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Jura für Kids - eine etwas andere Einführung in das Recht

Jura für Kids - eine etwas andere Einführung in das Recht

Titel: Jura für Kids - eine etwas andere Einführung in das Recht Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: C.H.Beck
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erbt.
    Bertha von der Höhe hat eine Schönheitsoperation machen lassen. Nur leider ist die mächtig schief gegangen. Bertha sieht noch hässlicher aus als vorher. Auch hier entscheidet das Zivilrecht, ob sie vom Arzt Schmerzensgeld bekommt.
    Du siehst, dass in diesen Streitigkeiten der Staat oder die Polizei keine Rolle spielen. Das ist der große Unterschied zum Strafrecht. Im Zivilrecht stehen sich zwei gleichberechtigte Bürger gegenüber. Deshalb gibt es hier auch keinen Angeklagten. Es gibt nur einen Kläger – das ist der, der von einem anderen etwas will – und einen Beklagten – das ist der, von dem der Kläger etwas will. Und wenn der Beklagte den Prozess verliert, muss er das tun, was der Kläger von ihm wollte. Meist muss er ihm Geld zahlen. Oder eine goldene Uhr rausrücken. Oder die Musik ab 22 Uhr leiser drehen.
1. Da steht (fast) alles drin:
Das Bürgerliche Gesetzbuch
    Die wichtigsten Vorschriften des deutschen Zivilrechts stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch, abgekürzt das BGB. Das BGB stammt aus dem Jahr 1900, ist also über hundert Jahre alt. Es hat aber bis heute nichts von seiner Bedeutung verloren. Selbstverständlich hat der Gesetzgeber das BGB seitdem oft geändert. Als das BGB geschaffen wurde, sind die Menschen noch mit Kutschen durch die Straßen gefahren und haben die Suppe über dem Gasherd gekocht. Von Auto und Elektroherd keine Spur, ganz zu schweigen von Telefon, Handy, Internet, Flugzeugen und Wolkenkratzern. Die Welt hat sich seitdem sehr verändert, sie ist technischer, weltumspannender und komplizierter geworden. Daher hat man in diesen 100 Jahren viele Vorschriften neu aufgenommen, viele hat man geändert und einige gestrichen. Über manche Vorschriften muss man heute lachen. Es sind Vorschriften, die vor 100 Jahren wichtig waren, heute aber nicht mehr, und trotzdem gibt es sie immer noch. Wie etwa die Vorschriften über Bienenschwärme. Vor 100 Jahren war die Bienenhaltung weit verbreitet, viele Menschen waren Imker und machten ihren Honig selbst. Aus dieser Zeit stammen die Vorschriften über Bienenschwärme (§§ 961 bis 964 BGB). Sie regeln etwa, was der Imker tun darf, wenn ihm der Bienenschwarm weggeflogen ist: Er darf ohne Erlaubnis durch fremde Gärten laufen, um seinen Bienenschwarm wieder einzufangen. Heute interessiert das niemanden mehr. Trotz der vielen Änderungen in den letzten 100 Jahren ist das BGB in seiner Struktur gleich geblieben. Es besteht aus fünf Teilen – einem Allgemeinen Teil, dem Schuldrecht, dem Sachenrecht, dem Familien- und dem Erbrecht – und enthält über 2300 Vorschriften. Diese Einteilung geht übrigens auf ein Gesetzbuch zurück, das schon die alten Römer benutzt haben.
2. Allgemeiner Teil – Mit deinem Taschengeld
kannst du dir kaufen, was du willst!
    Im Allgemeinen Teil sind die Fragen geregelt, die für das gesamte Recht wichtig sind: Wie alt muss man sein, um einen Vertrag zu schließen? Wie kommt ein Vertrag zustande? Reicht eine mündliche Einigung oder ist ein schriftlicher Vertrag notwendig?
    Kinder unter 7 Jahren können keine Verträge schließen. Wenn der 5-jährige Paul seine Wasserpistole an den 8-jährigen Max für 3 Euro verkauft, dann gilt dieser Vertrag nicht. Paul kann nichts verkaufen, auch wenn er es möchte. Anders ist es, wenn Paul 7 Jahre alt geworden ist. Dann kann er seine Wasserpistole an Max verkaufen, allerdings nur, wenn seine und Max’ Eltern das erlauben. Dann gilt der Vertrag, und Paul muss die Pistole an Max rausrücken, auch wenn er es sich zwischenzeitlich anders überlegt hat. Mit seinem Taschengeld kann Paul ab seinem 7. Geburtstag machen, was er will. Der «Taschengeldparagraf» (§110 BGB) sagt, dass Kinder mit dem Geld, das sie von ihren Eltern als Taschengeld bekommen, machen dürfen, was sie wollen. Wenn Paul sich von seinem Taschengeld eine eklige Glibberkrake kauft, kann seine Mutter die Glibberkrake nicht zurück in den Laden bringen und das Geld zurückverlangen. Der Vertrag, den Paul geschlossen hat, gilt, weil er die Krake von seinem Taschengeld bezahlt hat.
    Die allermeisten Verträge können mündlich geschlossen werden. Man sagt, sie werden «formfrei» geschlossen, weil eine bestimmte Form, etwa die Schriftform, nicht notwendig ist und auch viel zu umständlich wäre. Oft ist es allerdings sinnvoll, einen schriftlichen Vertrag zu schließen. Streitet man sich später, kann man nachsehen, was genau vereinbart wurde. Und manchmal muss man sogar einen schriftlichen Vertrag schließen:

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