Jahrestage 4. Aus dem Leben von Gesine Cresspahl
SMT Schwerin zum Tode; nach Paragraph 58 Absatz 2 des Strafgesetzbuches der R. S. F. R. (= Russische Sowjetrepublik) wegen Vorbereitung des bewaffneten Aufstands. In der Untersuchungshaft verhöhnt wegen seiner pazifistischen Haltung. Die Todesstrafe wurde erst wieder eingeführt, als er längst in Haft war. Hingerichtet in der Sowjetunion am 24. Juli 1951.
Elsbeth Wraske, geb. 1925, Studentin der Anglistik, verh. am 11. April 1950; verurteilt durch SMT Schwerin am 28. Juli 1950 zu zwanzig Jahren ZAL .
Am 8. August 1950 verurteilte das SMT Schwerin Paul Schwarz und Gerhard Schneider, beide Angehörige der Zeugen Jehovas und deswegen schon bei Hitler im Konzentrationslager; wegen »antisowjetischer Tätigkeit« am 8. August 1950 verurteilt zu je fünfundzwanzig Jahren ZAL .
Siegfried Winter, geb. 1927, stud. päd. und beliebtester Handballspieler in Rostock, verh. am 16. August 1949; verurteilt am 27. August 1950 durch SMT Schwerin zu fünfundzwanzig Jahren ZAL .
Karl-Heinz Lindenberg, geb. 1924, stud. med., verh. am 16. September 1950; verurteilt am 21. Oktober 1951 vom Landgericht Greifswald zu fünfzehn Jahren Z.
Am 28. September 1950 verurteilte das Landgericht Schwerin den Oberschüler Enno Henke und sieben andere, des Verteilens von Flugblättern beschuldigt, zu Z bis zu fünfzehn Jahren.
Alfred Loup, geb. 1923, stud. päd., verh. am 3. Juli 1950; verurteilt am 31. Oktober 1951 durch SMT Schwerin zu fünfundzwanzig Jahren ZAL .
Gerhard Popp, geb. 1924, stud. med. und Vorsitzender der C. D. U.-Hochschulgruppe Rostock, verh. am 12. Juli 1950; verurteilt am 31. Oktober 1950 durch SMT Schwerin zu fünfundzwanzig Jahren ZAL .
Roland Bude, geb. 1926, Student der Slawistik und Mitglied der F. D. J.-Hochschulgruppenleitung Rostock, verh. am 13. Juli 1950; verurteilt am 31. Oktober 1950 durch SMT Schwerin zu zweimal fünfundzwanzig Jahren ZAL .
Lothar Prenk, geb. 1924, stud. päd., verh. am 24. März 1950; verurteilt am 9. Dezember 1950 durch SMT Schwerin zu fünfundzwanzig Jahren ZAL .
Hans-Joachim Klett, geb. 1923, stud. med., verh. am 23. März 1950; verurteilt am 12. Dezember 1950 durch SMT Schwerin zu zwanzig Jahren ZAL .
Am 20. Dezember 1950 verurteilte ein SMT in Schwerin vierzehn ehemalige Volkspolizisten wegen »Antisowjethetze und illegaler Gruppenbildung« zum Tode.
Am 27. April 1950 verurteilte das Landgericht Schwerin einen Angeklagten Horst Paschen wegen »Boykotthetze in Tateinheit mit Mord an einem Seepolizisten« zu lebenslänglichem Z.
Joachim Liedke, geb. 1930, stud. jur., verh. im Juni 1951; verurteilt zu fünf Jahren Z.
Gerhard Schönbeck, geb. 1927, Student der Philosophie, verh. am 6. September 1950; verurteilt am 22. August 1951 durch das Landgericht Güstrow zu acht Jahren Z.
Franz Bail, geb. 1927, Student der klassischen Philologie, verh. am 18. Januar 1951; verurteilt am 22. August 1951 vom Landgericht Greifswald zu zehn Jahren Z.
Hartwig Bernitt, geb. 1927, Student der Biologie, verh. am 29. Juni 1951; verurteilt am 5. Dezember 1951 durch SMT Schwerin zu fünfundzwanzig Jahren Z.
Karl-Alfred Gedowski, stud. päd., geb. 1927, verh. am 26. Juni 1951; verurteilt am 6. Dezember 1951 durch SMT Schwerin zum Tode.
Im selben Prozeß:
Brunhilde Albrecht, geb. 1928, stud. päd., verh. am 29. Juni 1951; fünfzehn Jahre ZAL .
Otto Mehl, geb. 1929, Student der Landwirtschaftswissenschaften, verh. am 29. Juni 1951; fünfundzwanzig Jahre ZAL .
Gerald Joram, geb. 1930, stud. med., verh. am 29. Juni 1951; fünfundzwanzig Jahre ZAL .
Alfred Gerlach, geb. 1929, stud. med., verh. am 29. Juni 1951; zum Tode.
Über dem Eingang zum Saal des Sowjetischen Militär-Tribunals zu Schwerin waren die Worte angebracht »Recht muß doch Recht bleiben«. Auf der Tribüne ein Gericht aus drei Offizieren. Außer den Angeklagten anwesend: ein Dolmetscher, Wachposten und überlebensgroße Abbildungen von Stalin & Mao. Vorwürfe: Verbindung mit der Freien Universität Berlin; Herstellung und Verbreitung von Flugblättern; Besitz und Verbreitung antidemokratischer Literatur. Begründung der Urteile nach Artikel 58 des Strafgesetzbuches der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik, Absatz 6: Spionage, Absatz 10: antisowjetische Propaganda, Absatz 11: illegale Gruppenbildung, Absatz 12: Nichtanzeige konterrevolutionärer Verbrechen. Karl-Alfred Gedowski in seinem Schlußwort: Um sich für eine Weltanschauung zu entscheiden, muß man auch die andere kennen.
Gerhard Dunker, geb. 1929, stud.
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