Hund und Katze gehen auf Reisen
Schwellung und Spannung. Wird eine Bissverletzung richtig versorgt, ist sie in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen abgeheilt.
Verletzungen an den Pfoten
Schnell hat sich der Hund beim Toben oder Spielen an einer herumliegenden Glasscherbe oder einem anderen spitzen Gegenstand an der Pfote verletzt. Besonders in den südlichen Urlaubsländern tragen viele Büsche und Pflanzen Stacheln oder Dornen. Am Strand drohen Verletzungen durch scharfkantige Muscheln und Korallenreste, besonders an felsigen Küsten auch durch Seeigel. Manchmal ist die Pfote nach einem langen Tag einfach auch nur wund gelaufen.
Wenn der Hund lahmt und ein Bein nur noch kurz oder gar nicht mehr aufsetzt, sollte man das Bein an der Pfote beginnend auf Wunden oder Blutungen untersuchen. Kleinere Wunden sollten zunächst mit lauwarmem, sauberem Wasser ausgespült werden. Dann muss die Pfote auf Fremdkörper untersucht, die Verletzung desinfiziert und abgedeckt werden. Die Pfote muss vor weiterer Verschmutzung und vor Belecken durch einen Pfotenverband geschützt werden. Dazu wird die Pfote zunächst mit Watte gut abgepolstert, jeder Zehenzwischenraum muss dabei gefüllt werden. Die Polsterung verhindert ein Wundlaufen der Zehen und nimmt zudem Feuchtigkeit auf. Anschließend wird die Pfote mit einer Binde vorsichtig und auf keinen Fall zu fest umwickelt. Hierfür eignen sich am besten selbsthaftende Binden. Zusätzlich kann man die Pfote durch das Anlegen eines Pfotenschuhs schützen. In den kommenden Tagen sollte man den Verband regelmäßig wechseln, auch um eine mögliche Infektion der Wunde nicht zu übersehen. Bis die Wunde abgeheilt ist, sollte man das Tier so wenig wie möglich laufen lassen. Stark blutende und tiefe Verletzungen der Pfote kann nur ein Tierarzt behandeln, sie müssen gegebenenfalls auch chirurgisch versorgt und genäht werden.
Foto: fotolia/Przemysław Szabłowsk
So kommen Sie gut an
Die Wahl des richtigen Verkehrsmittels
Für die meisten Hunde gehören kürzere Fahrten mit dem Auto zum Alltag. Viele Hunde sind sogar ausgesprochen gerne als Mitfahrer dabei. Der Wagen ist so etwas wie das erweiterte Wohnzimmer, sie kennen seinen Geruch und ihren Platz darin. Öffnet man die Tür, springen sie freudig hinein. Anders als Katzen, für die eine Fahrt mit dem Wagen in der Regel gleichbedeutend mit einem Besuch beim Tierarzt ist, verbinden Hunde Autofahrten mit angenehmen Erinnerungen an lange Spaziergänge oder das Herumtollen auf einer Hundewiese. Doch eine Fahrt in den Urlaub ist kein kleiner Ausflug. Da ist der vollbepackte Wagen, die lange Fahrzeit, die Hitze im Sommer, der drohende Stau und nicht zuletzt die mangelnden Bewegungsmöglichkeiten sowie die Langeweile. Es gilt also einiges zu beachten und vorzubereiten, um die Reise für alle Beteiligten so angenehm wie möglich zu gestalten. Zunächst ist es wichtig sicherzustellen, dass Hund und Mensch gesund und wohlbehalten am Urlaubsort ankommen.
Alle wollen mit in den Urlaub. Kommt zu Kind und Kegel noch der Hund, dann wird es sehr schnell eng im Familienauto.
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SICHERHEIT GEHT VOR
Was für einen Menschen im fahrenden Auto gilt, ist auch für einen Hund sehr wichtig. Wer sein Tier bei Fahrten mit dem Auto nicht ausreichend sichert, riskiert bei einem Unfall dessen Leben und Gesundheit. Hinzu kommt, dass ein ungesicherter Hund bei einem Auffahrunfall oder einer Vollbremsung mit großer Wucht durch den Innenraum geschleudert wird und auf diese Weise auch die menschlichen Insassen gefährdet. Bereits ein Unfall mit Tempo 50 kann so schwerwiegende Folgen haben. Ungesicherte Hunde werden bei einem ungebremsten Aufprall mit Tempo 50 auf das 30- bis 40-fache ihres Eigengewichtes beschleunigt, d. h. ein ungesicherter Hund mit 25 Kilo Körpergewicht entwickelt eine Durchschlagskraft von nahezu einer Tonne. Zum Vergleich, selbst ein kräftiges deutsches Kaltblutpferd bringt selten mehr als 700 Kilogramm auf die Waage. EU-Länder wie Frankreich, Spanien oder Italien haben nicht zuletzt aus diesem Grund eine generelle Anschnallpflicht für den Hund eingeführt, wenn das Tier im Fahrzeuginnenraum befördert wird. Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Bußgelder. Eine direkte Anschnallpflicht für Hunde gibt es in Deutschland zwar nicht – Hunde gelten hierzulande verkehrsrechtlich als „Ladung“ –, allerdings müssen auch Hunde nach § 23 der Straßenverkehrsordnung ordnungsgemäß gesichert sein. Wer
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