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Helter Skelter - Der Mordrausch des Charles Manson

Helter Skelter - Der Mordrausch des Charles Manson

Titel: Helter Skelter - Der Mordrausch des Charles Manson Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Vincent Bugliosi
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wahrgenommen wird, ist tatsächlich vorhanden, wird aber möglicherweise verändert erlebt. Dies kam für viele überraschend, da LSD als halluzinative Droge bezeichnet wird.
    Als Paul Watkins im Zeugenstand war, brachte ich selbst zur Sprache, dass er, obwohl erst 20 Jahre alt, schon 150- bis 200-mal LSD genommen hatte. Doch die Geschworenen empfanden ihn zweifellos als einen der intelligentesten und eloquentesten Anklagezeugen. Skrdla berichtete auch: »Ich habe Personen gesehen, die es schon mehrere hundert Mal genommen haben und keinerlei äußere Anzeichen für eine psychische Störung erkennen lassen, solange sie nicht unter dem Einfluss der Droge stehen.«
    Fitzgerald fragte Skrdla: »Würde der Konsum von großen Mengen LSD über einen längeren Zeitraum hinweg einen Menschen zu einer Art Zombie machen oder rationale Denkprozesse beeinträchtigen?«
    Falls Fitzgerald, wie ich vermutete, seine Verteidigung darauf aufbauen wollte, so stürzte sein Fundament in sich zusammen, als Skrdla erwiderte: »Nach meiner Erfahrung nicht, Herr Anwalt.«
    Dr. Deering war der letzte Zeuge der Anklage, und seine Aussage endete am Freitag, dem 13. November. Montag, der 16., wurde größtenteils darauf verwandt, die Beweisstücke der Staatsanwaltschaft in die Beweisaufnahme einzuführen. Es waren insgesamt 320, und Kanarek erhob gegen jedes Einspruch, von der Waffe bis zum maßstabsgetreuen Grundriss des Wohnsitzes Tate. Am heftigsten protestierte er gegen die Farbfotos von den Opfern. In meiner Erwiderung erklärte ich: »Ich räume ein, dass diese Fotos grausig sind, das steht außer Frage, doch wenn die Angeklagten diese Morde begangen haben, wovon die Anklage natürlich ausgeht, dann sind sie für diese entsetzlichen, grausamen Bilder verantwortlich. Es ist ihre Handschrift. Die Geschworenen haben ein Anrecht darauf, diese Handschrift zu sehen.«
    Richter Older pflichtete mir bei und ließ sie als Beweismittel zu.
    Ein Indiz schaffte es allerdings nicht in den Prozess. Wie bereits erwähnt, waren einige weiße Hundehaare an den weggeworfenen Kleidern gefunden worden, welche die Tate-Mörder getragen hatten. Winifred Chapman hatte gesagt, dass sie vom Fell von Sharons Hund stammen könnten. Als ich mir die Haare jedoch von der Kripo L. A. bringen lassen wollte, bekam ich nur Ausflüchte zu hören. Schließlich erfuhr ich, dass einer der Tate-Ermittler beim Überqueren der Straße zwischen Präsidium und Justizgebäude das Röhrchen mit den Haaren hatte fallen lassen und dies dann zerbrochen war. Er hatte nur ein einziges Haar aufsammeln können. Mir wurde bewusst, dass der Ausdruck »an den Haaren herbeigezogen« hier nur allzu passend wäre, und daher entschied ich mich, auf das eine Haar zu verzichten.
    An diesem Montag erklärte ich um 16.27 Uhr – genau 22 Wochen nach Prozessbeginn und beinahe ein Jahr nachdem ich mit der Arbeit an dem Fall begonnen hatte – dem Gericht: »Euer Ehren, die Anklage hat den Beweisvortrag abgeschlossen.«
    Das Gericht vertagte sich bis zum Donnerstag, dem 19. November, an dem die Anwälte der Verteidigung die üblichen Anträge auf Klageabweisung stellen würden.
    Im Dezember 1969 hatten sehr viele Anwälte vorausgesagt, dass Manson an diesem Punkt des Verfahrens aus Mangel an Beweisen freigesprochen werden würde.
    Ich bezweifelte, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch irgendein Anwalt im Land, einschließlich der Rechtsbeistände im Verfahren, so dachte.
    Older wies sämtliche Anträge ab.
    Das hohe Gericht: »Sind Sie bereit, mit der Verteidigung fortzufahren?«
    Fitzgerald: »Ja, Euer Ehren.«
    Das hohe Gericht: »Rufen Sie Ihren ersten Zeugen auf, Mr. Fitzgerald.«
    Fitzgerald: »Danke, Euer Ehren. Die Verteidigung hat den Beweisvortrag abgeschlossen.«
    Fast jeder im Gerichtssaal war vollkommen verblüfft. Sekundenlang schienen selbst Richter Older die Worte zu fehlen. Der springende Punkt bei einem Strafverfahren ist nicht die Schuld oder Unschuld des Angeklagten, wie die meisten Menschen glauben. Vielmehr geht es im Kern darum, ob die Anklage ihrer verfassungsmäßigen Pflicht nachgekommen ist, die Schuld des Angeklagten über jeden vernünftigen Zweifel hinaus und mit moralischer Gewissheit zu beweisen. 86 Die Verteidigung hatte anscheinend unerwartet beschlossen, das Kreuzverhör zu vermeiden und sich auf das Argument zu konzentrieren, dass es uns nicht gelungen war, die Schuld von Manson und seinen Mitangeklagten über jeden vernünftigen Zweifel hinaus zu beweisen. Folglich konnte

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