Kleine Kulturgeschichte des Mittelalters
gegenüber gesetzlich Wehrlosen wie Frauen und Klerikern sollte ein Gottesfriede herrschen.
Die Fehde musste, um rechtens zu sein, öffentlich erklärt, «angesagt» werden. Es konnten auch Städte gegen Adelige und Adelige gegen Fürsten die Fehde erklären. Oft war das Hauptziel die Schädigung des Gegners, genau genommen der Leute des Gegners, und das geschah häufig durch Raub und Brandstiftung; die Hauptleidtragenden waren die Bauern.
Die Landfriedensgesetzgebung versuchte, die Fehden durch strenge Regeln einzudämmen. Kaiser Friedrich I. Barbarossa bemühte sich sogar, die Fehden gänzlich abzuschaffen und die Fälle erlaubter Tötung auf Notwehr einzugrenzen. Ab dem 13. Jahrhundert verbesserte sich der Zugang zur gerichtlichen Rechtsprechung, unter anderem durch die Einrichtung fester Gerichtssprengel. Aber erst im 16. Jahrhundert beendete die Durchsetzung der landesherrlichen Gewalt in den Territorien und eines allgemeinen Strafgesetzes die Fehde.
Fehden wurden unter Umständen in Form von Turnieren ausgetragen, die durchaus blutig enden konnten. Bernhard von Clairvaux z.B. versuchte, mit einer Serie von Briefen, darunter einem an Abt Suger von St. Denis, den Vertrauten des französischen Königs, den angesagten Zweikampf zwischen dem Sohn des Grafen von Champagne und dem Bruder des Königs zu verhindern.
Krieg
Der Übergang zwischen Kampfspiel und Krieg konnte fließend sein. Bis in 14. Jahrhundert versuchte man noch, Kriege mit den Regeln des Turniers zu gestalten. Versagten die Regeln oder hielt sich jemand nicht daran, endete das in einer Katastrophe. Als in der Schlacht bei Fontenoy 841 aus einem kriegerischen «Gottesgericht» ein sinnloses gegenseitiges Abschlachten wurde, schien das Zeitgenossen wie ein Zusammenbruch jeder Moral. Daher wurden Regelverstöße mit Recht als gefährlich angesehen und waren verpönt. Zwei Beispiele aus dem frühen und dem späten Mittelalter zeigen das deutlich: Als sich das «gemeine Volk» 859 miteinander verschwor, Widerstand gegen die ständig angreifenden Wikinger zu leisten, wurden diese Leute von den eigenen Adeligen niedergemacht. Die Bewegung unter Jeanne d’Arc, die letztlich zum Ende des Hundertjährigen Krieges führen sollte, war zunächst anscheinend selbst den Siegern nicht genehm; zumindest unternahmen sie 1431 nichts, um die spätere Nationalheldin vor Verurteilung undTod zu retten. Ebenso bekannt ist die Hilflosigkeit, mit der die Ritterheere den Schweizer Eidgenossen ausgeliefert waren, die sich nicht an die Regeln hielten.
Es gab Heerfolgepflichten und Richtlinien, wer wem bei welcher Gelegenheit wie viele Bewaffnete zuzuführen hatte, und es gab Bündnisse, Verträge und familiäre Verpflichtungen, aber das Entscheidende war die «Motivation». Die war entweder materieller Natur – Lohn und Beute –, oder der «Werber» konnte plausibel machen, dass ein Einsatz im Interesse der Beteiligten stand.
Die Lehensverpflichtung beruhte auf dem Grundsatz von
consilium et auxilium,
Rat und Hilfe. Das bedeutet, dass jene Leute, die sich zu Hilfe verpflichtet fühlen sollten, zuerst um Rat gefragt werden mussten. Das wird in der Dichtung bei mustergültigen Herrschern immer wieder betont, wohl weil es das adelige Publikum so hören wollte.
Jeder kriegerischen Auseinandersetzung, im Großen wie im Kleinen, ging also ein reger diplomatischer Verkehr voraus, der schon wesentlich den Ausgang eines Unternehmens vorbestimmte. Das konnte so weit gehen, dass noch kurz vor der Schlacht eine «Abstimmung mit den Füßen» stattfand, ein Teil des Adels die Seite wechselte und die schwächere Partei abziehen musste.
Ein ritterliches «Heer» war eine Ansammlung von Personengruppen unter der Führung ihrer jeweiligen Herren. Diese Personen waren manchmal erkennbar an Tracht, Helmschmuck, Wappen, Mänteln oder Pferdedecken, manchmal benutzte man eigene Feldzeichen. Man konnte aber auch täuschen, wie es angeblich in der Schlacht von Mühldorf 1322 zwischen Ludwig dem Bayern und Friedrich dem Schönen geschah. Die beiden rivalisierten nach einer Doppelwahl um das Königtum. Da sollen plötzlich Ritter mit Pfauenstößen auf den Helmen aufgetaucht sein, und Friedrich glaubte, es seien seine Leute.
Die Entscheidungen im Hundertjährigen Krieg zwischen England und Frankreich fielen nicht im ritterlichen Kampf: Zu Beginn, z.B. in der Schlacht von Crécy 1346, waren noch die walisischenBogenschützen überlegen, deren Langbogen aus Eibe eine Reichweite bis zu 250 m
Weitere Kostenlose Bücher