Koalitionsvertrag 2013
Wir wollen die Ausbildungsangebote an staatlichen Berufsfachschulen st ä rken und die Ausbildung gerecht, einheitlich und gemeinsam finanzieren. Ziel sollte eine transparentes und durchl ä ssiges Aus- und Weiterbildungssystem sein.
Wir pr ü fen ein verbindliches Verfahren zur Refinanzierung der Ausbildungskosten, um die Kostenbeteiligung aller Einrichtungstr ä ger zu gew ä hrleisten. Der dualen Ausbildung mit Ausbildungsbetrieb und Schule wird zuk ü nftig eine zentrale Bedeutung zukommen.
Die Ausbildung muss f ü r jeden Auszubildenden kostenfrei sein. Die Finanzbeteiligung der L ä nder an den Ausbildungskosten der Schulen muss auch weiterhin gew ä hrleistet sein. Eine verbindliche und langfristige Regelung zur vollst ä ndigen Finanzierung der Ausbildungskosten bei Umschulungsma ß nahmen durch den Bund und die L ä nder sollte getroffen werden.
Wir wollen die Selbsthilfe-Arbeit, die Angebote der Pflegekassen, Pflegest ü tzpunkte und andere vorhandene Unterst ü tzungsfaktoren und Angebote der Pflegekassen zur Entlastung von pflegenden Angeh ö rigen besser b ü ndeln und vernetzen. Wir setzen uns f ü r eine Weiterentwicklung des Pflegetelefons zu einem Notruftelefon „Pflege f ü r Angeh ö rige" ein.
Um die Transparenz und Nutzerorientierung im Pflegebereich zu verbessern, m ü ssen Qualit ä tssicherungsverfahren wissenschaftlichen Standards gen ü gen und kontinuierlich - auch im Hinblick auf eine Entb ü rokratisierung und ein sektoren ü bergreifendes Vorgehen - weiterentwickelt und verbindlicher gestaltet werden.
Die Pflege-Transparenzvereinbarung soll mit dem Ziel weiterentwickelt werden, die Qualit ä tsunterschiede der Einrichtungen f ü r die Verbraucher in Zukunft deutlicher zu machen. Wir werden hier die Entscheidungsstrukturen der Selbstverwaltungspartner straffen und Blockadem ö glichkeiten reduzieren.
Wir werden das Verfahren der Ver ö ffentlichung der Ergebnisse der durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und den Pr ü fdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. vorgenommenen Qualit ä tspr ü fungen verbessern.
Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb haben die Kommunen und die L ä nder nach dem Pflegeversicherungsgesetz schon jetzt einen wichtigen Beitrag zu leisten.
Wir werden in einer Bund-L ä nder-Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesministeriums f ü r Gesundheit kl ä ren, wie die Rolle der Kommunen bei der Pflege noch weiter gest ä rkt und ausgebaut werden kann. Insbesondere soll gekl ä rt werden, wie die Steuerungs- und Planungskompetenz f ü r die regionale Pflegestruktur gest ä rkt werden kann. Im Zusammenwirken mit st ä dteplanerischen Instrumenten sollen Sozialr ä ume so entwickelt werden, dass pflegebed ü rftige Menschen so lange wie m ö glich in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben k ö nnen. Au ß erdem sollen Kommunen st ä rker in die Strukturen der Pflege verantwortlich eingebunden werden. Hierf ü r kommen auf Grund ihres hohen sozialr ä umlichen Bezuges aufsuchende und begleitende Pflegeberatung insbesondere in Pflegest ü tzpunkten, Pflegekurse f ü r Angeh ö rige und ehrenamtliche Engagierte, die laufende Beratung der Empf ä nger von Pflegegeld sowie die Beteiligung bei der Leistungsgew ä hrung f ü r Infrastruktur f ö rdernde Ma ß nahmen in Betracht.
Der parit ä tische Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird sp ä testens zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte erh ö ht. Aus dieser Erh ö hung stehen die Einnahmen von 0,2 Prozentpunkten zur Finanzierung der vereinbarten kurzfristigen Leistungsverbesserungen, insbesondere f ü r eine bessere Betreuung der Pflegebed ü rftigen, sowie der f ü r 2015 gesetzlich vorgesehenen Dynamisierung der Leistungen zur Verf ü gung. Die Einnahmen aus der weiteren Erh ö hung um 0,1 Prozentpunkte werden zum Aufbau eines Pflegevorsorgefonds verwendet, der k ü nftige Beitragssteigerungen abmildern soll. Dieser Fonds wird von der Bundesbank verwaltet.
In einem zweiten Schritt wird mit der Umsetzung des Pflegebed ü rftigkeitsbegriffs der Beitrag um weitere 0,2 Prozentpunkte und damit insgesamt um 0,5 Prozentpunkte in dieser Legislaturperiode angehoben.
3. Solide Finanzen
Solide Staatsfinanzen - nachhaltig und generationengerecht
Deutschland ist ein wirtschaftlich und sozial stabiles Land mit einer soliden finanziellen Basis. Daf ü r sind im zur ü ckliegenden Jahrzehnt wichtige Grundlagen geschaffen worden. Sie sind im Licht der nationalen und
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