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Impfen Pro & Contra - Das Handbuch für die individuelle Impfentscheidung

Impfen Pro & Contra - Das Handbuch für die individuelle Impfentscheidung

Titel: Impfen Pro & Contra - Das Handbuch für die individuelle Impfentscheidung Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Martin Hirte
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nach einer Lebendimpfung (Mumps, Masern, Röteln oder Windpocken). Ausgenommen von der Meldepflicht sind auch Krankheitserscheinungen, denen offensichtlich eine andere Ursache als die Impfung zugrunde liegt.
    Meldestatistik
    Seit Mai 2007 veröffentlicht das Paul-Ehrlich-Institut auf seiner Website ( www.pei.de unter »Pharmakovigilanz«) die dort gemeldeten Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen. Vorausgegangen war eine jahrelange skandalöse Geheimhaltung, die in eklatantem Widerspruch zum Infektionsschutzgesetz gestanden hatte. Erst hartnäckiges Nachfragen und die Berufung auf das Gesetz zur Informationsfreiheit hatte die Behörden veranlasst, auf eine offenere Informationspolitik umzustellen (Tolzin 2006).
    Gemeldet werden derzeit durchschnittlich 2000 Fälle pro Jahr. Unter den 19936 Meldungen von Januar 2001 bis November 2011 waren 345 Todesfälle, 461 bleibende Schäden und 4780 Fälle mit unklarem Ausgang.
    Bei den veröffentlichten Fällen handelt es sich um Verdachtsfälle. Ein Beweis für den Zusammenhang zwischen Ursache (Impfung) und Wirkung (Impfnebenwirkung) ist aus den Zahlen des Paul-Ehrlich-Instituts nicht abzuleiten. Das Institut diskreditiert sogar die Meldepersonen, indem es sich dagegen verwahrt, dass die Meldungen als »vermutliche« Impfreaktion oder »im Zusammenhang mit einer Impfung« interpretiert werden ( PEI 2012). Da es sich um Spontanmeldungen mit einer erheblichen Untererfassung handelt und auch die Zahl der verimpften Impfdosen letztlich nicht genau bekannt ist, kann aus den Daten keine Risikoberechnung abgeleitet werden. Häufen sich jedoch bestimmte Komplikationen nach bestimmten Impfstoffen, so kann dies ein »Alarmsignal« hervorrufen, das eigentlich weitere Untersuchungen durch das Paul-Ehrlich-Institut zur Folge haben sollte. Bisher führten solche »Signale« allerdings immer nur dazu, dass man sich nach Gesprächen mit den Impfstoffherstellern zu einer abwartenden Haltung entschloss.
    Genaue Zahlen zu anerkannten Impfschäden, die zur Entschädigung führten, sind in Deutschland nicht zu bekommen, weil die Impfschadensregulierung Ländersache ist und Impfschäden bundesweit nicht erfasst werden. Die Länderbehörden veröffentlichen keine vollständigen Angaben.
    Jährlich soll es in Deutschland jedoch zu mindestens 15 bis 20 offiziell anerkannten bleibenden Schäden durch die empfohlenen Impfstoffe kommen. Dies dürfte angesichts der schlechten Meldemoral, der Verweigerung von Meldungen und der Schwierigkeiten im Anerkennungsverfahren nur die Spitze des Eisbergs darstellen. Verdachtsfälle langfristiger Nebenwirkungen auf Immun- und Nervensystem bleiben im Melde- und Anerkennungsverfahren von vornherein unberücksichtigt, da sie den engen zeitlichen Rahmen überschreiten, innerhalb dessen eine Anerkennung als Impfschaden möglich ist.
    Ältere Angaben zu Impfschadensmeldungen veröffentlichte Gerhard Buchwald (1997): Zwischen 1972 und 1995 wurden demnach in Deutschland 18141 Impfschadensanträge gestellt, das entspricht rund 750 Anträgen pro Jahr. Davon wurden 4574 (= 26 Prozent, etwa 190 pro Jahr) anerkannt und 7420 (= 40,9 Prozent) abgelehnt, die übrigen Anträge waren in der Schwebe oder hatten sich »erledigt«. Im Jahr 1995 waren in Deutschland etwa 2400 »Schwerbehinderungen« als Impfschaden erfasst – viele davon infolge der inzwischen eingestellten Pocken- und Tuberkuloseimpfung. Zwischen 1990 und 1999 wurden jährlich 200 bis 300 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens gestellt, 389 (15 Prozent) wurden anerkannt und entschädigt, 60 Prozent aufgrund der inzwischen aufgegebenen Impfungen gegen Pocken, Tuberkulose und der Schluckimpfung (Meyer 2000).
    »Nach heutigem Wissen führt keiner der derzeit in Deutschland von der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut ( STIKO ) empfohlenen Impfstoffe zu bleibenden Schäden bei einem Impfling oder bei dessen Kontaktperson« (Schmitt 2001b). Diese Art von Verharmlosung in Verlautbarungen des ehemaligen STIKO -Vorsitzenden hatte sicher unter anderem den taktischen Hintergrund, in der Bevölkerung keine Angst vor Impfungen aufkommen zu lassen und damit der »Impfmüdigkeit« vorzubeugen. Sie bringt jedoch gewissenhafte Impfärzte, die auch über sehr seltene Nebenwirkungen (»alle eingriffstypischen Risiken«) aufklären sollen, in ein Dilemma. Geradezu demütigend für Menschen, die durch Impfungen erkrankt sind, sind flapsige Äußerungen wie die, Krankheiten wie Autismus, Rheuma oder Morbus Crohn könne

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