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Hornblower 09 - Lord Hornblower

Hornblower 09 - Lord Hornblower

Titel: Hornblower 09 - Lord Hornblower Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: C. S. Forester
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Schreibtisch saß, »eine Abordnung der Fischer bittet Sie um Gehör.«
    »Ja?« sagte Hornblower. Bei Lebrun nahm er sich immer in acht, seine Gedanken nicht voreilig zu verraten.
    »Es ist mir gelungen, herauszufinden, welchen Wunsch sie haben, Eure Exzellenz.«
    Natürlich, Lebrun war immer darauf bedacht, Geheimnisse herauszufinden, darauf konnte man sich verlassen. Hornblower hatte ihn einstweilen bei dem immerhin verständlichen Glauben gelassen, daß er es besonders schätze, in jedem zweiten Satz mit »Eure Exzellenz« angeredet zu werden, und daß man damit etwas bei ihm erreichen könne. »Ja?«
    »Es handelt sich um eines ihrer Fahrzeuge, das unlängst als Prise aufgebracht wurde...«
    »Ja?«
    »... obwohl es eine von Ihnen ausgestellte Bescheinigung an Bord hatte, daß es in dem freien Hafen von Le Havre beheimatet sei. Das englische Kriegsschiff nahm darauf keine Rücksicht.«
    »So, wirklich?«
    Hornblower hatte gerade in diesem Augenblick den Bericht des Kommandanten der englischen Brigg vor sich auf dem Schreibtisch liegen, der den Fischer aufgebracht hatte. Das wußte Lebrun allerdings nicht. Der Kommandant war der festen Überzeugung, daß das Fahrzeug, ehe er es stellte, gerade aus Honfleur drüben jenseits der Seinemündung herausgekommen war, wo es seinen Fang verkauft hatte. Honfleur stand noch unter der Herrschaft Bonapartes. Es war daher blockiert, und Fische brachten dort mindestens dreimal soviel Geld ein als in dem freien Le Havre. Ihr Verkauf war aber verbotener Handel mit dem Feind. Man konnte also damit rechnen, daß das englische Prisengericht den Fall untersuchen und aburteilen würde.
    »Wir haben doch den Wunsch, uns die Sympathien der Bevölkerung zu erhalten, Eure Exzellenz, und ganz besonders die des seefahrenden Teils derselben. Könnten Sie dieser Abordnung nicht die Zusage geben, daß die Eigner ihr Fahrzeug zurückerhalten werden.«
    Hornblower hätte gern gewußt, wie viel Lebrun schon von den Reedern der Fischerflotte eingesteckt hatte, damit er in dieser Sache seinen Einfluß geltend machte. Anscheinend war er bereits im besten Zuge, den Reichtum zusammenzukratzen, nach dem er ebenso dürstete wie nach Macht und Ansehen.
    »Bringen Sie mir die Abordnung herein«, sagte Hornblower.
    Er hatte jetzt noch ein paar Sekunden Zeit, um sich seine Ansprache an die Leute zurechtzulegen. Das war ihm deshalb angenehm, weil sein Französisch doch noch Lücken hatte, so daß er Vokabeln oder Satzkonstruktionen, die ihm nicht zu Gebot standen, durch Umschreibungen ersetzen mußte. Die Abordnung trat ins Zimmer. Sie bestand aus drei grauhaarigen normannischen Fischern, die den Eindruck hochachtbarer Bürgerlichkeit machten und ihre besten Sonntagsanzüge trugen.
    Sie sahen so freundlich drein, wie es ihrem feierlichen Wesen überhaupt gelingen wollte. Lebrun mußte ihnen im Vorzimmer versichert haben, daß sie bestimmt auf Entgegenkommen rechnen könnten. Sie waren daher ganz entgeistert, als Hornblower sofort auf den Handel mit dem Feind und seine Folgen zu sprechen kam. Hornblower erklärte ihnen, daß Le Havre sich im Kriegszustand mit Bonaparte befand und daß es in diesem Krieg für beide Parteien auf Leben und Tod ging. Er sagte ihnen, daß in Le Havre Hunderte von Köpfen unter der Guillotine fallen würden, wenn Bonaparte aus diesem Krieg als Sieger hervorginge und die Stadt zurückeroberte. Die Schauderszenen, die sich zwanzig Jahre zuvor beim Fall von Toulon abgespielt hätten, würden sich dann in Le Havre tausendmal schauriger wiederholen.
    Noch bedürfe es einer gemeinsamen Anstrengung, um den Tyrannen endgültig niederzuringen. Sie sollten lieber ihr Teil dazu beitragen, statt immer nur um ihre persönliche Bereicherung besorgt zu sein. Zum Schluß gab Hornblower nicht nur seine Absicht bekannt, das Fischerfahrzeug der Rechtsprechung eines britischen Prisenhofes zuzuführen, sondern erklärte darüber hinaus, er sei im Falle einer Wiederholung des gleichen Vergehens entschlossen, Schiffsleitung und Mannschaft des betreffenden Schiffes vor ein Kriegsgericht zu stellen. Dieses aber werde bei der gegebenen Sachlage ohne Zweifel auf Tod erkennen.
    Lebrun führte die Abordnung wieder hinaus. Wie er seinen Schützlingen jetzt wohl den Mißerfolg erklärte? Hornblower hätte das gern gewußt, aber er hatte nur einen Augenblick Zeit, sich mit diesem Gedanken zu befassen. Die Ansprüche, die an die Zeit und an die Arbeitskraft des Gouverneurs von Le Havre gestellt wurden, waren

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