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Koalitionsvertrag 2013

Koalitionsvertrag 2013

Titel: Koalitionsvertrag 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: CDU CSU SPD
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gesonderte Verg ü tungsform vorzulegen. Leistungen der Hochschulambulanzen werden k ü nftig angemessen verg ü tet.
    Qualit ä t wird als Kriterium zur Teilnahmeberechtigung an der ambulanten spezialfach ä rztlichen Versorgung (§116 b SGB V) gest ä rkt. Wie die Qualit ä tsnachweise zu f ü hren sind, legt der GBA fest. Genutzt werden dazu auch die Qualit ä tsdaten des Qualit ä tsinstituts.
    Wir werden zur Vorbereitung der skizzierten Krankenhausreform unter Federf ü hrung des Bundesministeriums f ü r Gesundheit eine Bund-L ä nder-Arbeitsgruppe einsetzen, die bis Ende 2014 entsprechende Eckpunkte erarbeiten soll.
    Ein neues Verg ü tungssystem in der Psychiatrie und Psychosomatik darf schwerst psychisch Erkrankte nicht benachteiligen, muss die sektoren ü bergreifende Behandlung f ö rdern und die Verweildauer verk ü rzen, ohne Dreht ü reffekte zu erzeugen. Dazu sind systematische Ver ä nderungen des Verg ü tungssystems vorzunehmen. An dem grunds ä tzlichen Ziel, mehr Transparenz und Leistungsorientierung und eine bessere Verzahnung ambulanter und station ä rer Leistungen in diesen Bereich zu bringen, halten wir fest.

Arzneimittel, Gesundheitsberufe und Prävention
    Wir stehen f ü r eine fl ä chendeckende, innovative und sichere Arzneimittelversorgung in Deutschland. Der unmittelbare Zugang zu neuen Arzneimitteln f ü r alle Versicherten in Deutschland ist ein hohes Gut. Wir wollen einen ressort ü bergreifenden Dialog unter Beteiligung von Wissenschaft und Arzneimittelherstellern einrichten, um den Standort Deutschland f ü r Forschung und Produktion zu st ä rken.
    Wir sehen das Zusammenspiel von Nutzenbewertung und anschlie ß enden Preisverhandlungen grunds ä tzlich als lernendes System, das wir bei Bedarf weiterentwickeln werden. In Zukunft soll regelhaft mindestens ein Vertreter einer Mitgliedskasse des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung an den Preisverhandlungen teilnehmen, um den Versorgungsaspekt zu st ä rken. Wir werden den gesamten Bestandsmarktaufruf (§ 35a Abs. 6 SGB V) beenden. Dies gilt auch f ü r laufende Verfahren. Um das hier geplante Einsparvolumen zu erreichen, werden wir das Preismoratorium auf dem Niveau der Preise vom 1. August 2009 nahtlos fortf ü hren und den Herstellerrabatt auf verschreibungspflichtige Arzneimittel (§ 130a Abs. 1 SGB V) ab dem Jahr 2014 von sechs auf sieben Prozent erh ö hen. Diese Regelung wird ab 2015 j ä hrlich daraufhin ü berpr ü ft, ob abh ä ngig von der finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherung eine Anpassung n ö tig ist. Der Rabatt darf sechs Prozent nicht unterschreiten.
    Die gesetzlichen Voraussetzungen f ü r die fr ü he Nutzenbewertung von Arzneimitteln werden so gefasst: Alle Wirkstoffe, die nach dem 1. Januar 2011 in den Markt eingef ü hrt worden sind, werden nach Erstzulassung und bei Indikationsausweitung von dem Verfahren der Nutzenbewertung erfasst. Die Phase freier Preisbildung wird nur einmalig, n ä mlich bei Bewertung der Neuheit eines Wirkstoffes, einger ä umt.
    Wir werden gesetzlich klarstellen, dass der vereinbarte Erstattungsbetrag Grundlage f ü r die Berechnung der Zu- und Abschl ä ge in den Vertriebsstufen ist. Die Ausweisung eines Listenpreises durch den pharmazeutischen Unternehmer bleibt davon unber ü hrt.
    Beim Abschluss von Rabattvertr ä gen m ü ssen die Vertragspartner die Versorgungssicherheit gew ä hrleisten, indem sie Ma ß nahmen gegen Lieferengp ä sse vereinbaren. Dies gilt insbesondere f ü r Impfstoffe.
    Der GBA wird mit der Erarbeitung einer sogenannten Substitutionsliste beauftragt, auf der Medikamente aufgef ü hrt sind, die im Rahmen von Rabattvertr ä gen nicht ausgetauscht werden d ü rfen. Erfolgt die Festlegung nicht in einer gesetzlich vorgegebenen Frist, wird die Liste im Rahmen einer Ersatzvornahme festgesetzt.
    Eine qualitativ hochwertige, sichere und wohnortnahe Arzneimittelversorgung erfordert freiberuflich t ä tige Apothekerinnen und Apotheker in inhabergef ü hrten Apotheken. An dem bestehenden Mehr- und Fremdbesitzverbot wird festgehalten.
    Wir werden klarstellen, dass Voraussetzung f ü r die Erstverschreibung von Arzneimitteln ein direkter Arzt-Patienten-Kontakt sein muss. Online-Konsultationen reichen daf ü r nicht aus, sondern bergen das Risiko von Fehldiagnosen und k ö nnen so den Patientenschutz gef ä hrden.
    Gesundheitsberufe und Medizinstudium
    F ü r eine zielgerichtetere Auswahl der Studienplatzbewerber, zur F ö rderung der Praxisn

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