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Inside Steuerfahndung: Ein Steuerfahnder verrät erstmals die Methoden und Geheimnisse der Behörde (German Edition)

Inside Steuerfahndung: Ein Steuerfahnder verrät erstmals die Methoden und Geheimnisse der Behörde (German Edition)

Titel: Inside Steuerfahndung: Ein Steuerfahnder verrät erstmals die Methoden und Geheimnisse der Behörde (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Frank Wehrheim , Michael Gösele
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präsentiert wurden, überprüften wir im Verdachtsfall bis in den letzten Winkel. Und da stellt sich tatsächlich die Frage, wer von sich behaupten wollte, dass er all diese Eventualitäten vorab hätte in Betracht ziehen können.
    Ausgebaggert
    Dass viele Bürger mit ihrer freien Interpretation von dem, was sie an Steuern abführen – oder auch nicht –, andere, unbeteiligte Menschen mit in ihren Strudel reißen, ist den meisten nicht bewusst. Hierfür sei als Beispiel ein Bauunternehmer genannt, der sich Subventionen erschlichen hatte.
    Der Fall war im Grunde einfach: Die Bundesrepublik hatte über einen Zeitraum von wenigen Monaten Unternehmern für den Kauf von Baumaschinen Subventionen angeboten. Nun hatte wohl nicht jeder Bauunternehmer rechtzeitig von diesem Angebot erfahren oder war mit der Entscheidung, neue Maschinen anzuschaffen, vielleicht etwas zu zögerlich gewesen – ein findiger Baumaschinen-Hersteller fand hierfür jedoch schnell eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung: rückdatierte Rechnungen. Wer also nach Ablauf der Frist für das Zuschussangebot des Staates doch noch in den Genuss der Subventionen kommen wollte, ließ sich ein falsches Rechnungsdatum ausstellen.
    Die Geschichte flog natürlich schnell auf. Der Baumaschinen-Hersteller hatte über die Jahre hinweg tadellos geführte Bücher, in denen die Bestellungen fortlaufend durchnummeriert waren. Einzig im Subventionszeitraum tauchten plötzlich Auftragsnummern mit den Zusätzen A, B oder C auf. Und genau diesen Kunden statteten wir in der Folgezeit Besuche ab. Die meisten Bauunternehmer räumten den Subventionsbetrug sofort ein – ein paar wenige indes blieben bei ihren abenteuerlichen Versionen.
    Einer von diesen war besonders standhaft. Er behauptete, das Datum auf dem Kaufvertrag stimme, und sein Buchhalter könne dies auch bezeugen. Der sei bei dem Besuch des Vertreters mit anwesend gewesen und habe dem Vertragsabschluss – der selbstverständlich innerhalb des Subventionszeitraums gelegen habe, persönlich beigewohnt. Und so befragten wir also den Buchhalter. Es war klar, der Mann, Ende 50 und wohl seit 30 Jahren in dem Unternehmen, würde die Aussage seines Chefs stützen. Als das Protokoll fertig geschrieben war, baten wir den Bauunternehmer in den Raum. In seinem Beisein klärte ich den Buchhalter darüber auf, dass er diese Aussage vermutlich vor einem Richter wiederholen und im schlimmsten Fall bei einer Falschaussage mit einer Gefängnisstrafe rechnen müsse.
    Erst in diesem Moment schien dem Bauunternehmer klar zu werden, dass er es riskierte, seinen treuen Buchhalter für lausige 15 000 Mark erschlichener Subventionen ins Gefängnis zu bringen – und er knickte ein. In diesem Fall schien tatsächlich alles bedacht worden zu sein. Kalendereinträge waren manipuliert, Absprachen mit dem Buchhalter waren getroffen – alles schien soweit vorbereitet, dass es einer kleinen Überprüfung standgehalten hätte. Einzig die verheerenden Konsequenzen, die dieses Spielchen hätte haben können, waren nicht zu Ende gedacht. Gericht, Falschaussage, Haftstrafe – diese Vokabeln kamen in dem großartigen Plan nicht vor.
    Bauernschläue
    Einem raffinierten Landwirt im Taunus wurde ein kleiner Nebensatz zum Verhängnis. Es war einer dieser klassischen Fälle, der Finanzbeamte im ganzen Land immer wieder zur Verzweiflung bringt. Das Strickmuster ist immer dasselbe: Ein Bau- oder Supermarkt plant eine neue Filiale am Rand einer Ortschaft und benötigt Land für Parkplätze und Gebäude. Der glückliche Landwirt, auf dessen Grund das jeweilige Unternehmen expandieren will, kommt indes in eine steuermoralische Zwickmühle: Handelt es sich bei dem Grundstück um eine landwirtschaftliche Nutzfläche, müsste er den Erlös dieses Verkaufes seinem Betriebsgewinn zuschreiben und ihn somit auch versteuern. Wenn es sich um nicht genutztes Land handelt, würde der Landwirt einfach nur ein Stück seines Besitzes abgeben – so, wie wenn er einen gebrauchten, privat genutzten Fernseher verkaufen würde – und der Erlös wäre steuerfrei. Man kann sich in etwa vorstellen, wie Abwägungen dieser Art in der Regel enden: Bei solchen Grundstücksverkäufen oder auch Verpachtungen wird fast immer behauptet, dass das Land nicht zum bäuerlich genutzten Betrieb gehört.
    Wir sahen uns in solchen Fällen einfach den notariellen Kaufvertrag an, und da die Gier nicht selten den Verstand auffrisst, fanden wir fast immer, wonach wir suchten. Es war

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