Inside Steuerfahndung: Ein Steuerfahnder verrät erstmals die Methoden und Geheimnisse der Behörde (German Edition)
Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber sowie anderen Personen arbeitete. Aber auch ich hatte von dieser Anordnung selbstverständlich Kunde erhalten, wie wohl jeder Mitarbeiter der Steuerfahndung Frankfurt in jenen Tagen.
Der Inhalt dieses sonderbaren Schreibens und die daraus erwachsenden Konsequenzen führten den Arbeitsalltag der Bankenermittler geradezu ad absurdum. Die Diskussion um den Anfangsverdacht, auch unterschiedliche Auffassungen bei Verjährungsfragen – insbesondere die steuerliche Verjährung bei der Abarbeitung der Bankenfälle – hatten schon einige Diskussionen zwischen Fahndern und teilweise »neuen« Führungskräften ausgelöst und erschwerten die Arbeit.
Die Gewissensfrage
In den Augen der Frankfurter Steuerfahnder war es schlichtweg unpraktikabel, die hochkomplexen Vorgänge in Zusammenhang mit den Bankenermittlungen von einen auf den anderen Tag an die umliegenden Finanzämter abzugeben. Die Ermittler des Bankenteams vertraten die Ansicht, dass den Kollegen in den Veranlagungsteilbezirken die strafrechtlichen Vorkenntnisse fehlten, die für die Abarbeitung dieser Fälle unerlässlich waren. Das hatte nichts mit Dünkel oder elitärem Denken zu tun, sondern entsprach vielmehr der verwaltungsorganisatorischen Struktur und wurde im Übrigen von den Kollegen in den kleinen Finanzämtern auch so gesehen. Mit einem Mal wurden Spezialfälle an Finanzbeamte zur Bearbeitung gegeben, denen hierfür die Ausbildung und das Wissen fehlte.
Gravierend war aus meiner Sicht auch die mündliche Anordnung einer neu installierten Sachgebietsleiterin, wonach sich einzelne Fahnder fortan nicht mehr persönlich mit der Staatsanwaltschaft beraten durften. Wir waren von Rechts wegen Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft und als Steueramtmänner, Amtsräte oder Oberamtsräte auf der gleichen Stufe wie Kriminalhauptkommissare – würden aber nicht mehr mit unserem Ermittlungsleiter, dem Staatsanwalt, verhandeln dürfen. Man muss sich einmal vorstellen, wie das in der Praxis aussieht: Nach einem Fund bei einer Untersuchung muss man seinen Vorgesetzten anrufen und ihn um Erlaubnis fragen, ob man weiter ermitteln darf, und muss womöglich den Hörer an einen Staatsanwalt weiterreichen, damit die Sache von der Führung direkt besprochen werden kann. Eine absurde Vorstellung.
Ganz abgesehen von den Absurditäten, die die Amtsverfügung 2001/18 im Alltag mit sich brachte, wurde mit ihr auch die unumstößliche Egalität in unserer Rechtsprechung außer Kraft gesetzt. Ein Steuerfahnder hätte vorher bei Gewerbetreibenden schon bei der Hälfte der neu festgelegten Summe – im Zweifel schon bei einer Summe von weniger als 100 000 Mark – für einen Anfangsverdacht einen Durchsuchungsbeschluss beantragt.
Die Steuerfahndung Frankfurt stand gewissermaßen vor einer Gewissensfrage: Konnten wir mit dieser Verfügung, die aus der Führungsebene unserer Behörde kam, weiterhin der Bundesrepublik Deutschland dienen? Wir hatten diesem Staat und seiner Verfassung als Beamte einen Eid geleistet:
»Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen sowie alle in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflichten gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.«
Konnten wir diesem Versprechen überhaupt noch Folge leisten, oder waren wir qua Amtsverfügung zum Bruch unseres Eides gezwungen?
Natürlich war gerade all jenen Steuerfahndern, die in der Vergangenheit mit Ermittlungen in Großbanken oder Volksparteien betraut waren, bewusst, dass ein nicht geringer Teil der im Fokus stehenden Klientel an denselben Tafeln dinierte wie die führenden Politiker der Republik. Als sich der Vorstandsvorsitzende der Commerzbank im Jahr 1996 nach unserer Durchsuchung in einem Brief an seine Mitarbeiter wandte, war zu lesen, dass der Mann seinen Unmut der Bundes- wie auch der Landesregierung schriftlich mitgeteilt hatte. Und man darf sicher sein, dass Schreiben dieser Art auch ihre Adressaten fanden und finden. Aber: Wo war nun die tatsächliche Urheberschaft dieser Amtsverfügung zu suchen?
Man könnte an die Worte Johann Wolfgang von Goethes im »Zauberlehrling« denken: »Die ich rief, die Geister, werd’ ich nun nicht los!« Hatte die Frankfurter Steuerfahndung in der Vergangenheit vielleicht zu viele unsichtbare Grenzen überschritten? War es ein Fehler, im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die Hertie-Stiftung wegen des Verdachts der
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