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Koalitionsvertrag 2013

Koalitionsvertrag 2013

Titel: Koalitionsvertrag 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: CDU CSU SPD
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einen Verkehrsinfrastrukturbericht vorlegen, der den Zustand der Bundesverkehrswege transparent macht, Nachholbedarf dokumentiert und Aufschluss ü ber die erforderlichen Investitionen gibt.
    Gemeindeverkehrsfinanzierung
    Der Bund bleibt ein verl ä sslicher Partner der Kommunen bei der Finanzierung des kommunalen Verkehrs. Von den L ä ndern erwarten wir im Gegenzug, dass sie die Mittel zweckgebunden f ü r Verkehrswegeinvestitionen einsetzen ( Ö PNV-Infrastruktur und kommunaler Stra ß enbau). Wir streben eine verl ä ssliche Anschlussfinanzierung f ü r das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Bundesprogramm f ü r die Zeit nach 2019 an. Wir werden diese Frage im Rahmen der Reform der Bund-L ä nder-Finanzbeziehungen beraten.
    Lärmschutz
    Die Akzeptanz f ü r Mobilit ä t und die weitere Modernisierung der Infrastruktur h ä ngt entscheidend davon ab, dass die L ä rmbelastung reduziert wird. Wir werden deshalb den Schutz vor Verkehrsl ä rm deutlich verbessern und Regelungen f ü r verkehrstr ä ger ü bergreifenden L ä rmschutz an Bundesfernstra ß en und Bundesschienenwegen treffen. Der Gesamtl ä rm von Stra ß e und Schiene muss als Grundlage f ü r L ä rmschutzma ß nahmen herangezogen werden. Das freiwillige L ä rmsanierungsprogramm f ü r Bestandsstrecken wird ausgebaut und rechtlich abgesichert. Der Stand der Technik zur Ger ä uschminderung muss konsequenter in die Praxis eingef ü hrt werden.
    Den Schienenl ä rm wollen wir bis 2020 deutschlandweit halbieren. Ab diesem Zeitpunkt sollen laute G ü terwagen das deutsche Schienennetz nicht mehr befahren d ü rfen. Die Bezuschussung f ü r die Umr ü stung auf l ä rmmindernde Bremsen setzen wir fort. Den Stand der Umr ü stung werden wir 2016 evaluieren. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt nicht mindestens die H ä lfte der in Deutschland verkehrenden G ü terwagen umger ü stet sein, werden wir noch in dieser Wahlperiode ordnungsrechtliche Ma ß nahmen auf stark befahrenen G ü terstrecken umsetzen - z. B. Nachtfahrverbote f ü r nicht umger ü stete G ü terwagen.
    Wir ergreifen zudem auf europ ä ischer Ebene die Initiative f ü r ein ab dem Jahr 2020 zu erlassendes EU-weites Einsatzverbot f ü r laute G ü terwagen sowie f ü r ein EU-Programm zur F ö rderung der Umr ü stung lauter G ü terwagen. Das l ä rmabh ä ngige Trassenpreissystem werden wir durch eine st ä rkere Spreizung der Trassenpreise wirksamer gestalten. Wir werden rechtlich klarstellen, dass die in der vergangenen Legislaturperiode f ü r Schienenneubaustrecken um 5 dB(A) versch ä rften L ä rmgrenzwerte auch f ü r umfassende Streckenert ü chtigungen im Bestandsnetz, die neue Planfeststellungsverfahren erforderlich machen, gelten.
    Die Mittel f ü r die L ä rmschutzprogramme im Bereich Stra ß e und Schiene werden erh ö ht.
    Beim Luftverkehr setzen wir vorrangig auf eine Reduzierung des Flugl ä rms an der Quelle, eine bestm ö gliche Fl ä chennutzung im Umfeld sowie auf l ä rmreduzierende flugbetriebliche Verfahren. Bei Festlegung von Flugverfahren und Flugverkehrskontrollfreigaben wird der L ä rmschutz insbesondere in den Nachtstunden verbessert. Die berechtigten Anliegen der an Flugh ä fen lebenden Menschen nehmen wir ebenso ernst wie die Sorge um die wirtschaftliche Zukunft des Luftverkehrsstandorts und die damit verbundenen Arbeitspl ä tze. Die Grenzwerte des Flugl ä rmschutzgesetzes werden wir in dieser Legislaturperiode ü berpr ü fen.
    Bei der Festlegung von Flugrouten werden wir rechtlich sicherstellen, dass die Anwohnerinnen und Anwohner in einem transparenten Verfahren fr ü hzeitig informiert und beteiligt werden. Wir schaffen verbesserte Transparenz und Beteiligung der Kommunen und Ö ffentlichkeit bei der Festlegung von Flugrouten. Eine Schl ü sselrolle kommt dabei den Flugl ä rmkommissionen zu, die wir st ä rken wollen.
    L ä rm- und Schadstoffminderungsziele sollen insbesondere auch durch technische Innovationen im Luftverkehr erreicht werden. Von den Fluggesellschaften erwarten wir, dass sie die Modernisierung der Flotten mit emissionsarmen Flugzeugen intensivieren. Im Luftverkehrsgesetz verankern wir eine st ä rkere Differenzierung nach Flugzeugtypen und eine deutlichere Spreizung der Tag- und Nachttarife bei l ä rmabh ä ngigen Flughafenentgelten. Generelle Betriebsbeschr ä nkungen mit einem Nachtflugverbot lehnen wir ab. Die Versch ä rfung der L ä rmzulassungsgrenzwerte f ü r neue Flugzeuge auf internationaler Ebene (ICAO) bef ü rworten

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