Koalitionsvertrag 2013
Vielfalt
Wir wollen den Naturreichtum und die Artenvielfalt unserer Heimat bewahren. Die nationale Biodiversit ä tsstrategie wird umgesetzt. Das Nationale Naturerbe wird um mindestens 30.000 ha erweitert und hierf ü r Fl ä chen, die aus der milit ä rischen Nutzung genommen werden, von der Privatisierung ausgenommen und an interessierte L ä nder, Umweltverb ä nde oder -stiftungen ü bertragen werden. Damit wird auch dem „zwei Prozent-Wildnis-Ziel" bis 2020 bzw. dem „f ü nf Prozent-Zielnat ü rliche Waldentwicklung" n ä her gekommen. Das F ö rderprogramm „Bundesprogramm Biologische Vielfalt" wird weitergef ü hrt. Wir werden uns f ü r eine „Alpenstrategie" einsetzen. Das Nagoya-Protokoll wird schnellstm ö glich ratifiziert und umgesetzt. Die Zusagen zum internationalen Biodiversit ä tsschutz werden eingehalten. Wir treten f ü r Schutz, Erhalt sowie Wiederaufbau von W ä ldern und Waldstrukturen sowie f ü r eine damit verbundene Waldfinanzierung ein. Der REDD+ Mechanismus der Klimarahmenkonvention wird weiterentwickelt. Wir verbessern den Wildtierschutz und gehen gegen Wilderei sowie den illegalen Wildtierhandel und deren Produkte vor; Handel mit und private Haltung von exotischen und Wildtieren wird bundeseinheitlich geregelt. Importe von Wildf ä ngen in die EU sollen grunds ä tzlich verboten und gewerbliche Tierb ö rsen f ü r exotische Tiere untersagt werden. Die Koalition sorgt gemeinsam mit anderen Staaten f ü r einen besseren Vogelschutz entlang der Zugrouten.
Hoch wasserschutz
Den Fl ü ssen muss wieder mehr Raum gegeben werden. Das nationale Hochwasserschutzprogramm wird vorangetrieben, die Chancen der Entwicklung von Flussauen unter Naturschutzaspekten ber ü cksichtigt und f ü r einen fairen Ausgleich mit Interessen der Landwirtschaft gesorgt. Wir werden einen Bundesraumordnungsplan zum Hochwasserschutz erstellen, in dem l ä nder ü bergreifende Standards hinsichtlich hochwassergef ä hrdeter Gebiete, R ü ckzugsr ä umen, Poldern etc. entwickelt werden.
Wir werden bis Ende 2014 mit den Bundesl ä ndern ein Nationales Hochwasserschutzprogramm unter Koordinierung des Bundes erarbeiten. Schwerpunkt sind ü berregionale Ma ß nahmen f ü r pr ä ventiven Hochwasserschutz sowie einheitliche Ma ß st ä be f ü r den Hochwasserschutz an unseren Fl ü ssen. Es wird ein Sonderrahmenplan „Pr ä ventiver Hochwasserschutz" aufgelegt. F ü r den Bau von Hochwasserschutzanlagen werden wir die M ö glichkeiten f ü r beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren aussch ö pfen. Hierzu wollen wir gemeinsam mit den L ä ndern sowohl bundes- wie landesrechtliche Regelungen auf den Pr ü fstand stellen und anpassen. Mit unseren europ ä ischen Nachbarl ä ndern werden wir in einen intensiven Dialog zum Hochwasserschutz eintreten. Die Rahmenbedingungen f ü r eine Elementarschadensversicherung werden gepr ü ft. Es wird ein Bundesprogramm „Blaues Band" aufgelegt, um die Renaturierung von Flie ß gew ä ssern und Auen zu f ö rdern, und ein „Bundeskonzept Gr ü ne Infrastruktur" als Entscheidungsgrundlage f ü r Planungen des Bundes vorgelegt. Das Gesamtkonzept Elbe wollen wir im Ausgleich der ö kologischen und ö konomischen Belange umsetzen. Wir wollen den Donau-Ausbau zwischen Straubing und Vilshofen auf Basis der Beschlussvariante der Bayerischen Staatsregierung (ohne Staustufe).
Gewässer- und Meeresschutz
Der Schutz der Gew ä sser vor N ä hrstoffeintr ä gen sowie Schadstoffen soll verst ä rkt und rechtlich so gestaltet werden, dass Fehlentwicklungen korrigiert werden. Wir werden die Kl ä rschlammausbringung zu D ü ngezwecken beenden und Phosphor und andere N ä hrstoffe zur ü ckgewinnen. Die bundeseinheitliche Regelung des Umgangs mit wassergef ä hrdenden Stoffen wird z ü gig umgesetzt. Wir werden eine Novelle des Bergrechts unter dem Aspekt des Gew ä sserschutzes und die Grundlagen f ü r eine unterirdische Raumplanung anstreben.
Wir setzen uns f ü r ein Schutzgebietsnetz f ü r Hochseegebiete und f ü r Verhandlungen zu einem internationalen Durchf ü hrungs ü bereinkommen ein. Die EU-Meeresstrategierahmenrichtlinie wird umgesetzt und der gute Umweltzustand in den deutschen Meeresgew ä ssern bis sp ä testens 2020 erreicht werden. Dazu geh ö rt die Ausweisung von Schutzgebieten, die Bek ä mpfung der Ü berfischung, klare Regeln f ü r Tiefseebergbau und Ö l- oder Gasf ö rderung aus gro ß en Tiefen. F ü r die zehn Natura-2000-Gebiete wird ein
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