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Hohlspiegel

Titel: Hohlspiegel Kostenlos Bücher Online Lesen
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Polizeistation Heppenheim dringend benötigt und gebeten, sich unter (…) zu melden.«

    Aus der Zeitschrift »Neon«: »Die Polizei tut nun, was man eben tut, wenn man nicht weiß, wann und wo das Gewitter runterkracht: Sie spannt Regenschirme auf.«

    Aus dem »Langenfelder Wochenanzeiger«: »Im Haus des Mannes, bei dem es sich um einen Jäger handelt, wurden zahlreiche Schusswunden aufgefunden und zunächst sichergestellt. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen dauern an.«

    Aus der »Leipziger Volkszeitung«: »Das Risiko eines deutschen Polizisten, gewaltsam zu Tode zu kommen, liege in den USA um das Zehnfache höher.«

    »Die ersten polizeilichen Ermittlungen … ergaben, dass das Feuer im Badezimmer der Wohnung ausgebrochen ist. Die genaue Ursache und Sachschadenshöhe kann zurzeit jedoch noch nicht beziffert werden. Der Brandort wurde beschlagnahmt.«
    Aus dem Heiligenhausener Wochenblatt »Super Tipp«

    Aus den »Kieler Nachrichten« anlässlich der Kieler Woche: »Ein Ertrunkener, 46 Körperverletzungen, ganze sieben Straßenraube, zwei Dutzend Taschendiebstähle - auch diese Bilanz spricht für ein fröhliches und friedliches Fest.«

    »Nachdem die Augen des Gesetzes genug gehört hatten, gaben sie sich den völlig Überraschten als solche zu erkennen.«
    Aus der »Allgäuer Zeitung«

    Aus der »Amberger Zeitung«: »Die langsame Gestalt eines immer detaillierteren Täterprofils nahm die regionale Einbruchserie an, als die Ermittlungen bei der Burglengenfelder Polizeiinspektion zusammengezogen wurden.«

Recht und Ordnung
    »Das Recht ist viel zu wichtig, um es den Juristen zu überlassen«
    James M. Buchanan
     
     
     
    Aus der »Leipziger Volkszeitung«: »Lebenslang bedeutet in Belgien, dass ein Verurteilter zunächst nicht mit seiner Freilassung rechnen kann.«

    »›Flitzer‹ müssen nun endgültig für ihre unerlaubten Auftritte in Fußball-Stadien in die Tasche greifen.«
    Aus dem »Reutlinger General-Anzeiger«

    Aus einer Entscheidung des Düsseldorfer Landesarbeitsgerichts: »Der Tritt ins Gesäß einer unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur ›betrieblichen Tätigkeit‹ eines Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.«

    Aus der »Frankfurter Rundschau«: »Die Richter am Landgericht München I haben am Montag einen Streit um Markenrechte mit ihren sensiblen Zungen entschieden. Nach dem gemeinsamen Probelutschen eines Bonbons wiesen sie die Klage des Süßigkeitenherstellers Nabisco gegen den Konkurrenten Nestlé ab.«

    Aus der Nürnberger »Abendzeitung«: »Dann spürt der Bürger den langen, mächtigen Kugelschreiber des Gesetzes - und hat prompt eine ›Verwarnung mit Zahlungsaufforderung‹ an seinem Auto hängen.«

    »›Mein Mandant will erst das Gutachten kennen. Er will erst sehen, wer er eigentlich ist‹, erklärte der Anwalt des Beschuldigten.«
    Aus der »Neuen Osnabrücker Zeitung«

    Aus der »Frankfurter Rundschau«: »Die Hamburger Rechtsanwältin, die bereits den wegen der Anschläge vom 11. September freigesprochenen Marokkaner Abdelghani Mzoudi verteidigt hat, soll im Auftrag der Familie Zammars den sechsköpfigen Familienvater Zammar finden.«
    Aus »Arbeitsrecht im Betrieb«: »Ein Teil des Gesetzes zur Bekämpfung Schwerbehinderter ist bereits am 1.10.2000 in Kraft getreten.«

    Aus dem »Kammerreport« der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken: »Aufhorchen lässt uns die Ankündigung, es solle geprüft werden, inwieweit das Recht der Prozesskostenhilfe und der Beratungshilfe reformiert werden kann, insbesondere mit dem Ziel der missbräuchlichen Inanspruchnahme.«

    Aus den »Erlanger Nachrichten« unter der Überschrift »Neue Pflicht für Privatleute«: »Nötig sei dies durch das Gesetz zur Intensivierung der Schwarzarbeit.«

    »Den Verantwortlichen im Nitrofen-Skandal drohen Geldstrafen bis zu fünf Jahren. Denn Lebensmittel müssen frei von schadhaften Chemierückständen sein.«
    Aus der »Saarbrücker Zeitung«
    Aus der »Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung«: »74 Peitschenhiebe, acht Jahre Gefängnis, zehn Jahre Berufsverbot und Tod durch den Strang. In welcher Reihenfolge die Strafen vollstreckt werden sollen, wurde vom Gericht nicht festgelegt.«

    »Dr. Alp Ayan und 68 weitere Personen wurden unter dem Vorwurf festgenommen, sie seien der Aufforderung sich aufzulösen nicht nachgekommen und hätten Gewalt gegen das Militär angewandt.«
    Aus der Fachzeitschrift

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