Koalitionsvertrag 2013
aus CDU, CSU und SPD setzt folgende finanziellen Priorit ä ten f ü r die laufende Legislaturperiode, die nicht unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen:
• Die Gemeinden, St ä dte und Landkreise in Deutschland sollen weiter finanziell entlastet werden. Im Jahr 2014 erfolgt ohnehin die letzte Stufe der Ü bernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund und damit eine Entlastung der Kommunen in H ö he von 1,1 Milliarden Euro. Dar ü ber hinaus sollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von f ü nf Milliarden j ä hrlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden. Bereits vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes beginnen wir mit einer j ä hrlichen Entlastung der Kommunen in H ö he von einer Milliarde Euro pro Jahr.
• Die L ä nder und Gemeinden stehen vor gro ß en Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen. Damit sie diese Aufgaben besser bew ä ltigen k ö nnen, werden die L ä nder in der laufenden Legislaturperiode in H ö he von sechs Milliarden Euro entlastet. Sollten die veranschlagten Mittel f ü r die Kinderbetreuung f ü r den Aufwuchs nicht ausreichen, werden sie entsprechend des erkennbaren Bedarfs aufgestockt.
• F ü r die dringend notwendigen Investitionen in die ö ffentliche Verkehrsinfrastruktur werden insgesamt f ü nf Milliarden Euro zus ä tzlich mobilisiert.
• F ü r die St ä dtebauf ö rderung stellen wir insgesamt 600 Millionen Euro zus ä tzlich zur Verf ü gung, um auf 700 Millionen Euro pro Jahr zu kommen.
• Wir wollen Deutschland weiter auf einem Finanzierungspfad zum „0,7-Prozent-Ziel" der Mittel der Entwicklungszusammenarbeit am BIP (ODA-Quote) f ü hren und stellen deshalb in der Legislaturperiode zwei Milliarden Euro bereit.
• Der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung erh ö ht sich gegen ü ber den Planungen um zwei Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode.
• Der Mitteleinsatz f ü r die Eingliederung Arbeitssuchender wird um 1,4 Milliarden Euro angehoben.
• Der Bund finanziert au ß eruniversit ä re Forschungseinrichtungen, den Hochschulpakt, den Pakt f ü r Forschung und Innovation und die Exzellenzinitiative weiter. Den Aufwuchs f ü r die au ß eruniversit ä re Forschung finanziert der Bund in Zukunft allein. Dazu stehen drei Milliarden Euro zur Verf ü gung.
• Dar ü ber hinaus vereinbart die Koalition, dass in dieser Legislaturperiode zus ä tzlich entstehende finanzielle Spielr ä ume des Bundes zu einem Drittel f ü r die Entlastung der L ä nderhaushalte eingesetzt werden.
Verlässliche Steuerpolitik
Unser Gemeinwesen ist auf verl ä ssliche Steuereinnahmen angewiesen. Der daf ü r erforderliche gesellschaftliche Konsens beruht auf einem gerechten Steuerrecht, das die Besteuerung nach der Leistungsf ä higkeit in den Mittelpunkt stellt und zugleich gew ä hrleistet, dass sich niemand auf Kosten der Allgemeinheit seiner Steuerpflicht entziehen kann. Das Steuerrecht muss in seiner konkreten Ausgestaltung den Anforderungen und Auspr ä gungen unserer modernen Gesellschaft in einer globalisierten Welt gerecht werden. Es muss g ü nstige Rahmenbedingungen f ü r Innovationen und Investitionen der Unternehmen in Deutschland bieten, um Arbeitspl ä tze und Wohlstand zu erhalten und weiter auszubauen. Steuerrecht ist kein statisches Recht. Wenn gesellschaftliche oder wirtschaftliche Entwicklungen es erfordern, muss das Steuerrecht angemessen fortentwickelt werden, damit es seine Ziele auch k ü nftig erreicht. Deutschland hat derzeit insgesamt ein zeitgem äß es und wettbewerbsf ä higes Steuerrecht. Wir wollen das Steuerrecht in einer sich ver ä ndernden Welt kontinuierlich fortentwickeln, zugleich aber eine hohe Planungssicherheit f ü r die Steuerzahler wie f ü r die ö ffentliche Hand erreichen.
Steuervereinfachung und Steuervollzug
Steuervereinfachung ist eine Daueraufgabe. Es ist ein wichtiges politisches Ziel, hier Schritt f ü r Schritt voranzukommen und dabei insbesondere auch die technischen M ö glichkeiten der modernen Datenverarbeitung zu nutzen. Von diesem dauerhaften Prozess profitieren alle an der Besteuerung beteiligten Gruppen: die Steuerzahler, die Verwaltung und die steuerberatenden Berufe.
Wir werden eine vorausgef ü llte Steuererkl ä rung f ü r alle Steuerpflichtigen bis zum Veranlagungszeitraum 2017 einf ü hren. F ü r Rentner und Pension ä re ohne weitere Eink ü nfte soll die vorausgef ü llte Steuererkl ä
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