Koalitionsvertrag 2013
Kosten anderer Tr ä ger auf die Pflegeversicherung verlagert werden.
Wir wollen die mit dem neuen Pflegebed ü rftigkeitsbegriff einhergehende Begutachtungssystematik auf ihre Umsetzbarkeit und Praktikabilit ä t hin erproben und wissenschaftlich auswerten. Auf dieser Grundlage werden anschlie ß end auch die leistungsrechtlichen Bestimmungen in dieser Legislaturperiode umgesetzt.
Die „Allianz f ü r Menschen mit Demenz" soll Betroffene unterst ü tzen und das Verst ä ndnis und die Sensibilit ä t f ü r Demenzerkrankungen f ö rdern. Daf ü r sollen bereits vorhandene Initiativen auf lokaler Ebene zusammengef ü hrt, geb ü ndelt und gemeinsam weiterentwickelt werden.
Pflege im Sozialraum braucht qualifizierte Dienste und Einrichtungen. Die Pflegearbeit der Angeh ö rigen und Familien, engagierter B ü rger und von Ehrenamtlichen soll durch qualifizierte Dienste und Einrichtungen professionell begleitet und erg ä nzt werden. Zur St ä rkung der ambulanten Pflege werden wir die Leistungen im ambulanten und station ä ren Bereich weiter einander angleichen.
Bis zur Umsetzung des neuen Pflegebed ü rftigkeitsbegriffs werden wir z ü gig vor allem die schon bestehenden Betreuungsleistungen weiter ausbauen und auf alle Pflegebed ü rftigen ausdehnen. Bei einem Schl ü ssel von einer Betreuungskraft auf 20
Pflegebed ü rftige werden so zum Beispiel in station ä ren Einrichtungen insgesamt bis zu 45.000 Betreuungskr ä fte t ä tig sein.
Weiterhin werden wir die Leistungen der Pflegeversicherung wie die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, die Tages- und Nachtpflege sowie die unterschiedlichen Betreuungsformen auch durch die Einf ü hrung von Budgets besser und flexibler aufeinander abstimmen.
Im Sinne einer sozialr ä umlichen Pflege, werden wir die Zusch ü sse f ü r Wohnumfeld verbessernde Ma ß nahmen oder die Anschubfinanzierung f ü r ambulant betreute Wohnformen ausbauen.
Wir wollen, dass ä ltere und pflegebed ü rftige Menschen ihren Alltag in der eigenen Wohnung weitgehend selbstbestimmt bew ä ltigen k ö nnen. Die Entwicklung von Angeboten altersgerechter Begleitung und technischer Unterst ü tzungssysteme wollen wir daher weiter f ö rdern und sie in den Leistungskatalog der Pflegeversicherung aufnehmen.
Zu einer humanen Gesellschaft geh ö rt das Sterben in W ü rde. Wir wollen die Hospize weiter unterst ü tzen und die Versorgung mit Palliativmedizin ausbauen.
Wer einen anderen Menschen pflegt, braucht daf ü r Zeit und muss die Pflege mit dem Beruf vereinbaren k ö nnen. Wir werden die M ö glichkeiten des Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzes unter einem Dach mit Rechtsanspruch zusammenf ü hren und weiterentwickeln, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf besser zu unterst ü tzen.
Die zehnt ä gige Auszeit f ü r Angeh ö rige, die kurzfristig Zeit f ü r die Organisation einer neuen Pflegesituation ben ö tigen, werden wir aufbauend auf der geltenden gesetzlichen Regelung mit einer Lohnersatzleistung analog Kinderkrankengeld koppeln.
Die Hilfen zur Weiterf ü hrung des Haushalts wollen wir weiter ausbauen. Wir werden pr ü fen, ob die Anrechnung von Pflegezeiten in der Rentenversicherung verbessert werden kann.
In den Entscheidungsgremien des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen sollen k ü nftig Vertreter der Pflegebed ü rftigen und ihrer Angeh ö rigen sowie der Pflegeberufe stimmberechtigt vertreten sein.
Wir pr ü fen die Schnittstellen zwischen SGB V und SGB XI im Hinblick auf die konsequente Umsetzung der Grunds ä tze ambulant vor station ä r und Pr ä vention vor Rehabilitation vor Pflege. Wir werden die Finanzierungsverantwortung dort verorten, wo der Nutzen entsteht, um Verschiebebahnh ö fe zu beseitigen. Deshalb werden wir auch pr ü fen, ob die Pflegeversicherung sich an den Kosten der geriatrischen Rehabilitation beteiligen soll.
Gute Pflege setzt qualifiziertes und motiviertes Personal voraus. Wir setzen uns im Rahmen der rechtlichen M ö glichkeiten f ü r Personalmindeststandards im Pflegebereich ein und wollen die Pflegeberufe aufwerten. Dokumentationspflichten und B ü rokratie m ü ssen auf das N ö tigste begrenzt werden.
Der Wechsel zwischen den Berufen in der Pflege muss erleichtert werden. Wir wollen die Pflegeausbildung reformieren, indem wir mit einem Pflegeberufegesetz ein einheitliches Berufsbild mit einer gemeinsamen Grundausbildung und einer darauf aufbauenden Spezialisierung f ü r die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege etablieren.
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