Koalitionsvertrag 2013
strukturellen Unterfinanzierung werden wir die Planung und Finanzierung unserer Verkehrswege durch eine grundlegende Reform auf eine neue, dauerhaft verl ä ssliche und effiziente Grundlage stellen.
Netzorientierte Bundesverkehrswegeplanung
Die Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans 2015 - 2030 (BVWP) als verkehrstr ä ger ü bergreifende Netzplanung werden wir z ü gig, transparent und unter Beteiligung der Ö ffentlichkeit vorantreiben. Dabei werden wir auf eine bedarfsgerechte Dimensionierung von Neu- und Ausbauprojekten achten. Nicht jeder Wunsch ist erf ü llbar. F ü r besonders dringende und schnell umzusetzende ü berregional bedeutsame Vorhaben wird im neuen BVWP und in den Ausbaugesetzen f ü r die Verkehrstr ä ger Schiene, Stra ß e und Wasserstra ß e ein „nationales Priorit ä tenkonzept" definiert. In diese Projekte sollen k ü nftig als Zielgr öß e 80 Prozent der Mittel f ü r den Neu- und Ausbau flie ß en. Dazu geh ö ren der Ausbau hoch belasteter Knoten, Seehafenhinterlandanbindungen und Hauptachsen, die Schlie ß ung wichtiger ü berregional bedeutsamer Netzl ü cken sowie die Einbindung transeurop ä ischer und in v ö lkerrechtlichen Vertr ä gen vereinbarter Verkehrsachsen.
Aufstockung der Investitionsmittel
F ü r die Verkehrsinfrastruktur des Bundes schaffen wir eine verl ä ssliche Finanzierungsgrundlage. Wir werden in den n ä chsten vier Jahren die Bundesmittel f ü r Verkehrsinfrastruktur substanziell erh ö hen.
Diese werden wir durch zus ä tzliche Mittel aus der Nutzerfinanzierung durch LKW erg ä nzen. Die bestehende LKW-Maut wird auf alle Bundesstra ß en ausgeweitet. Die LKW-Maut wird - unter Ber ü cksichtigung der Ergebnisse des neuen Wegekostengutachtens - weiter entwickelt. Orientierungspunkte hierbei k ö nnen sein: die Tonnage, das Netz, externe Kosten. Wir stellen sicher, dass die Netto-Einnahmen aus der Nutzerfinanzierung ohne Abstriche in die Verkehrsinfrastruktur investiert werden.
Zur zus ä tzlichen Finanzierung des Erhalts und des Ausbaus unseres Autobahnnetzes werden wir einen angemessenen Beitrag der Halter von nicht in Deutschland zugelassenen PKW erheben (Vignette) mit der Ma ß gabe, dass kein Fahrzeughalter in Deutschland st ä rker belastet wird als heute. Die Ausgestaltung wird EU-rechtskonform erfolgen. Ein entsprechendes Gesetz soll im Verlauf des Jahres 2014 verabschiedet werden.
Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur sowie zur Gew ä hrleistung ü berj ä hriger Planungs- und Finanzierungssicherheit werden im Bundeshaushalt die notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Nicht verbrauchte Investitionsmittel im Verkehrsbereich werden ü berj ä hrig und ungek ü rzt zur Verf ü gung gestellt. Zwischen den Verkehrstr ä gern wird eine wechselseitige Deckungsf ä higkeit mit Ausgleichspflicht erm ö glicht. Die Nettoeinnahmen aus der Nutzerfinanzierung werden ohne Abstriche der Verkehrsinfrastruktur zugef ü hrt.
Öffentlich-Private Partnerschaften
Die Fortentwicklung von Ö ffentlich-Privaten-Partnerschaften ( Ö PP) braucht einen breiten gesellschaftlichen Konsens. Wir wollen die M ö glichkeiten der Zusammenarbeit von ö ffentlichen und privaten Geldgebern oder Infrastrukturgesellschaften als zus ä tzliche Beschaffungsvariante nutzen, wenn dadurch Kosten gespart und Projekte wirtschaftlicher umgesetzt werden k ö nnen. Dies muss ebenso wie bei Betriebsvergaben in jedem Einzelfall transparent und unabh ä ngig nachgewiesen werden. Wir gestalten Ö PP mittelstandsfreundlicher aus. Die Methodik der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen werden wir evaluieren und standardisieren.
Verhältnis von Erhalt und Ausbau
Nach Jahrzehnten des Netzausbaus steht nun die Substanzsicherung an erster Stelle. Unsere oberste Priorit ä t lautet deshalb: Erhalt und Sanierung vor Aus- und Neubau. Die Strategie zur Ert ü chtigung von Br ü cken, Tunneln und Schleusen werden wir fortschreiben und verst ä rken.
Zukunft der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung Schiene
Vor Auslaufen der geltenden Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung Schiene (LuFV) werden wir mit der DB AG eine neue Vereinbarung schlie ß en. Sie muss durch Festlegung zus ä tzlicher Qualit ä tsmerkmale sicherstellen, dass Umfang und Kapazit ä t des Schienennetzes erhalten bleiben.
Verkehrsinfrastrukturbericht
Als Grundlage f ü r die k ü nftige Priorisierung von Investitionen in Erhalt und Sanierung werden wir alle zwei Jahre
Weitere Kostenlose Bücher