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Hoehepunkte der Antike

Titel: Hoehepunkte der Antike Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Kai Brodersen
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gezwungen, wobei vor allem der 2. Samnitenkrieg
     auch Niederlagen für die Römer – wie jene besonders schmachvolle an den Caudinischen Pässen im Jahr 321 v. Chr. – bereithielt.
     Ab 311 v. Chr. war Potenzial für eine neue Kriegsfront im Norden gegen Etrusker und Umbrer frei (Etruskerkrieg von 311–308
     v. Chr.). Kurz darauf wurden die Aequer im Zentralapennin brutal niedergeschlagen (304 v. Chr.); Marser, Päligner, Vestiner,
     Marrukiner und Frentaner schlossen Friedensverträge. Rom führte einen Vielfrontenkrieg, in dem die bedrohten Völkerschaften
     auch Koalitionen bildeten. In der großen Völkerschlacht von Sentinum in Umbrien 295 v. Chr. traten Samniten, Kelten, Etrusker
     und Umbrer gegen Rom an, das diese wichtige Schlacht aber für sich entscheiden konnte. In den folgenden zwanzig Jahren wurde
     ganz Mittelitalien Stück für Stück unterworfen bzw. nach römischer Diktion ,befriedet‘, der Widerstand von Etruskern, Umbrern,
     Sabinern, Prätuttiern, Pikenern und adriatischen Senonen dauerhaft gebrochen.
    Im Süden waren die aufsässigen Samniten 290 v. Chr. erneut zu einem Bündnisvertrag gezwungen, aber noch nicht endgültig unterworfen
     worden (3. Samnitenkrieg von 298–290 v. Chr.). Die noch freien Griechenstädte Süditaliens – allen voran das mächtige Tarent
     – fühlten sich verständlicherweise bedroht und riefen den Molosserkönig Pyrrhos aus dem griechischen Epirus zu Hilfe. Dieser
     setzte 280 v. Chr. mit einem großen Heer und zwanzig Elefanten über und gewann sowohl die Schlacht von Heracleia im Golf von
     Tarent (280 v. Chr.) als auch jene von Ausculum in Apulien (279 v. Chr.) – Letztere allerdings sehr knapp. Nur einige Bundesgenossen
     wie Samniten, Lukaner und Bruttier fielen |134| von Rom ab. Pyrrhos verließ darauf hin Italien, kehrte nach einem dreijährigen Intermezzo auf Sizilien aber wieder zurück
     und unterlag 275 v. Chr. in der Schlacht von Malevent (Benevent) den Römern. Dies und fehlender Nachschub bewogen ihn zum
     endgültigen Abzug aus Italien, womit er die Griechenstädte dem Begehren Roms überließ, das 272 v. Chr. mit Tarent die letzte
     freie Griechenstadt Süditaliens dem römischen System einverleibte. Die rebellischen Samniten wurden mit der Auf lösung ihres
     Bundes bestraft. Damit hatte sich Rom zur unangefochtenen Herrin über fast die gesamte Apenninhalbinsel aufgeschwungen (Norditalien
     und die großen Inseln Sardinien und Sizilien kamen etwas später dazu).
     
     
    Das römische Herrschaftssystem in Italien
     
    Rom war nun Großmacht, aber würde es dies auch bleiben? Die Stadt am Tiber herrschte über ein riesiges Gebiet mit den unterschiedlichsten
     Ethnien und Sprachen. Leicht hätte dieses heterogene Gebilde wieder auseinander brechen können, zumal Rom selbst ja immer
     noch stadtstaatlich organisiert war und nur über eine sehr begrenzte Anzahl an Beamten verfügte. Ein ausgeklügeltes und über
     lange Zeit gewachsenes System der direkten und indirekten Herrschaft mit unterschiedlichen Formen der Integration verhinderte
     dies: Gebiete in unmittelbarer Nähe zu Rom wurden in der Regel annektiert, d. h. dem
ager romanus
angeschlossen (besonders Südetrurien, Latium und das Sabiner- und Pikenergebiet). Die ansässige Bevölkerung wurde je nach
     Wohlverhalten entweder versklavt (z. B. Veji), deportiert (z. B. Teile der Pikener), vertrieben (z. B. Senonen) oder eingebürgert
     (z. B. Lanuvium, Aricia), das Gebiet mit römischen Bürgerkolonien belegt oder – nach Enteignung der vormaligen Eigentümer
     – individuell vergeben. Eine besondere Form bzw. ein eingeschränktes Bürgerrecht war die
civitas sine suffragio
, also die Bürgerschaft ohne Wahlrecht in Rom, die jedoch zum Militärdienst im römischen Bürgerheer verpflichtete. Capua (338
     v. Chr. oder später) und Caere (273 v. Chr. oder früher) sind bekannte Beispiele; diese Gemeinden verwalteten sich selbst
     (
municipium
).
    Bei den Kolonien müssen je nach Bürgerrecht der Einwohner zwei Arten unterschieden werden – Kolonien römischen Bürgerrechts
     und Kolonien latinischen Rechts, bei denen das alte Bürgerrecht der Siedler |135| zugunsten eines einheitlich latinischen verloren ging. Im Gegensatz zu Ersteren, die von Rom mitverwaltet wurden, verwalteten
     sich die so genannten Latinerkolonien selbst und waren in der inneren Organisation von Rom weitgehend unabhängig. Deshalb
     wurden sie gern in unsicheren Grenzgebieten und exponierten Lagen angelegt, ihre

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