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Koalitionsvertrag 2013

Koalitionsvertrag 2013

Titel: Koalitionsvertrag 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: CDU CSU SPD
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internationalen Ver ä nderungen weiterzuentwickeln, um Wettbewerbsf ä higkeit, Innovationskraft und sozialen Zusammenhalt zu sichern. Wir wollen die Voraussetzungen f ü r Investitionen in die Zukunft auf einer weiterhin soliden finanziellen Grundlage schaffen. Eine wichtige Voraussetzung daf ü r ist die nachhaltige Konsolidierung des ö ffentlichen Gesamthaushalts. Bund, L ä nder, Kommunen und Sozialkassen m ü ssen finanziell so ausgestattet sein, dass sie die ihnen ü bertragenen Aufgaben erf ü llen und im Rahmen ihrer Kompetenzen Weichenstellungen f ü r die Zukunft unseres Landes stellen k ö nnen. Zugleich muss die Ausgabenseite auf allen Ebenen kontinuierlich kritisch ü berpr ü ft werden.
    Gesamtstaatliche Verantwortung
    Bund, L ä nder, Kommunen und Sozialversicherungen bilden den ö ffentlichen Gesamthaushalt. Sie m ü ssen sich gemeinsam den Regelungen und Vereinbarungen zur Finanz- und Haushaltspolitik Deutschlands stellen:
    • Die von der letzten Gro ß en Koalition verabschiedete Schuldenregel im Grundgesetz ist strikt einzuhalten. Der Bund hat die f ü r ihn geltenden Verpflichtungen bereits fr ü hzeitig erf ü llt und darf dahinter nicht zur ü ckfallen.
    • Die gesamtstaatlichen Verpflichtungen aus dem Europ ä ischen Fiskalpakt sind einzuhalten.
    • Die Stabilit ä tskriterien f ü r Defizit- und Schuldenquote nach dem versch ä rften europ ä ischen Stabilit ä ts- und Wachstumspakt sind einzuhalten.
    • Der Stabilit ä ts- und Wachstumspakt verlangt eine konsequente R ü ckf ü hrung der gesamtstaatlichen Schuldenstandsquote auf unter 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Wir wollen die Quote innerhalb von zehn Jahren von 81 Prozent (Ende 2012) auf weniger als 60 Prozent zur ü ckf ü hren. Bis Ende 2017 streben wir eine Absenkung der Quote auf unter 70 Prozent des BIP an.
    Wir sind uns der Verantwortung bewusst, dass Deutschland durch eine solide und nachhaltige Finanz- und Haushaltspolitik seiner Rolle in Europa gerecht werden muss. Deutschland ist gefordert, mit einer stabilit ä ts- und wachstumsorientierten Haushalts- und Finanzpolitik auf allen staatlichen Ebenen einen Beitrag f ü r die Stabilit ä t der Euro-Zone zu leisten.
    Beitrag des Bundes zur gesamtstaatlichen Verantwortung
    Im Jahr 2012 hat der Bundeshaushalt mit einer strukturellen Neuverschuldung von weniger als 0,35 Prozent des BIP abgeschlossen. Hierbei wollen wir nicht stehen bleiben. Wir wollen nachhaltig ausgeglichene Haushalte. Wir werden Einnahmen und Ausgaben des Bundes so gestalten, dass der Bund ab dem Jahr 2014 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt und beginnend mit dem Jahr 2015 einen Haushalt ohne Nettoneuverschuldung aufstellt.
    Politische Zielsetzungen haben sich an qualitativen und nicht an quantitativen Anforderungen zu orientieren. Zur Effizienzsteigerung der Ausgaben sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen f ü r alle finanzwirksamen Ma ß nahmen durchzuf ü hren und Ausgaben auf ihre Notwendigkeit zu ü berpr ü fen.
    Das Top-Down-Verfahren bei der Haushaltsaufstellung hat sich bew ä hrt. Es wird um eine eingehende einnahme- und ausgabeseitige Haushaltsanalyse im Vorfeld des Eckwertebeschlusses zu einzelnen jeweils vorher ausgew ä hlten Politikbereichen erg ä nzt. Damit wird das regierungsinterne Aufstellungsverfahren st ä rker inhaltlich ausgerichtet und die Wirkungsorientierung des Haushalts verbessert.
    Folgende wichtige haushaltspolitische Grunds ä tze werden uns leiten:
    • Ü ber die Legislaturperiode gerechnet soll das Wachstum der Ausgaben das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts m ö glichst nicht ü bersteigen.
    • Finanzwirksame Vorhaben und Belastungen auf der Einnahmen- und auf der Ausgabenseite m ü ssen in ihren Wirkungen umfassend ausgewiesen werden.
    • Die in diesem Koalitionsvertrag unter „Priorit ä re Ma ß nahmen" genannten Vorhaben werden wir auf jeden Fall umsetzen. Alle Ma ß nahmen von bis zu 10 Mio. Euro, die in diesem Koalitionsvertrag vereinbart werden, sind von den jeweiligen Ressorts eigenverantwortlich im Rahmen ihrer jeweiligen Einzeletats zu finanzieren. Im Ü brigen gilt der Grundsatz einer unmittelbaren, vollst ä ndigen und dauerhaften Gegenfinanzierung im gleichen Politikbereich.
    • Wir werden alle Subventionen - neue und alte - gem äß den subventionspolitischen Leitlinien einer stetigen Ü berpr ü fung unterziehen.
    • Wir wollen die Investitionsorientierung des Bundeshaushalts st ä rken.
    Prioritäre Maßnahmen
    Die Koalition

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