Koalitionsvertrag 2013
Einkommensentwicklung anpassen.
Bezahlbare Mieten
Damit Wohnraum insbesondere in St ä dten mit angespannten Wohnungsm ä rkten bezahlbar bleibt, r ä umen wir den L ä ndern f ü r die Dauer von f ü nf Jahren die M ö glichkeit ein, in Gebieten mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsm ä rkten bei Wiedervermietung von Wohnraum die Mieterh ö hungsm ö glichkeiten auf maximal 10 Prozent ü ber der orts ü blichen Vergleichsmiete zu beschr ä nken. Erstvermietungen in Neubauten sowie Anschlussvermietungen nach umfassenden Modernisierungen sind davon ausgeschlossen. Die m ö gliche Wiedervermietungsmiete muss mindestens der bisherigen Mieth ö he entsprechen k ö nnen. Die Ausweisung dieser Gebiete durch die L ä nder soll an die Erarbeitung eines Ma ß nahmenplans zur Behebung des Wohnungsmangels in den Gebieten gekoppelt werden. Es bleibt bei der geltenden Regelung zur Begrenzung von Erh ö hungen der Bestandsmieten auf 15 Prozent bis zur orts ü blichen Vergleichsmiete (sog. „Kappungsgrenze") in von den L ä ndern ausgewiesenen Gebieten innerhalb von drei Jahren.
K ü nftig sollen nur noch h ö chstens 10 Prozent - l ä ngstens bis zur Amortisation der Modernisierungskosten - einer Modernisierung auf die Miete umgelegt werden d ü rfen. Durch eine Anpassung der H ä rtefallklausel im Mietrecht (§ 559 Abs. 4 BGB) werden wir einen wirksamen Schutz der Mieter vor finanzieller Ü berforderung bei Sanierungen gew ä hrleisten.
Wir werden f ü r alle Rechtsgebiete klarstellen, dass nur die tats ä chliche Wohn- bzw. Nutzfl ä che Grundlage f ü r Rechtsanspr ü che z. B. f ü r die H ö he der Miete, f ü r Mieterh ö hungen sowie f ü r die umlagef ä higen Heiz- und Betriebskosten sein kann. Wir sorgen daf ü r, dass im Mietspiegel die orts ü bliche Vergleichsmiete auf eine breitere Basis gestellt und realit ä tsn ä her dargestellt wird.
Wir halten wirksame Instrumente gegen grobe Vernachl ä ssigung von Wohnraum durch den Eigent ü mer f ü r notwendig. Wir werden entsprechende Regelungen pr ü fen.
F ü r Maklerleistungen wollen wir klare bundeseinheitliche Rahmenbedingungen und ebenso Qualit ä tssicherung erreichen. Vermieter und Mieter sollen weiter als Auftraggeber auftreten k ö nnen. Dabei gilt das marktwirtschaftliche Prinzip: wer bestellt, der bezahlt. Wir wollen im Maklerrecht Anreize f ü r eine bessere Beratung des Verbrauchers beim Immobilienerwerb schaffen. Hierzu streben wir als weitere Option des Verbrauchers eine erfolgsunabh ä ngige Honorierung entsprechend dem Beratungsaufwand an. Zudem wollen wir einen Sachkundenachweis einf ü hren und Standards aus anderen Beratungsberufen auf das Maklergewerbe ü bertragen. Wir werden berufliche Mindestanforderungen und Pflichtversicherungen f ü r Wohnungsverwalter und Immobilienmakler verankern.
Den Verbraucherschutz bei Bau- und Dienstleistungen f ü r Bauherren und Immobilieneigent ü mer wollen wir ausbauen, insbesondere im Bauvertragsrecht und bei der Fremdverwaltung von Wohnungen.
Bei der Einf ü hrung des Datenbankgrundbuches werden wir die Einsichtnahme des Verwalters am elektronischen Verfahren regeln.
Generationen- und altersgerechter Wohnraum
Wir wollen die Schaffung von mehr generationengerechtem Wohnraum unterst ü tzen. Gerade ä ltere Menschen ben ö tigen barrierefreie und -arme Wohnungen und ein Wohnumfelder, um selbstbestimmt und altersgerecht wohnen zu k ö nnen. Zur F ö rderung des generationengerechten Umbaus werden wir ein neues Programm „Altersgerecht Umbauen" auflegen, mit Investitionszusch ü ssen ausstatten und damit das bestehende KfW-Darlehensprogramm erg ä nzen. Im CO 2 -Geb ä udesanierungsprogramm soll bei zus ä tzlichen Ma ß nahmen zum altersgerechten und barrierefreien Umbauen ein F ö rderbonus verankert werden. Gemeinschaftliche Wohnformen von ä lteren Menschen wollen wir unterst ü tzten und modellhaft f ö rdern.
Energieeffizientes Bauen und Sanieren
Wir werden das energieeffiziente Bauen und Sanieren als entscheidenden Beitrag zur Energiewende weiter f ö rdern und wollen daf ü r sorgen, dass qualit ä tsvolles, energiesparendes Wohnen f ü r alle bezahlbar bleibt. Das Wirtschaftlichkeitsgebot, Technologieoffenheit und der Verzicht auf Zwangssanierungen bleiben feste Eckpunkte des Energiekonzepts. Die aktuell geltenden ordnungsrechtlichen Vorgaben werden wir nicht versch ä rfen und ihre Wirkungen evaluieren.
Neue Technologien f ü r noch mehr Geb ä udeenergieeffizienz und zur Steigerung von
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