Helter Skelter - Der Mordrausch des Charles Manson
Houten – zweifelsfrei – bewiesen hatte.
Offenbar war Charlie von dem Plädoyer betroffen. Denn am Ende meines Eröffnungsvortrags zu Prozessbeginn hatte er versucht, den Justizangestellten Maupin zu bestechen und mit seiner Hilfe auf freien Fuß zu kommen. In der Nacht nach dem ersten Tag meines Eröffnungsplädoyers versuchte er allerdings, aus dem Gefängnis auszubrechen.
Auch wenn das Sheriffbüro den Vorfall offiziell leugnete, erfuhr ich doch von einem der Vollzugsbeamten die Einzelheiten. Obwohl täglich eine Durchsuchung seiner Zelle wie auch eine Leibesvisitation vorgenommen wurden, war es Manson gelungen, sich ein extrem langes Stück Schnur zu beschaffen, an dessen Ende er ein kleines Gewicht gebunden hatte. Auf unerklärliche Weise – denn dieser Bereich wurde angeblich ständig überwacht – hatte er diese Schnur über den Laufgang vor seiner Zelle hinweg zum Fenster geschafft und dort herabgelassen, bis sie ganze zehn Stockwerke tiefer den Boden erreichte. Dort banden einer oder mehrere Komplizen Schmuggelware daran. Doch irgendetwas musste passiert sein, das Manson daran gehindert hatte, die Schnur hochzuziehen, denn als am nächsten Morgen ein Vollzugsbeamter um die Ecke des Justizgebäudes kam, entdeckte er die Schnur und ihre Fracht: eine Unze Marihuana und ein Sägeblatt.
Nachdem Richter Older den weiblichen Angeklagten das Versprechen abgenommen hatte, sich zu benehmen, ließ er die drei Mädchen mit Verhandlungsbeginn am nächsten Nachmittag wieder in den Saal zurückkehren. Da Manson sagte, er habe keine Lust zurückzukommen, blieb er in der Arrestzelle und hörte von dort aus zu.
Ich hatte gerade wieder mit meinem Plädoyer begonnen, als Leslie störte. Sadie und Katie folgten ihrem Beispiel, und so wurden alle drei erneut des Saals verwiesen. Diesmal wurde Sadie vor dem Lesepult, an dem ich stand, vorbeigeführt. Plötzlich trat sie einer der Justizangestellten gegen das Bein, schnappte sich einige meiner Notizen und riss sie entzwei. Ich nahm sie sofort wieder an mich, wobei mir unwillkürlich ein leises »Du kleines Miststück!« entfuhr.
Auch wenn ich provoziert worden war, bedauerte ich es, die Beherrschung verloren zu haben.
Am nächsten Tag war auf der Titelseite des Long Beach Independent die Schlagzeile zu lesen:
»Manson-Staatsanwalt
holt zum Schlag gegen Susan aus«
Laut Reporterin Mary Neiswender erfuhr »das Chaos seine Krönung, als der leitende Staatsanwalt fluchend versuchte, eine der Angeklagten zu schlagen … Bugliosi schlug dem Mädchen auf die Hand, entriss ihm seine Notizen und erhob die Hand gegen sie, während er schrie: › Du kleines Miststück! ‹ «
In Übereinstimmung mit allen anderen im Gerichtssaal Anwesenden sah Richter Older den Vorfall ein wenig anders. Als er ihn für das Protokoll beschrieb, erklärte er die Beschuldigung, ich hätte mir mit Susan ein Handgemenge geliefert, für »absolut falsch. Es hat nie einen Kampf zwischen Mr. Bugliosi und irgendjemandem sonst gegeben. Sie ist am Pult vorbeigelaufen und hat sich die Notizen geschnappt.«
Ich würde gerne behaupten, dass dies die einzige irreführende Berichterstattung zum Prozess war, doch leider waren die Darstellungen einer Reihe von Reportern – einschließlich eines Vertreters der Nachrichtendienste, dessen Meldungen anschließend landesweit in den Zeitungen erschienen – oft so fehlerhaft, dass man bei der Lektüre den Eindruck bekam, diese Berichterstatter wären bei einem anderen Prozess gewesen. Andererseits leisteten Korrespondenten wie John Kendall von der Los Angeles Times und Bill Farr vom Los Angeles Herald Examiner hervorragende Arbeit und bekamen oft kleine Nuancen mit, die selbst den Anwälten entgingen.
Nachdem Krenwinkel entfernt worden war, rief Richter Older die Anwälte zu sich und sagte, er habe genug davon. »Für das Gericht ist vollkommen klar, dass die Angeklagten nach all den Monaten ihr Verhalten untereinander absprechen … und ich glaube nicht, dass irgendein amerikanisches Gericht dazu verpflichtet ist, sich diesen Unfug Tag für Tag bieten zu lassen, wenn klar auf der Hand liegt, dass die Angeklagten das Ganze als Bühne für irgendeine Darbietung benutzen …« Anschließend befand Older, dass die Angeklagten für den gesamten übrigen Abschnitt der Schuldfindung des Saals verwiesen seien.
Ich hatte gehofft, mein Plädoyer abschließen zu können, bevor das Gericht sich über die Weihnachtsferien vertagte, doch Kanareks Sperrfeuer an Einsprüchen
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