Koalitionsvertrag 2013
ä he und zur St ä rkung der Allgemeinmedizin im Studium wollen wir in einer Konferenz der Gesundheits- und Wissenschaftsminister von Bund und L ä ndern einen „Masterplan Medizinstudium 2020" entwickeln.
Die F ö rderung der Weiterbildung in Allgemeinmedizin wird um 50 Prozent erh ö ht und bei Bedarf l ä nder ü bergreifend koordiniert.
Zudem st öß t die Vermittlung praxisrelevanten Wissens ausschlie ß lich in Kliniken an Grenzen. Daher wollen wir die ä rztliche Weiterbildung aller grundversorgenden Fachgebiete in ambulanten Einrichtungen f ö rdern.
Wir werden das Psychotherapeutengesetz samt den Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung ü berarbeiten.
Die Sicherstellung einer fl ä chendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe ist uns wichtig. Wir werden daher die Situation der Geburtshilfe und der Hebammen beobachten und f ü r eine angemessene Verg ü tung sorgen.
Prävention und Gesundheitsförderung in den Vordergrund stellen
Wir werden noch 2014 ein Pr ä ventionsgesetz verabschieden, das insbesondere die Pr ä vention und Gesundheitsf ö rderung in Lebenswelten wie Kita, Schule, Betrieb und Pflegeheim und die betriebliche Gesundheitsf ö rderung st ä rkt und alle Sozialversicherungstr ä ger einbezieht.
Die Kooperation und Koordination aller Sozialversicherungstr ä ger sowie der L ä nder und Kommunen werden ü ber verpflichtende Rahmenvereinbarungen analog der Regelungen zur F ö rderung der Zahngesundheit (§ 21 SGB V) und von Schutzimpfungen (§ 20d Abs. 3 SGB V) auf Landesebene verbessert. Dabei sind bundesweit einheitliche Gesundheitsziele und Vorgaben zur Qualit ä t und Evaluation zu ber ü cksichtigen. L ä nderpr ä ventionsans ä tze werden einbezogen.
Dar ü ber hinaus werden wir die Fr ü herkennungsuntersuchungen bei Kindern und die ä rztlichen Vorsorgeuntersuchungen bei Erwachsenen st ä rken. Zudem wollen wir die Impfquoten in Deutschland erh ö hen.
Wir wollen die jeweiligen Besonderheiten ber ü cksichtigen, die sich aus der Frauen- und M ä nnergesundheitsforschung insbesondere f ü r die gesundheitliche Versorgung und die Erarbeitung von medizinischen Behandlungsleitlinien ergeben.
Finanzierung und Risikostrukturausgleich
Die derzeitige gute Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht dar ü ber hinweg t ä uschen, dass schon ab 2015 die prognostizierten Ausgaben des Gesundheitsfonds seine Einnahmen ü bersteigen werden. Dem wollen wir mit einer umsichtigen Ausgabenpolitik begegnen.
Der allgemeine parit ä tisch finanzierte Beitragssatz wird bei 14,6 Prozent festgesetzt, der Arbeitgeberanteil damit bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben.
Die gesetzlichen Krankenkassen erheben im Wettbewerb den kassenindividuellen Zusatzbeitrag zuk ü nftig als prozentualen Satz vom beitragspflichtigen Einkommen.
Der heute vom Arbeitnehmer alleine zu tragende Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten flie ß t in diesen Zusatzbeitrag ein. Damit die unterschiedliche Einkommensstruktur der Krankenkassen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen f ü hrt, ist ein vollst ä ndiger Einkommensausgleich notwendig.
Die Notwendigkeit eines steuerfinanzierten Sozialausgleichs entf ä llt damit.
Der morbidit ä tsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) bildet die finanzielle Ausgangslage f ü r einen fairen Wettbewerb zwischen den Kassen. Die im j ü ngsten Gutachten des wissenschaftlichen Beirats des Bundesversicherungsamtes gemachten Vorschl ä ge zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs zur Annualisierung der Kosten f ü r verstorbene Versicherte sowie zum Krankengeld und den Auslandsversicherten wollen wir zeitgleich umsetzen.
Pflege
Pflege muss f ü r alle Menschen, die auf sie angewiesen sind, bezahlbar bleiben.
Wir wollen die Pflegebed ü rftigkeit besser anerkennen, um die Situation der Pflegebed ü rftigen, von Angeh ö rigen und Menschen, die in der Pflege arbeiten, zu verbessern. Dazu wollen wir den neuen Pflegebed ü rftigkeitsbegriff auf der Grundlage der Empfehlungen des Expertenbeirates in dieser Legislaturperiode so schnell wie m ö glich einf ü hren. Insbesondere Menschen mit Demenzerkrankungen sollen damit bessere und passgenauere Leistungen erhalten. Diejenigen, die heute Leistungen erhalten, werden durch die Einf ü hrung nicht schlechter gestellt.
F ü r die Akzeptanz eines neuen Pflegebed ü rftigkeitsbegriffs ist entscheidend, dass keine neuen Ungerechtigkeiten entstehen. Au ß erdem ist zu vermeiden, dass zu Lasten der Versichertengemeinschaft
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