Koalitionsvertrag 2013
breite Verankerung der Bundeswehr und ihrer Eins ä tze in der Gesellschaft. Der Parlamentsvorbehalt ist keine Schw ä che Deutschlands, sondern eine St ä rke. Wir wollen die Beteiligung des Parlaments an der Entscheidung ü ber den Einsatz deutscher Soldaten auch angesichts vermehrter Zusammenarbeit und Arbeitsteilung mit unseren Partnern sicherstellen. Eine zunehmende Mitwirkung deutscher Soldaten in integrierten Strukturen und St ä ben auf NATO- und EU-Ebene muss mit dem Parlamentsvorbehalt vereinbar sein. Deshalb wollen wir eine Kommission einsetzen, die binnen Jahresfrist pr ü ft, wie auf dem Weg fortschreitender B ü ndnisintegration und trotz Auff ä cherung von Aufgaben die Parlamentsrechte gesichert werden k ö nnen. Die Kommission wird darauf aufbauend Handlungsoptionen formulieren.
Eins ä tze des Kommandos Spezialkr ä fte (KSK) sind immer mit einer hohen Gef ä hrdung unserer Spezialkr ä fte verbunden und unterliegen der Geheimhaltung. Wir werden die Unterrichtung des Parlaments ü ber KSK-Eins ä tze in der bew ä hrten Form sicherstellen.
Ausrüstung, Beschaffung und Nutzung
Unsere Soldatinnen und Soldaten brauchen die bestm ö gliche Ausr ü stung. Dabei steht ihre Sicherheit im Mittelpunkt. Die Bundeswehr beschafft, was sie braucht, und nicht, was ihr angeboten wird. Der Staat kann erwarten, dass bestellte milit ä rische Ausr ü stungsg ü ter vertragsgerecht, p ü nktlich und unter Einhaltung der verabredeten Preise und Qualit ä t geliefert werden. Die Vertragsbeziehungen mit der Industrie m ü ssen klar und deutlich sein. Die j ü ngsten Erfahrungen mit Gro ß ger ä ten zeigen, dass Projektbegleitung und Controlling auf allen Ebenen verbessert werden m ü ssen. Die mit der Neuausrichtung begonnene Neustrukturierung des Beschaffungsprozesses muss konsequent umgesetzt werden. Die Information des Verteidigungs- und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags ü ber den jeweiligen Sachstand bei der Entwicklung und Beschaffung von Ger ä t und Material wird verbessert.
Deutschland hat ein elementares Interesse an einer innovativen, leistungs- und wettbewerbsf ä higen nationalen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Wir setzen uns f ü r den Erhalt ausgew ä hlter Schl ü sseltechnologien und industrieller F ä higkeiten, insbesondere auch bei mittelst ä ndischen Unternehmen, ein. Wir setzen auf eine verst ä rkte europ ä ische und euroatlantische R ü stungskooperation, die konkrete gemeinsame Ausr ü stungs- und Beschaffungsvorhaben nach den gleichen Standards f ü r alle Nationen umsetzt. Hierbei spielt die Europ ä ische Verteidigungsagentur eine Schl ü sselrolle.
Eine Voraussetzung f ü r die Verbesserung der milit ä rischen Zusammenarbeit in der EU und in der NATO sind einheitliche Standards bei Zertifizierung und Zulassung milit ä rischer Ger ä te. Dies gilt in besonderer Weise f ü r die milit ä rische Luftfahrt. Deutschland wird hier mit gutem Beispiel vorangehen: Vom Fr ü hjahr 2014 an wird eine einheitliche milit ä rische Luftfahrtbeh ö rde aufgebaut.
Unbemannte Luftfahrzeuge spielen bereits heute beim Bundeswehr-Einsatz in Afghanistan bei der Aufkl ä rung und dem Schutz unserer Soldaten eine wichtige Rolle. Auch k ü nftig wird die Bundeswehr auf derartige F ä higkeiten angewiesen sein. Die Koalition wird eine europ ä ische Entwicklung f ü r unbemannte Luftfahrzeuge voranbringen. Europa braucht schnell ein gemeinsames Regelwerk f ü r ihre Zulassung und Teilnahme am europ ä ischen Luftverkehr. Die Koalition wird die entsprechenden Initiativen hierzu weiterf ü hren.
Extralegale, v ö lkerrechtswidrige T ö tungen mit bewaffneten Drohnen lehnen wir kategorisch ab. Deutschland wird f ü r die Einbeziehung bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge in internationale Abr ü stungs- und R ü stungskontrollregime eintreten und sich f ü r eine v ö lkerrechtliche Ä chtung vollautomatisierter Waffensysteme einsetzen, die dem Menschen die Entscheidung ü ber den Waffeneinsatz entziehen. Vor einer Entscheidung ü ber die Beschaffung qualitativ neuer Waffensysteme werden wir alle damit im Zusammenhang stehenden v ö lker- und verfassungsrechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Fragen sorgf ä ltig pr ü fen. Dies gilt insbesondere f ü r neue Generationen von unbemannten Luftfahrzeugen, die ü ber Aufkl ä rung hinaus auch weitergehende Kampff ä higkeiten haben.
Staatliches Gewaltmonopol schützen
Die in internationalen Auslandseins ä tzen vermehrt zu
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