Koalitionsvertrag 2013
ftigen unsere Verbundenheit mit den deutschen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa sowie mit den im Ausland lebenden Deutschen.
Die Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Die entsprechende Koordinierungsstelle bei der Staatsbibliothek zu Berlin wird auf Basis einer bereits geplanten Evaluierung und in Abstimmung mit den L ä ndern, gegebenenfalls ü ber ein Bund-L ä nder-F ö rderprogramm, ü ber 2015 hinaus fortgef ü hrt.
Wir wollen einen breiten gesellschaftlichen Dialog zu baukulturellen Fragen f ö rdern -auch zu Bauvorhaben des Bundes. Die Bundesstiftung Baukultur als hierf ü r wichtigen Partner wollen wir st ä rken.
Auch der der Erhalt von Denkm ä lern ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Der Bund wird die Denkmalschutz-Sonderprogramme sowie das Programm „National wertvolle Kulturdenkm ä ler" fortsetzen. Die Koalition setzt sich f ü r ein „Europ ä isches Jahr f ü r Denkmalschutz" ein. Die f ü r die Baukultur und den Denkmalschutz bereitgestellten Mittel werden wir auf sachgerechtem Niveau fortf ü hren. An der steuerlichen F ö rderung von Baudenkm ä lern und Geb ä uden in Sanierungsgebieten und st ä dtebaulichen Entwicklungsbereichen halten wir fest.
Zu den herausragenden internationalen St ä tten unserer Denkmalschutzlandschaft z ä hlen die UNESCO-Welterbest ä tten. Der Bund wird den daf ü r zust ä ndigen L ä ndern bei deren Pflege und Erhaltung weiterhin ein verl ä sslicher Partner sein.
Das bew ä hrte „Investitionsprogramm Nationale UNESCO-Welterbest ä tten" soll in der Verantwortung der entsprechenden Ressorts fortgef ü hrt und die Koordinierungsstelle Welterbe personell verstetigt werden.
Mit der Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes will die Koalition ein, den Kulturgutschutz st ä rkendes, koh ä rentes Gesetz schaffen, um sowohl illegal ausgef ü hrtes Kulturgut anderer Staaten effektiv an diese zur ü ckzugeben, als auch deutsches Kulturgut besser vor Abwanderung ins Ausland zu sch ü tzen.
Im Zweiten Weltkrieg wurden zahlreiche Kulturg ü ter aus Deutschland als „Beutekunst" nach Russland und in andere Staaten, vor allem in Mittel- und Osteuropa, verbracht. Ihre R ü ckf ü hrung ist und bleibt ein wichtiges Ziel der Bundesregierung.
Das Bauhaus-Jubil ä um im Jahre 2019 wird als Ereignis von nationaler und weltweiter Strahlkraft auch durch den Bund unterst ü tzt. Wir werden bei den drei BauhausEinrichtungen Stiftung Bauhaus-Dessau, Klassik-Stiftung Weimar und BauhausArchiv Berlin die notwendigen baulichen Voraussetzungen schaffen. Der Bund wird sich gemeinsam mit den im Bauhaus-Verbund zusammengeschlossenen L ä ndern an der Vorbereitung des Bauhaus-Jubil ä ums beteiligen.
Der 250. Geburtstag von Ludwig van Beethoven im Jahr 2020 bietet herausragende Chancen f ü r die Kulturnation Deutschland im In- und Ausland. Deshalb ist die Vorbereitung dieses wichtigen Jubil ä ums eine nationale Aufgabe.
Die Koalition wird das Bundesarchivgesetz novellieren, insbesondere durch Verbesserung der Nutzer- und Wissenschaftsfreundlichkeit. Das Bundesarchiv muss in die Lage versetzt werden, die E-Verwaltung einf ü hren zu k ö nnen.
Soziale Absicherung von Künstlern
Die Koalition wird sich in der kommenden Legislaturperiode f ü r die soziale Absicherung von Kreativen und K ü nstlern einsetzen und f ü r weitere Verbesserungen sorgen. L ü cken in der sozialen Absicherung von K ü nstlern werden wir identifizieren und L ö sungen entwickeln.
Wir werden die K ü nstlersozialkasse erhalten und durch eine regelm äß ige Ü berpr ü fung der Unternehmen auf ihre Abgabepflicht hin dauerhaft stabilisieren. Daf ü r m ü ssen wir einen weiteren Anstieg der K ü nstlersozialabgabe verhindern. Dies setzt voraus, dass alle abgabepflichtigen Unternehmen ihren Beitrag leisten.
Ein effizientes Pr ü fverfahren soll die Belastungen f ü r Wirtschaft und Verwaltungen minimieren und Abgabegerechtigkeit herstellen. Dabei wollen wir auch die Abgrenzung von ehrenamtlicher und k ü nstlerischer T ä tigkeit sch ä rfen.
Reform des Urheberrechts
Wir wollen das Urheberrecht den Erfordernissen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters anpassen. Dabei werden digitale Nutzungspraktiken ber ü cksichtigt. Ziel muss ein gerechter Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern sein. Damit der Wert kreativer Leistungen st ä rker in den Mittelpunkt der Urheberrechtsdebatte r ü ckt, muss das Bewusstsein f ü r den Wert geistigen
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