergeant Gutierrez Dianne mit der Gaskammer gedroht hatte. Fitzgerald lenkte die Aufmerksamkeit auf eine abweichende frühere Aussage: Dianne hatte dem Großen Geschworenengericht erzählt, dass sie am 8. und 9. August im County Inyo und nicht auf der Spahn Ranch gewesen sei.
    Bei der Zweitvernehmung fragte ich Dianne: »Wieso haben Sie vor dem Großen Geschworenengericht gelogen?«
    A: »Weil ich Angst hatte, von Mitgliedern der Family getötet zu werden, wenn ich die Wahrheit sage. Und Charlie hat mich darum gebeten – er hat gesagt, ich sollte keiner Amtsperson etwas sagen.«
    Am 4. November war Sergeant Gutierrez auf der Suche nach einer Tasse Kaffee in das Geschworenenzimmer gegangen, in dem die weiblichen Angeklagten sich während der Verhandlungspausen aufhielten.
    Er fand dort einen Notizblock mit dem Namen Patricia Krenwinkel darauf. Zwischen Notizen und Kritzeleien hatte Katie dreimal die Worte »healter skelter« geschrieben und dabei den gleichen Schreibfehler gemacht, wie er auch auf der Kühlschranktür bei den LaBiancas zu finden gewesen war.
    Older erlaubte mir jedoch nicht, dies bei der Beweisaufnahme zu verwenden. Ich war der Meinung, dass er hundertprozentig im Unrecht war: Es handelte sich zweifellos um einen Indizienbeweis, die Sache war beweiserheblich und zulässig. Doch Older entschied anders.
    Einen weiteren Schrecken versetzte mir Older, als ich Krenwinkels Weigerung, eine Schriftprobe abzuliefern, einführen wollte. Older bescheinigte mir die Zulässigkeit, fand jedoch, dass sie eine zweite Chance bekommen sollte, eine Probe abzugeben, und forderte sie auf, es zu tun.
    Das Problem dabei war natürlich, dass Krenwinkel möglicherweise auf Anraten ihres Rechtsbeistands die Probe diesmal abliefern würde und wir dann echte Schwierigkeiten bekämen.
    Auf Anraten von Paul Fitzgerald ließ sie es jedoch bei ihrer Weigerung bewenden.
    Offenbar war sich Fitzgerald nicht bewusst, dass es für die Kripo äußerst schwierig, wenn nicht gar unmöglich wäre zu beweisen, dass die beiden Schriftzüge von der gleichen Person stammten. Wäre die Kripo aber nicht in der Lage, das zu belegen, hätte das Gericht nach Gesetzeslage Patricia Krenwinkel von den LaBianca-Morden freisprechen müssen. Ihre Weigerung, die Probe abzugeben, war der einzige winzige unabhängige Beweis, den ich hatte, um Kasabians Aussage über Krenwinkels Beteiligung an diesem Verbrechen zu bestätigen.
    Krenwinkel hatte sich eine einmalige Chance geboten, »dem Knast zu entkommen«. Bis auf den heutigen Tag weiß ich nicht, wieso ihr Anwalt sie so beraten und damit ihre Chance verspielt hat.
    Die letzten beiden Zeugen der Anklage, Dr. Blake Skrdla und Dr. Harold Deering, waren die Psychiater, die Dianne begutachtet hatten. Sowohl bei der Direkt- als auch bei der Zweitvernehmung entlockte ich ihnen die Feststellung, dass LSD zwar eine starke Droge ist, ihr Konsum jedoch nicht das Erinnerungsvermögen schädigt und nach allgemeiner Auffassung unter Medizinern auch keine Hirnschädigung nach sich zieht. Dies war wichtig, da die Anwälte der Verteidigung geltend gemacht hatten, eine Reihe von Anklagezeugen, insbesondere Linda und Dianne, seien mit LSD so zugedröhnt gewesen, dass sie Fantasie und Realität nicht mehr auseinanderhalten konnten.
    Skrdla gab an, dass Menschen unter LSD-Einfluss den Unterschied zwischen Realem und Irrealem durchaus wahrnehmen, oftmals seien sie sogar bei besonders klarem Verstand. Skrdla erklärte weiterhin, dass LSD Täuschungen verursache, aber keine Halluzinationen – mit anderen Worten, das, was

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