Koalitionsvertrag 2013
rung mit den bei den Finanzbeh ö rden gef ü hrten Daten bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2015 erm ö glicht werden.
Wir werden das Angebot an die B ü rger f ü r eine elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung ausbauen und auf eine verpflichtende Ü bersendung von Papierbelegen mit der Steuererkl ä rung weitgehend verzichten. Zur Sicherung einer gleichm äß igen Steuererhebung werden wir risikoorientierte Parameter der Bearbeitung von Steuererkl ä rungen zugrunde legen.
Wir wollen die Akzeptanz des Faktorverfahrens f ü r Ehegatten st ä rken. Der Faktor soll k ü nftig nicht mehr j ä hrlich, sondern f ü r mehrere Jahre festgelegt werden. Eine Ä nderung des Faktors wird nur dann noch vorgenommen, wenn sich die Eink ü nfte bzw. die Eink ü nfteverteilung in nicht nur geringem Ausma ß ä ndern. Zudem fordern wir die L ä nder auf, das Faktorverfahren in Steuerklasse IV durch geeignete Ma ß nahmen der Steuerverwaltungen bekannter zu machen.
Auch streben wir eine Weiterentwicklung des Steuerverfahrensrechts in Richtung eines Selbstveranlagungsverfahrens beginnend mit der K ö rperschaftsteuer an.
Wir werden die Rolle des Bundeszentralamtes f ü r Steuern (BZSt) mit entsprechender Ausstattung unter Wahrung der Kompetenzen der L ä nder st ä rken. Das BZSt wird zur zentralen Anlaufstelle der Steuerfahndungsstellen der L ä nder weiterentwickelt, um die Steuerfahndungen der L ä nder besser zu unterst ü tzen. Zus ä tzlich soll das BZSt zur zentralen Anlaufstelle f ü r steuerliche Fragen bzw. verbindliche Ausk ü nfte von Gebietsfremden werden.
Wir werden zur Verbesserung der Bek ä mpfung der Steuerhinterziehung, des Sozialversicherungsbetrugs, der Schwarzarbeit und der illegalen Besch ä ftigung die rechtlichen Rahmenbedingungen u. a. im Schwarzarbeitsbek ä mpfungsgesetz und in der Gewerbeordnung sowie die personelle und informationstechnologische Ausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit verbessern und wirkungsvoller ausgestalten.
Auch bei der Abgabenerhebung beim grenz ü berschreitenden Warenverkehr sollen die Rahmenbedingungen f ü r eine St ä rkung IT-gest ü tzter Risikoanalysen verbessert werden, um die Belastungen f ü r Reisende zu reduzieren und die Kontrollen effizienter und zielgerichteter ausf ü hren zu k ö nnen.
Wir werden die Familienkassen des Bundes bei der Bundesagentur f ü r Arbeit konzentrieren. Wir laden die L ä nder ein, im Rahmen ihrer Zust ä ndigkeiten an einer Zentralisierung mitzuwirken.
Wir werden den Ausbau der steuerlichen IT gemeinsam mit den L ä ndern vorantreiben.
Wir werden die Anwendung von sog. Nichtanwendungserlassen restriktiv handhaben. Eine R ü ckwirkung von Steuergesetzen soll im verfassungsrechtlichen Rahmen auf die Sicherung von Steuersubstrat und die Verhinderung der missbr ä uchlichen Nutzung von Steuersparmodellen beschr ä nkt sein.
Die interkommunale Zusammenarbeit soll steuerrechtlich nicht behindert werden. Wir lehnen daher eine umsatzsteuerliche Belastung kommunaler Beistandsleistungen ab und werden uns - soweit erforderlich - EU-rechtlich f ü r eine umfassende Freistellung solcher Leistungen von der Umsatzsteuer einsetzen.
Die Bundesregierung wird mit der grundlegenden Reform der Investmentbesteuerung die k ü nftige steuerliche Behandlung von Ver ä u ß erungsgewinnen aus Streubesitz erneut ergebnisoffen aufgreifen und die notwendigen Folgerungen ziehen. Dabei soll vor allem f ü r den Bereich der Business Angels und Startups nach L ö sungen f ü r besondere Belastungseffekte f ü r den Fall gesucht werden, dass sich der Investor von seinem Engagement trennt.
Steuerhinterziehung bekämpfen - Steuervermeidung eindämmen
Wir werden als eine zentrale steuerpolitische Aufgabe den Kampf gegen grenz ü berschreitende Gewinnverlagerungen international operierender Unternehmen entschlossen vorantreiben, uns f ü r umfassende Transparenz zwischen den Steuerverwaltungen einsetzen und gegen sch ä dlichen Steuerwettbewerb vorgehen. Wir wollen verhindern, dass Unternehmen eine doppelte Nichtbesteuerung von Eink ü nften oder einen doppelten Betriebsausgabenabzug erreichen k ö nnen.
Wir erwarten den Abschluss der Arbeiten zur OECD-BEPS (Base Erosion and Profit Shifting)-Initiative im Jahre 2015, einem Vorhaben, um internationaler Steuervermeidung entgegenzuwirken, welches wir aktiv unterst ü tzen. Soweit sich unsere Ziele im Rahmen der OECD-BEPS-Initiative in diesem Zeitraum nicht realisieren lassen, werden wir nationale Ma
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