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Inside Steuerfahndung: Ein Steuerfahnder verrät erstmals die Methoden und Geheimnisse der Behörde (German Edition)

Inside Steuerfahndung: Ein Steuerfahnder verrät erstmals die Methoden und Geheimnisse der Behörde (German Edition)

Titel: Inside Steuerfahndung: Ein Steuerfahnder verrät erstmals die Methoden und Geheimnisse der Behörde (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Frank Wehrheim , Michael Gösele
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in Wahrheit um Schmiergelder handelt, waren zu jener Zeit sogar als »nützliche Aufwendungen« steuerlich absetzbar – ein Traum für jeden zwielichtigen Steuerbürger, der so an freies Geld kommen und dies vor dem Finanzamt auch noch rechtfertigen konnte.
    Wir fanden tatsächlich Belege über Provisionen und Sachgeschenke an einen Dr. Butt, einen Dr. Javed und einen Herrn Dr. Sheff. Eine imposante Auflistung, die sich in Auszügen etwa so las:
    Javed, Lederetui: 359,00 DM
    Butt, Spielwaren: 220,00 DM
    Butt, Chronometer: 3600,00 DM
    Javed, 8500 USD: 26 180,00 DM
    Sheff, Ring: 1860,00 DM
    Frau Javed, Präsente: 436,00 DM
    Frau Butt, Kosmetikwaren: 505,00 DM
    Die Quittungen über Bargeldzahlungen – so hatte es Robert V. mir gegenüber einmal eingeräumt – habe er auf dem Heimflug aus Indien oder Pakistan im Flugzeug eigenhändig gefälscht. Die Herren Geschäftsführer und Physiker hatten mit ihren krummen Geschäften demnach nicht nur die Weltsicherheit in eine gefährliche Schieflage gebracht, indem sie Nuklearanlagen an Länder verkauft hatten, die den Atomwaffensperrvertrag nicht unterschrieben hatten, sondern auch die Eigentümer der AAT sowie die Finanzbehörden um Millionenbeträge gebracht.
    Der Prozess
    In Justizkreisen zeigte man sich im Vorfeld der Verhandlung gegen die Angeklagten ein wenig verunsichert. Die Höchststrafe bei Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz lag damals bei fünf Jahren Gefängnis. Es galt jedoch als äußerst fraglich, ob der Strafrahmen überhaupt ausgeschöpft werden konnte. Ein Unternehmer aus Freiburg im Breisgau war in einem vergleichbaren Fall mit acht Monaten Bewährung und 30 000 Mark Geldstrafe sehr milde abgeurteilt worden, nachdem die Richter anerkennen mussten, dass es dem südbadischen Unternehmer Ende der 70er-Jahre bei der Lieferung einer Uranhexafluorid-Anlage nach Islamabad vonseiten des Staates geradezu leicht gemacht worden war. In der Urteilsbegründung von damals hieß es:
    »Zu seinen Gunsten ist zu berücksichtigen, dass ihm die staatlichen Behörden die Tat insofern leicht gemacht haben, als der Angeklagte die Waren allesamt ordnungsgemäß verzollt hat und es zur Durchführung der Exporte keiner Nacht- und Nebel-Aktion bedurfte. Er musste keineswegs besonders raffiniert vorgehen, um sein Ziel zu erreichen. Ein hohes Maß an krimineller Energie bedurfte es nicht.«
    Die Beschuldigten der AAT hatten zwar ein gehöriges Maß an »krimineller Energie« an den Tag gelegt und ihre illegalen Lieferungen zum Teil raffiniert getarnt. So fragten sie beispielsweise beim damaligen Bundesamt für Wirtschaft nach den Auflagen für einen Tritium-Export nach Pakistan. Nachdem sie erfahren hatten, dass die Ausfuhr genehmigungspflichtig sei, wurde der Antrag einfach auf Hongkong ausgestellt. Acht leere Gasbehälter wurden daraufhin nach Hongkong geschickt, während die vollen – als leer deklariert – zu ihrem Bestimmungsort nach Pakistan geliefert wurden. Nicht schlecht für einen Mann wie dem AAT-Geschäftsführer P., der in seiner Freizeit im Kirchenvorstand aktiv war.
    Gewichtige Warnhinweise aus der Schweiz an das Bundesaußenministerium waren allerdings nur oberflächlich bearbeitet worden. Die Ausfuhrkontrolle des Landes hatte trotz einiger Auffälligkeiten im Falle der AAT letztlich versagt und eine gewisse Mitschuld an der ganzen Misere. Der »Spiegel« hatte in jener Zeit beispielsweise herausgefunden, dass auch Warnungen aus den USA in Deutschland verpufft waren:
    »Doch die Bonner und Eschborner Bürokraten sahen keinen Handlungsbedarf. Unbehelligt ging das Tritium-System, vier Wochen nach der letzten US-Warnung, in Richtung Pakistan: In zwei Seekisten verpackt auf dem Frachter Ayubia am 30. Dezember ab Hamburg, tags darauf ein weiterer Behälter per Luftfracht mit Pakistan International Airlines (Flugnummer PK 716). Die Nachlässigkeit der Beamten kommentierte Ankläger Hübner vor dem Bonner Atomausschuss knapp: Die Staatsanwaltschaft würde anders ermitteln.«
    Im Fall der AAT hatte man im schlimmsten Fall also Ähnliches wie in Freiburg zu befürchten – was jedoch am Ende die Steuerfahndung Frankfurt durch ihre erdrückenden Ermittlungsergebnisse verhindern konnte. Die Richter des Landgerichts Hanau sprachen aus diesem Grund auch von einem Steuerstrafverfahren, als den beiden Männern der Prozess gemacht wurde.
    Der AAT-Geschäftsführer P. hatte lediglich sein Firmengehalt in der Steuererklärung angegeben – von den über die ABC

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