Karl der Große: Der mächtigste Kaiser des Mittelalters - Ein SPIEGEL-Buch (German Edition)
de villis, der Domänenverordnung, wollte Karl der Große die Landwirtschaft modernisieren und seine Macht sichern.
Von Joachim Mohr
Aus heutiger Sicht hielt Karl der Große seine über das Reich verteilten Hofgüter um das Jahr 800 herum wohl für Sanierungsfälle: Die großen Agrarbetriebe warfen zu wenig ab, vielerorts herrschten Schlendrian und Misswirtschaft. Um die königlichen Domänen auf Vordermann zu bringen, davon war der Herrscher offensichtlich überzeugt, konnte nur ein umfassendes Innovationsprogramm helfen – die Effizienz musste gesteigert, die Produktivität erhöht, das Controlling verbessert und die Motivation der Dienstkräfte gestärkt werden.
So entstand unter Karls Ägide das Capitulare de villis, eines der berühmtesten Dokumente der Karolingerzeit: In der aus 70 Kapiteln, daher der Name, bestehenden Landgüterordnung wird detailliert geregelt, wie die Domänen des Herrschers am besten verwaltet und bewirtschaftet werden sollen. Die Vorschriften gelten als die erste Wirtschafts- und Sozialordnung des Mittelalters.
In dem lateinischen Erlass finden sich Regeln zum Ackerbau und zur Forstwirtschaft ebenso wie über die Tier- und Fischzucht. Nachzulesen ist, wie Wein angebaut und Bier gebraut werden soll, wie Vorräte zu verwahren und die Gebäude instand zu halten sind. Daneben werden die Rechte und Pflichten der Amtmänner wie der Untergebenen aufgeführt. Am Ende ist eine Liste mit 73 Nutz- und Heilpflanzen angefügt, eine Art Anpflanzkatalog. Nur bestes Saatgut soll auf die Felder kommen. Zuchthengste müssen regelmäßig bewegt werden, damit ihre Leistungsfähigkeit erhalten bleibe. Zur Hygiene beim Weinkeltern findet sich der Hinweis: »Besonders achte der Amtmann darauf, dass sich keiner unterstehe, unsere Traubenernten mit den Füßen aufzustampfen, sondern dass alles reinlich und ehrbar geschehe.«
Über das Ergebnis ihrer Arbeit müssen die verantwortlichen Amtmänner penibel Buch führen und alljährlich einen umfassenden Rechenschaftsbericht ablegen. Karl will ein strenger, aber fürsorglicher Gutsbesitzer sein. »Dass unsere Leute auf den Hofgütern auskömmlich versorgt bleiben und von Niemand zu einem Leben in Armut gedrängt werden«, steht schon im zweiten Kapitel. In Kapitel sieben heißt es allerdings nüchtern, dass sich »die Dienstzeit, wenn nötig, auch unter Heranziehung der Nacht, ausdehnen« lasse.
Wann genau das Capitulare de villis verfasst wurde, ist unklar. Historiker datieren es meist zwischen die Jahre 792 und 803. Als Autoren kommen am ehesten Abt Ansegis, Leiter der Benediktiner-Abtei St. Wandrille in der Normandie, Karls Sohn Ludwig der Fromme oder Alkuin, Karls wichtigster Berater, in Frage. Überliefert ist der Text nur noch in einer einzigen Handschrift, die heute in der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel aufbewahrt wird.
Mit dem Capitulare de villis wollte sich Karl der Große vermutlich jedoch weniger als moderner Agrarmanager beweisen, sondern eher seine Herrschaft sichern. Denn die Erträge der Krongüter garantierten nicht nur seinen eigenen Lebensunterhalt und den seines umfangreichen Hofstaates, sie waren auch wichtig, um seine Soldaten zu versorgen. Da er als fränkischer König unablässig durch sein Reich zog und fast in jedem Jahr einen Krieg führte, war er auf ein Netz gut organisierter und umfassend ausgestatteter Stützpunkte angewiesen. Das Capitulare setzte den Standard.
Luxus hinter Dornen
Ohne seine Pfalzen hätte Karl nicht regieren können. Sie waren Machtsymbole und Herrschersitze auf Zeit.
Von Rico Grimm
Bei seinen Pfalzen war Karl der Große kleinlich. Da gab er ganz genaue Anweisungen. Die Residenzen sollten vorhalten: ein königliches Haus, »außen aus Stein und innen aus Holz«, dazu »fünf Scheunen, drei Kornspeicher« sowie Küchen, Ställe, Backhäuser, Fischteiche, Keltereien, Schuppen, Scheunen, Werkräume für die Frauen. In den königlichen Gemächern mindestens: »ein Betttuch, ein Tischtuch, ein Handtuch« und »alles nötige Gerät, so dass man es nicht anderswo zu erbitten oder zu entleihen braucht«. Den Wein bitte in Fässern, nicht in Schläuchen aufbewahren; die Trauben nicht mit den Füßen entsaften. Das Anwesen sei durch einen Wall zu schützen, »mit Dornengesträuchen darauf«.
Diese Anweisungen erließ der Herrscher in seiner Landgüterverordnung und im beispielhaften Verzeichnis »Brevium exempla«. Sie zeigen, wie bedeutend die Pfalzen für den Reisekönig Karl waren: Die Stützpunkte
Weitere Kostenlose Bücher